Verwendung der Stellplatzablösemittel 2017
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Stellungnahme des Magistrats vom 18.01.2019, ST 95
Betreff: Verwendung der Stellplatzablösemittel 2017 Die Schaffung von Parkraum in Quartiersgaragen kann einen Beitrag dazu leisten, den Parkdruck für Anwohnerinnen und Anwohner zu verbessern und die Aufenthaltsqualität im Straßenraum zu verbessern. Quartiersgaragen sich jedoch gleichzeitig eine sehr aufwändige Maßnahme und die Erfahrungen zeigen, dass ein erfolgreicher Betrieb nur bei ausgesprochen günstigen Randbedingungen in Aussicht genommen werden kann. Insofern werden Quartiersgaragen - insbesondere in der Form von Tiefgaragen - immer nur im Einzelfall verfolgungswürdig sein. Quartiersgaragen können zwar grundsätzlich aus Stellplatzablösemitteln (mit-)finanziert werden, die bestehenden Rücklagen sind aber bereits weitestgehend in geplanten Projekten gebunden, so dass eine Finanzierung neuer Quartiersgaragen aus der Stellplatzablöse nicht in Aussicht genommen werden kann. Der Magistrat konzentriert seine Überlegungen zu Quartiersgaragen daher derzeit vorrangig auf Stadtteile und Quartiere mit einer noch stärker ausgeprägten Parkraumproblematik, als im Umfeld der vorgeschlagenen Standorte.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Juni 2018BB 180Verwendung der Stellplatzablösemittel 2017Magistratsbericht
- 4. September 2018OFOF 581/10Verwendung der Stellplatzablösemittel 2017Ortsbeiratsantrag · FDP
- 18. September 2018OMOM 3716Verwendung der Stellplatzablösemittel 2017Direktanregung
- 18. Januar 2019Sie sind hierSTST 95Verwendung der Stellplatzablösemittel 2017Stellungnahme
- 5. März 2019OFOF 732/10Verwendung der StellplatzablösemittelOrtsbeiratsantrag · FDP
- 19. März 2019OAOA 372Verwendung der StellplatzablösemittelAnregung
- 2. September 2019Antwort des Magistrats · nach 63 WochenSTST 1648Verwendung der StellplatzablösemittelStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.
- 1Antrag, Anregung oder Anfrage
- 2zuständiges Dezernat prüft
- 3Magistrat gibt Stellungnahme ab