Verwendung der Stellplatzablösemittel
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBegründung
Stellplatzablösemittel Vorgang: OM 3716/18 OBR 10; ST 95/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, die Verwendung der verbleibenden Stellplatzablösemittel wird überprüft, damit hieraus gerade in den Außenberzirken tatsächlich zusätzliche Stellplätze im öffentlichen Raum, etwa durch Quartiersgaragen, geschaffen werden. Begründung: Die Begründung in ST 95 ist nicht nachvollziehbar. Die Stellplatzablöse, die ja ursprünglich dafür geschaffen wurde die planungsrechtlich vorgeschriebenen Stellplätze, die auf privaten Flächen nicht geschaffen werden können, im öffentlichen Raum zu errichten, ist so für andere Projekte verplant, dass keine Mittel mehr für das eigentliche Schaffen von Parkraum zur Verfügung stehen. Gerade in den Außenbezirken werden die Bewohner ihre Fahrzeuge aber nicht abschaffen. Wenn sie etwa Fahrrad und ÖPNV nutzen sollen, müssen die Fahrzeuge an ihrem Wohnort untergebracht werden können. Dies ist aber im Ortsbezirk 10 an vielen Stellen kaum noch möglich. Deshalb muss gerade hier öffentlicher Parkraum, etwa durch Quartiersgaragen geschaffen werden, um ein stimmiges Gesamtkonzept zu ermöglichen.
Inhalt
Antrag vom 05.03.2019, OF 732/10
Betreff: Verwendung der Stellplatzablösemittel Vorgang: OM 3716/18 OBR 10; ST 95/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, die Verwendung der verbleibenden Stellplatzablösemittel wird überprüft, damit hieraus gerade in den Außenberzirken tatsächlich zusätzliche Stellplätze im öffentlichen Raum, etwa durch Quartiersgaragen, geschaffen werden.
Begründung: Die Begründung in ST 95 ist nicht nachvollziehbar. Die Stellplatzablöse, die ja ursprünglich dafür geschaffen wurde die planungsrechtlich vorgeschriebenen Stellplätze, die auf privaten Flächen nicht geschaffen werden können, im öffentlichen Raum zu errichten, ist so für andere Projekte verplant, dass keine Mittel mehr für das eigentliche Schaffen von Parkraum zur Verfügung stehen. Gerade in den Außenbezirken werden die Bewohner ihre Fahrzeuge aber nicht abschaffen. Wenn sie etwa Fahrrad und ÖPNV nutzen sollen, müssen die Fahrzeuge an ihrem Wohnort untergebracht werden können. Dies ist aber im Ortsbezirk 10 an vielen Stellen kaum noch möglich. Deshalb muss gerade hier öffentlicher Parkraum, etwa durch Quartiersgaragen geschaffen werden, um ein stimmiges Gesamtkonzept zu ermöglichen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Juni 2018BB 180Verwendung der Stellplatzablösemittel 2017Magistratsbericht
- 4. September 2018OFOF 581/10Verwendung der Stellplatzablösemittel 2017Ortsbeiratsantrag · FDP
- 18. September 2018OMOM 3716Verwendung der Stellplatzablösemittel 2017Direktanregung
- 18. Januar 2019STST 95Verwendung der Stellplatzablösemittel 2017Stellungnahme
- 5. März 2019Sie sind hierOFOF 732/10Verwendung der StellplatzablösemittelOrtsbeiratsantrag · FDP
- 19. März 2019OAOA 372Verwendung der StellplatzablösemittelAnregung
- 2. September 2019Antwort des Magistrats · nach 63 WochenSTST 1648Verwendung der StellplatzablösemittelStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, CDU, LINKE., BFF und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung)