Satzung über die Bildung von Schulbezirken für die Berufsschulen der Stadt Frankfurt am Main
Zusammenfassung
Die Stadt Frankfurt am Main schlägt die Bildung von Schulbezirken für die Berufsschulen vor, um die Berufsschulpflicht für Auszubildende zu erfüllen. Dies geschieht im Rahmen der Umsetzung des Schulentwicklungsplans und soll die Zuständigkeiten für die Beschulung der Auszubildenden klar regeln.
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E-Mail-Abo einrichtenBeschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 120 wird zugestimmt.
Begründung
A. Zielsetzung
Nach § 63 Abs. 1 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) ist die Berufsschulpflicht für Auszubildende durch Besuch der Berufsschule, in deren Schulbezirk der Beschäftigungsort (Standort des Ausbildungsbetriebes/der außerbetrieblichen Ausbildungseinrichtung) liegt, zu erfüllen. Schulbezirk einer Berufsschule ist das Gebiet des Schulträgers. Bestehen im Rahmen der Trägerschaft mehrere Berufsschulen, ist für jede von Ihnen ein Schulbezirk zu bilden und dies durch Satzung zu regeln. Grundlage für die Festlegung von Schulbezirken ist die Zuordnung von Berufsfeldern, Berufsgruppen oder Ausbildungsberufen (§ 143 Abs. 2 HSchG). Im Rahmen der Umsetzung der Maßnahmen des Schulentwicklungsplans für die Beruflichen Schulen der Stadt Frankfurt am Main bestehen aktuelle schulorganisatorische und raumkapazitive Erfordernisse zur Verlagerung der Zuständigkeit für die Beschulung der Auszubildenden. Die neugefasste Satzung sowie deren Anlage ("Verzeichnis über die den Berufsschulen der Stadt Frankfurt am Main zugeordneten Ausbildungsberufe") entsprechen den geänderten Rahmenbedingungen und wurden mit dem Staatlichen Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main als zuständiger Schulaufsichtsbehörde abgestimmt.
B. Alternativen
Die getroffenen Festlegungen setzen die Maßnahmen des Schulentwicklungsplans für die Beruflichen Schulen der Stadt Frankfurt am Main, die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurden und denen das Hessische Kultusministerium zugestimmt hat, formal um. Insofern bestehen keine anderen Optionen.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Keine (da Ordnungsgrundlage); die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt auf der Grundlage von Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung zum Schulentwicklungsplan für die Beruflichen Schulen und zu SEP-B-Einzelmaßnahmen (Bau- und Finanzierungsvorlagen) sowie im Rahmen beschlossener Haushaltspläne.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 3. August 2020 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 14 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 05.11.2020 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf14 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung Die PARTEI
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL