Schulentwicklungsplan für die beruflichen Schulen der Stadt Frankfurt am Main
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Schulen der Stadt Frankfurt am Main Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Vorlage M 119 vom 16.08.2019 zurückzuziehen und zu überarbeiten Begründung: Mit der Vorlage M 119 vom 16.08.2019 beantragt der Magistrat die Zustimmung zum Schulentwicklungsplan für die beruflichen Schulen der Stadt Frankfurt am Main. Dabei soll die Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes für die beruflichen Schulen der Stadt Frank-furt am Main gemäß § 145 Abs. 6 Hessisches Schulgesetz (HSchG) in der vorgelegten Fassung beschlossen werden. Die unter Punkt 8. dargestellten Schulorganisationsmaßnahmen gemäß § 146 Hessisches Schulgesetz (HSchG) werden im Grundsatz beschlossen. Der in der Vorlage dargestellte Bedarf beruht auf nicht mehr aktuellen Zahlen des Schuljahres 2016/17, teilweise sogar aus dem Jahr 2013. Somit ist der aktuelle Bedarf nicht ersichtlich (§ 145 HSchG). Zudem erfolgt in den Prognosen keine Differenzierung nach Ausbildungsberufen bzw. Bildungsgängen im vorschulischen Bereich. Darüber hinaus ist die Darstellung der Kapazitäten unvollständig, da die Anzahl der Schulplätze nicht angegeben wurde. Im Rahmen einer Abfrage wurde von den Schulen deren jeweilige Belastungsgrenze angegeben. Es ist jedoch nicht bekannt, anhand welcher Kriterien diese Festlegung erfolgte. Die in Ziff. 8.2 des Beschlusstextes aufgeführten Bildungsgänge entsprechen nicht den festgelegten Bezeichnungen, insbes. den im Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe des Bundesinstitutes für Berufsbildung angegebenen vom 19.06.2018 Bezeichnungen. Die Planung ist damit weder zweckmäßig noch wirtschaftlich. Der Magistrat wird daher aufgefordert, die Vorlage zurückzuziehen und entsprechend zu überarbeiten.
Inhalt
Antrag vom 28.08.2019, NR 950
Betreff: Schulentwicklungsplan für die beruflichen Schulen der Stadt Frankfurt am Main Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, die Vorlage M 119 vom 16.08.2019 zurückzuziehen und zu überarbeiten
Begründung: Mit der Vorlage M 119 vom 16.08.2019 beantragt der Magistrat die Zustimmung zum Schulentwicklungsplan für die beruflichen Schulen der Stadt Frankfurt am Main. Dabei soll die Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes für die beruflichen Schulen der Stadt Frank-furt am Main gemäß § 145 Abs. 6 Hessisches Schulgesetz (HSchG) in der vorgelegten Fassung beschlossen werden. Die unter Punkt 8. dargestellten Schulorganisationsmaßnahmen gemäß § 146 Hessisches Schulgesetz (HSchG) werden im Grundsatz beschlossen. Der in der Vorlage dargestellte Bedarf beruht auf nicht mehr aktuellen Zahlen des Schuljahres 2016/17, teilweise sogar aus dem Jahr 2013. Somit ist der aktuelle Bedarf nicht ersichtlich (§ 145 HSchG). Zudem erfolgt in den Prognosen keine Differenzierung nach Ausbildungsberufen bzw. Bildungsgängen im vorschulischen Bereich. Darüber hinaus ist die Darstellung der Kapazitäten unvollständig, da die Anzahl der Schulplätze nicht angegeben wurde. Im Rahmen einer Abfrage wurde von den Schulen deren jeweilige Belastungsgrenze angegeben. Es ist jedoch nicht bekannt, anhand welcher Kriterien diese Festlegung erfolgte. Die in Ziff. 8.2 des Beschlusstextes aufgeführten Bildungsgänge entsprechen nicht den festgelegten Bezeichnungen, insbes. den im Verzeichnis der anerkannten Ausbildungsberufe des Bundesinstitutes für Berufsbildung angegebenen vom 19.06.2018 Bezeichnungen. Die Planung ist damit weder zweckmäßig noch wirtschaftlich. Der Magistrat wird daher aufgefordert, die Vorlage zurückzuziehen und entsprechend zu überarbeiten.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 16.08.2019, M 119 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Bildung und Integration Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 04.09.2019
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. August 2019MM 119Schulentwicklungsplan für die beruflichen Schulen der Stadt Frankfurt am MainMagistratsvortrag
- 28. August 2019Sie sind hierNRNR 950Schulentwicklungsplan für die beruflichen Schulen der Stadt Frankfurt am MainSTVV-Antrag · AfD
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF gegen AfD (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (M 119 = Annahme, NR 950 = Ablehnung), ÖkoLinX-ARL (M 119 und NR 950 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. zu a) CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Annahme)