Neubaugebiete im Ortsbezirk 10 vermeiden
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vermeiden Vorgang: V 1390/15 OBR 10 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, künftig über die bereits beschlossenen Wohngebiete hinaus keine weiteren Neubaugebiete mehr im Ortsbezirk 10 vorzusehen, zu planen oder ausweisen zu lassen. Davon ausgenommen sein soll neben Arrondierungen beziehungsweise Nachverdichtungen im üblichen Ausmaß das seitens des Ortsbeirates 10 in V 1390 erfragte Gebiet in Eckenheim. Begründung: Die Versiegelung in und um den Ortsbezirk 10 ist in den vergangenen Jahren in erschreckendem Ausmaß vorangeschritten. Bestehende Wohnstraßen in den Stadtteilen des Ortsbezirks 10 sind bereits jetzt überlastet, obwohl noch nicht alle Neubaugebiete realisiert wurden und nicht erkennbar ist, wie der künftige Straßenverkehr vor Ort geregelt werden kann. Neue aufnahmefähige Hauptverkehrsstraßen werden wohl nicht mehr geplant. Vielmehr werden diese zunehmend undurchlässig, wodurch Staus und dadurch deutlich mehr Ausweichbewegungen als bisher die Folge sind respektive sein werden. Dies geht verstärkt zulasten der Wohnstraßen des Ortsbezirks 10. Die Stadt wird bei fehlendem Umdenken künftig nicht nur finanziell an ihre Grenzen stoßen. Bürger und Ortsbeiräte werden künftig zudem viel mehr für den Erhalt von Frei- und Grünflächen zum Wohl der Naherholung und des Gemeinwohls kämpfen müssen.
Inhalt
Antrag vom 19.09.2016, OF 141/10
Betreff: Neubaugebiete im Ortsbezirk 10 vermeiden Vorgang: V 1390/15 OBR 10 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, künftig über die bereits beschlossenen Wohngebiete hinaus keine weiteren Neubaugebiete mehr im Ortsbezirk 10 vorzusehen, zu planen oder ausweisen zu lassen. Davon ausgenommen sein soll neben Arrondierungen beziehungsweise Nachverdichtungen im üblichen Ausmaß das seitens des Ortsbeirates 10 in V 1390 erfragte Gebiet in Eckenheim.
Begründung: Die Versiegelung in und um den Ortsbezirk 10 ist in den vergangenen Jahren in erschreckendem Ausmaß vorangeschritten. Bestehende Wohnstraßen in den Stadtteilen des Ortsbezirks 10 sind bereits jetzt überlastet, obwohl noch nicht alle Neubaugebiete realisiert wurden und nicht erkennbar ist, wie der künftige Straßenverkehr vor Ort geregelt werden kann. Neue aufnahmefähige Hauptverkehrsstraßen werden wohl nicht mehr geplant. Vielmehr werden diese zunehmend undurchlässig, wodurch Staus und dadurch deutlich mehr Ausweichbewegungen als bisher die Folge sind respektive sein werden. Dies geht verstärkt zulasten der Wohnstraßen des Ortsbezirks 10. Die Stadt wird bei fehlendem Umdenken künftig nicht nur finanziell an ihre Grenzen stoßen. Bürger und Ortsbeiräte werden künftig zudem viel mehr für den Erhalt von Frei- und Grünflächen zum Wohl der Naherholung und des Gemeinwohls kämpfen müssen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 28. September 2015STST 1444Neubaugebiet in Eckenheim allgemeinverträglich prüfenStellungnahme
- 19. September 2016Sie sind hierOFOF 141/10Neubaugebiete im Ortsbezirk 10 vermeidenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 4. Oktober 2016OMOM 603Weitere Neubaugebiete im Ortsbezirk 10 vermeidenDirektanregung
- 1. Juni 2021OMOM 168Ausstehende Stellungnahmen des MagistratsDirektanregung
- 15. Juli 2024Antwort des Magistrats · nach 459 WochenSTST 1376Weitere Neubaugebiete im Ortsbezirk 10 vermeidenStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Zu 1.: CDU, BFF und FDP gegen GRÜNE (= Streichung des Halbsatzes); SPD und LINKE. (= Enthaltung) Zu 2.: CDU, GRÜNE, BFF und FDP gegen SPD (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)