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Neubaugebiete im Ortsbezirk 10 vermeiden

Vorlagentyp: OFCDU
459 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren1 SitzungAngenommen

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Begründung

vermeiden Vorgang: V 1390/15 OBR 10 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, künftig über die bereits beschlossenen Wohngebiete hinaus keine weiteren Neubaugebiete mehr im Ortsbezirk 10 vorzusehen, zu planen oder ausweisen zu lassen. Davon ausgenommen sein soll neben Arrondierungen beziehungsweise Nachverdichtungen im üblichen Ausmaß das seitens des Ortsbeirates 10 in V 1390 erfragte Gebiet in Eckenheim. Begründung: Die Versiegelung in und um den Ortsbezirk 10 ist in den vergangenen Jahren in erschreckendem Ausmaß vorangeschritten. Bestehende Wohnstraßen in den Stadtteilen des Ortsbezirks 10 sind bereits jetzt überlastet, obwohl noch nicht alle Neubaugebiete realisiert wurden und nicht erkennbar ist, wie der künftige Straßenverkehr vor Ort geregelt werden kann. Neue aufnahmefähige Hauptverkehrsstraßen werden wohl nicht mehr geplant. Vielmehr werden diese zunehmend undurchlässig, wodurch Staus und dadurch deutlich mehr Ausweichbewegungen als bisher die Folge sind respektive sein werden. Dies geht verstärkt zulasten der Wohnstraßen des Ortsbezirks 10. Die Stadt wird bei fehlendem Umdenken künftig nicht nur finanziell an ihre Grenzen stoßen. Bürger und Ortsbeiräte werden künftig zudem viel mehr für den Erhalt von Frei- und Grünflächen zum Wohl der Naherholung und des Gemeinwohls kämpfen müssen.

Inhalt

Antrag vom 19.09.2016, OF 141/10

Betreff: Neubaugebiete im Ortsbezirk 10 vermeiden Vorgang: V 1390/15 OBR 10 Der Ortsbeirat 10 möge beschließen: Der Magistrat wird gemäß der Geschäftsordnung der Ortsbeiräte in Zusammenarbeit mit den zuständigen Stellen gebeten, künftig über die bereits beschlossenen Wohngebiete hinaus keine weiteren Neubaugebiete mehr im Ortsbezirk 10 vorzusehen, zu planen oder ausweisen zu lassen. Davon ausgenommen sein soll neben Arrondierungen beziehungsweise Nachverdichtungen im üblichen Ausmaß das seitens des Ortsbeirates 10 in V 1390 erfragte Gebiet in Eckenheim.

Begründung: Die Versiegelung in und um den Ortsbezirk 10 ist in den vergangenen Jahren in erschreckendem Ausmaß vorangeschritten. Bestehende Wohnstraßen in den Stadtteilen des Ortsbezirks 10 sind bereits jetzt überlastet, obwohl noch nicht alle Neubaugebiete realisiert wurden und nicht erkennbar ist, wie der künftige Straßenverkehr vor Ort geregelt werden kann. Neue aufnahmefähige Hauptverkehrsstraßen werden wohl nicht mehr geplant. Vielmehr werden diese zunehmend undurchlässig, wodurch Staus und dadurch deutlich mehr Ausweichbewegungen als bisher die Folge sind respektive sein werden. Dies geht verstärkt zulasten der Wohnstraßen des Ortsbezirks 10. Die Stadt wird bei fehlendem Umdenken künftig nicht nur finanziell an ihre Grenzen stoßen. Bürger und Ortsbeiräte werden künftig zudem viel mehr für den Erhalt von Frei- und Grünflächen zum Wohl der Naherholung und des Gemeinwohls kämpfen müssen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 28. September 2015STST 1444Neubaugebiet in Eckenheim allgemeinverträglich prüfenStellungnahme
  2. 19. September 2016Sie sind hier
    OFOF 141/10Neubaugebiete im Ortsbezirk 10 vermeiden
    Ortsbeiratsantrag · CDU
  3. 4. Oktober 2016OMOM 603Weitere Neubaugebiete im Ortsbezirk 10 vermeidenDirektanregung
  4. 1. Juni 2021OMOM 168Ausstehende Stellungnahmen des MagistratsDirektanregung
  5. 15. Juli 2024Antwort des Magistrats · nach 459 WochenSTST 1376Weitere Neubaugebiete im Ortsbezirk 10 vermeidenStellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 10
Sitzung 5 · 04.10.2016
TO I, TOP 47
Angenommen
Anregung an den Magistrat OM 603 2016 1. Der Geschäftsordnungsantrag der Fraktion der GRÜNEN auf Streichung des letzten Halbsatzes des Antragstenors wird abgelehnt. 2. Die Vorlage OF 141/10 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass im Betreff vor dem Wort "Neubaugebiete" das Wort "Weitere" eingefügt und der Antragstenor um nachfolgenden Halbsatz ergänzt wird: "sowie die seitens des Ortsbeirates 10 beantragte Prüfung eines Gebietstausches zwischen Berkersheim-Ost und Berkersheim-Süd sein."

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUBFFFDP
Ablehnung:
Grüne
Enthaltung:
SPDLinke
zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüneBFFFDP
Ablehnung:
SPD
Enthaltung:
Linke
Abstimmung im Original

Abstimmung: Zu 1.: CDU, BFF und FDP gegen GRÜNE (= Streichung des Halbsatzes); SPD und LINKE. (= Enthaltung) Zu 2.: CDU, GRÜNE, BFF und FDP gegen SPD (= Ablehnung); LINKE. (= Enthaltung)

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