Verwendung der Stellplatzablösemittel
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Thema Fahrradfahren verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 02.09.2019, ST 1648
Betreff: Verwendung der Stellplatzablösemittel Nach der Hessischen Bauordnung können die Herstellung zusätzlicher Parkeinrichtungen zugunsten des Gemeindegebietes, die Instandhaltung, die Instandsetzung oder die Modernisierung bestehender Parkeinrichtungen oder sonstige Maßnahmen zur Entlastung der Straßen vom ruhenden Verkehr einschließlich investiver Maßnahmen des öffentlichen Personennah- oder Fahrradverkehrs aus Stellplatzablösemittel gefördert werden. Insofern können Quartiersgaragen grundsätzlich aus Stellplatzablösemitteln (mit-)finanziert werden, was in der Vergangenheit auch schon der Fall war. Auch im Rahmen von Straßensanierungen werden immer wieder Parkplätze geschaffen. Wie bereits in der Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST 95 ausgeführt, sind die bestehenden Rücklagen aber bereits weitestgehend in geplanten Projekten gebunden. Eine Finanzierung neuer Quartiersgaragen aus der Stellplatzablöse kann somit nicht in Aussicht gestellt werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 4. September 2018OFOF 581/10Verwendung der Stellplatzablösemittel 2017Ortsbeiratsantrag · FDP
- 18. September 2018OMOM 3716Verwendung der Stellplatzablösemittel 2017Direktanregung
- 18. Januar 2019STST 95Verwendung der Stellplatzablösemittel 2017Stellungnahme
- 5. März 2019OFOF 732/10Verwendung der StellplatzablösemittelOrtsbeiratsantrag · FDP
- 19. März 2019OAOA 372Verwendung der StellplatzablösemittelAnregung
- 2. September 2019Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 52 WochenSTST 1648Verwendung der StellplatzablösemittelStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab