Kleingartenverein Nordweststadt e. V. - Verluste einzelner Parzellen nur an Ort und Stelle kompensieren
Antrag
Der Ortsbeirat wolle beschließen: 2.J Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat ergänzt für den Schlussbericht über die vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 165 (4) BauGB eine Flächenprüfung mit dem Ziel, die bestehende und planungsrechtlich derzeit durch die Bebauungspläne B 199 und NW 104d Nr. 1 gesicherte Dauerkleingartenanlage im Falle der Realisierung des "Stadtteils der Quartiere" und/oder der Ausführung von Lärmschutzmaßnahmen entlang der A5 an Ort und Stelle zu erhalten. Ziel ist Bestandsschutz für die Anlage auch im Falle einer Überplanung. Dazu sind unmittelbar an das Vereinsgelände anschließende Erweiterungsflächen östlich der A5 in nordöstlicher und südwestlicher Richtung für eine vollständige Kompensation evtl, wegfallender Parzellen zu prüfen.
Begründung
In dem Zwischenbericht, dessen Kenntnisnahme vom Magistrat beantragt wird, ist für den Fall des Stadtteil-Baus nur ein "weitgehender" Erhalt der Dauerkleingartenanlage (S. 183 des Zwischenberichtes) festgeschrieben. Zudem könnten weitere Parzellen wegfallen, wenn die Lärmschutzmaßnahmen an der A5 Platz beanspruchen. Das führt zu einer faktischen Verkleinerung der Vereinsanlage. Eine Kompensation an anderer Stelle nach dem Bundeskleingartengesetz verlangt lediglich "geeignetes Ersatzland". Die betroffenen Kleingärtnerinnen und Kleingärtner können also auch in andere Stadtteile verschoben werden, was gewachsene Gemeinschaften zerstört und Wege unzumutbar verlängert. Das ist keinesfalls hinzunehmen, da der Kleingartenverein für viele Menschen aus der Nordweststadt ohne eigenen Garten ein wichtiges zweites Zuhause geworden ist. Der KGV Nordweststadt mit seinen 67 Parzellen ist voll genutzt und trägt in hohem Maße zum friedlichen Zusammenleben in der Nordweststadt bei. Das überdimensionierte Projekt "Stadtteil der Quartiere" droht auch in dieser Hinsicht, die vorhandenen, stabilen Siedlungsstrukturen zu beeinträchtigen.
Beratungsverlauf 10 Sitzungen
zu 1. CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen SPD (= Annahme); 1 GRÜNE (= Enthaltung)
zu 2. zu a) CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen SPD (= Ablehnung); 1 GRÜNE (= Enthaltung)
zu 3. CDU, 3 GRÜNE, LINKE. FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD und fraktionslos (= Zustimmung); 1 GRÜNE (= Enthaltung)
zu 4. Einstimmige Annahme
zu 5. Einstimmige Annahme
zu 6. Einstimmige Annahme
zu 7. CDU, 3 GRÜNE, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD (= Annahme); 1 GRÜNE und fraktionslos (= Enthaltung)
zu 8. Einstimmige Annahme
zu 9. Einstimmige Annahme
zu 10. Einstimmige Annahme