Verkehrswidriges Abbiegen an der Wittelsbacherallee
Vorlagentyp: OF CDU
Begründung
Wittelsbacherallee Der Magistrat möge prüfen und berichten, wir das verkehrswidrige Abbiegen an der Wittelsbacherallee, Höhe Hausnr. 159 (Ampel am Einkaufskiosk) verhindert werden kann. Begründung: An dieser Ampel ist das Rechtsabbiegen vorgeschrieben. Unter Umgehung dieses Gebotes, fahren zahlreiche Kraftfahrer geradeaus, über die Saalburgallee, direkt in die Wittelsbacherallee. Dabei werden die Fußgänger, die an der Hausnr. 151 die Fahrbahn der Wittelsbacheralle auf einem Überweg bei "grün" für Fußgänger, überqueren wollen, regelmäßig gefährdet.