Verwendung der Stellplatzablösemittel
Begründung
Stellplatzablösemittel Vorgang: OM 3716/18 OBR 10; ST 95/19 Der Ortsbeirat möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen, die Verwendung der verbleibenden Stellplatzablösemittel wird überprüft, damit hieraus gerade in den Außenberzirken tatsächlich zusätzliche Stellplätze im öffentlichen Raum, etwa durch Quartiersgaragen, geschaffen werden. Begründung: Die Begründung in ST 95 ist nicht nachvollziehbar. Die Stellplatzablöse, die ja ursprünglich dafür geschaffen wurde die planungsrechtlich vorgeschriebenen Stellplätze, die auf privaten Flächen nicht geschaffen werden können, im öffentlichen Raum zu errichten, ist so für andere Projekte verplant, dass keine Mittel mehr für das eigentliche Schaffen von Parkraum zur Verfügung stehen. Gerade in den Außenbezirken werden die Bewohner ihre Fahrzeuge aber nicht abschaffen. Wenn sie etwa Fahrrad und ÖPNV nutzen sollen, müssen die Fahrzeuge an ihrem Wohnort untergebracht werden können. Dies ist aber im Ortsbezirk 10 an vielen Stellen kaum noch möglich. Deshalb muss gerade hier öffentlicher Parkraum, etwa durch Quartiersgaragen geschaffen werden, um ein stimmiges Gesamtkonzept zu ermöglichen.