Reduktion von Glücksspielgelegenheiten
Vorlagentyp: OF SPD
Begründung
Glücksspielgelegenheiten Seit 2011 gelten in der Landeshauptstadt Wiesbaden erhöhte Steuern auf Spielapparate. In einem Eilverfahren wurde beim Verwaltungsgericht Wiesbaden nun die aktuelle Spielapparatesteuersatzung der Landeshauptstadt für rechtmäßig erklärt. Die Steuer liegt für einen großen Anteil der Spielapparate mehr als 50% über dem in Frankfurt gültigen Satz. Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Satzung über die Erhebung einer Steuer auf Spielapparate zu überarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zeitnah zur Beschlussfassung vorzulegen.
- Die Überarbeitung erfolgt mit der Zielsetzung der Reduktion von Glücksspielgelegenheiten.
- Die durch Gerichtsurteil bestätigte maximale Erhöhung der Steuersätze soll eingeführt werden.