Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Neufassung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für die Berufsschulen der Stadt Frankfurt am Main

Vorlagentyp: M
10 SitzungenAngenommen

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

E-Mail-Abo einrichten

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 06.05.2011, M 87

Betreff: Neufassung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für die Berufsschulen der Stadt Frankfurt am Main Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 07.11.2002, § 4072 (M 194) I. Satzung über die Bildung von Schulbezirken für die Berufsschulen der Stadt Frankfurt am Main Aufgrund von § 5 Abs. 1 Satz 1 und § 51 Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 24. März 2010 (GVBl. I S. 119), in Verbindung mit § 143 Abs. 2 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) in der Fassung vom 14.07.2009 (GVBl. I Seite 265) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main am __.__.____ , § ____, die folgende Neufassung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für die Berufsschulen der Stadt Frankfurt am Main beschlossen: § 1 (1) Die Stadt Frankfurt am Main ist Träger nachstehender Berufsschulen:

  1. Bergiusschule
  2. Berufliche Schulen Berta Jourdan
  3. Bethmannschule
  4. Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode
  5. Franz-Böhm-Schule
  6. Gutenbergschule
  7. Hans-Böckler-Schule
  8. Heinrich-Kleyer-Schule
  9. Julius-Leber-Schule
  10. Klingerschule
  11. Ludwig-Erhard-Schule
  12. Paul-Ehrlich-Schule
  13. Philipp-Holzmann-Schule
  14. Stauffenbergschule
  15. Werner-von-Siemens-Schule
  16. Wilhelm-Merton-Schule (2) Nach § 143 Abs. 2 des Hessischen Schulgesetzes werden für diese 16 Berufsschulen Schulbezirke gebildet. (3) Grundlage für die Bildung der Schulbezirke ist die Zuordnung von Ausbildungsberufen (in Einzelfällen mit regionaler Festlegung des Einzugsbereichs). Die Schulbezirke ergeben sich aus dem beigefügten "Verzeichnis über die den Berufsschulen der Stadt Frankfurt am Main zugeordneten Ausbildungsberufe". Das Verzeichnis ist wesentlicher Bestandteil dieser Satzung. § 2 Über den Besuch einer anderen als der nach dieser Satzung zuständigen Schule entscheidet das Staatliche Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main. § 3 Ergänzende oder abweichende Regelungen, die auf öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen oder Rechtsverordnungen einer Schulaufsichtsbehörde beruhen, gehen dieser Satzung vor. § 4 Diese Satzung tritt am
  17. August 2011 in Kraft. Die Satzung über die Bildung von Schulbezirken für die Berufsschulen der Stadt Frankfurt am Main vom 25.02.1993 (Amtsblatt vom 03.08.1993, S.583), zuletzt geändert durch Satzung vom 07.11.2002 (Amtsblatt vom 25.02.2003, S. 199), tritt mit Ablauf des 31.07.2011 außer Kraft. Frankfurt am Main, __.__.____ DER MAGISTRAT Petra Roth Oberbürgermeisterin II. Der Magistrat ist beauftragt, gemäß § 5 HGO und § 143 Hessisches Schulgesetz das Weitere zu veranlassen. Begründung: A. Zielsetzung Gemäß § 63 Abs. 1 Hessisches Schulgesetz (HSchG) ist die Berufsschulpflicht für Auszubildende durch den Besuch der Berufsschule, in deren Schulbezirk der Beschäftigungsort liegt (Standort des Ausbildungsbetriebes/der außerbetrieblichen Ausbildungseinrichtung), zu erfüllen. Schulbezirk einer Berufsschule ist das Gebiet des Schulträgers. Bestehen im Rahmen der Trägerschaft mehrere Berufsschulen, ist für jede von Ihnen ein Schulbezirk zu bilden und dies durch Satzung zu regeln. Grundlage für die Festlegung von Schulbezirken ist die Zuordnung von Berufsfeldern, Berufsgruppen oder Ausbildungsberufen (§ 143 Abs. 2 HSchG). Gründe für die Neufassung der Satzung sind: ● die vollzogene Umsetzung der Maßnahmen im Zuge der Fortschreibung des Schulentwicklungsplans für die Beruflichen Schulen der Stadt Frankfurt am Main [SEP-B] (Aufhebung von 2 Beruflichen Schulen und Neustrukturierung des Bildungsangebotes an den 16 Beruflichen Schulen) ● aktuelle schulorganisatorische und raumkapazitive Erfordernisse zur Verlagerung der Zuständigkeit für die Beschulung der Auszubildenden der Berufe - Drogist/in, Orthopädieschuhmacher/in, Schuhmacher/in und Zahntechniker/in von der Bergiusschule an die Paul-Ehrlich-Schule - Immobilienkaufmann/- frau von der Stauffenbergschule an die Hans-Böckler-Schule sowie die Ergänzung der Ausbildungsberufe Bürokaufmann/-frau und Kaufmann/-frau für Bürokommunikation an der Klingerschule und Aufteilung der Einzugsbereiche. Die neugefasste Satzung sowie deren Anlage ("Verzeichnis über die den Berufsschulen der Stadt Frankfurt am Main zugeordneten Ausbildungsberufe") wurden mit dem Staatlichen Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main als zuständiger Schulaufsichtsbehörde abgestimmt. B. Alternativen Die Bildung von Schulbezirken und Fortschreibung der Schulbezirkssatzung ist ein Erfordernis gemäß § 143 Abs. 2 Hessisches Schulgesetz. C. Lösung Siehe A. D. Kosten Die räumlichen und sächlichen Voraussetzungen zur Aufnahme neuer Ausbildungsberufe an den vorgenannten Schulen werden aus Mitteln der laufenden Bauunterhaltung geschaffen. Anlage 1 (ca. 22 KB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 6. Mai 2011 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 10 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 16.06.2011 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf10 Beratungen
OBR 5
Sitzung 2 · 27.05.2011
TO I, TOP 42
Angenommen
Der Vorlage M 87 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
FAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FAG

OBR 2
Sitzung 2 · 30.05.2011
TO I, TOP 14
Angenommen
Der Vorlage M 87 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 4
Sitzung 2 · 31.05.2011
TO II, TOP 2
Angenommen
Der Vorlage M 87 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 2 · 31.05.2011
TO I, TOP 38
Angenommen
Der Vorlage M 87 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Bildung und Integration
Sitzung 1 · 06.06.2011
TO I, TOP 11
Angenommen
Der Vorlage M 87 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerNPDREP
Ablehnung:
Bunte
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen Bunte (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD und REP (= Annahme)

OBR 1
Sitzung 2 · 07.06.2011
TO I, TOP 30
Angenommen
Der Vorlage M 87 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 2 · 09.06.2011
TO II, TOP 13
Angenommen
Der Vorlage M 87 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie Wähler
Ablehnung:
Bunte
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen Bunte (= Ablehnung)

OBR 3
Sitzung 2 · 09.06.2011
TO I, TOP 20
Angenommen
Der Vorlage M 87 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDLinkeFDP
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)

OBR 9
Sitzung 2 · 09.06.2011
TO II, TOP 3
Zur Kenntnis
Die Vorlage M 87 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
Freie Wähler
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 3 · 16.06.2011
TO II, TOP 16
Angenommen
Der Vorlage M 87 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUGrüneSPDLinkeFDPFreie WählerNPDREP
Ablehnung:
Bunte
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, NPD und REP gegen Bunte (= Ablehnung)

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen