Neufassung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für die Berufsschulen der Stadt Frankfurt am Main
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Vortrag des Magistrats vom 06.05.2011, M 87
Betreff: Neufassung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für die Berufsschulen der Stadt Frankfurt am Main Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 07.11.2002, § 4072 (M 194) I. Satzung über die Bildung von Schulbezirken für die Berufsschulen der Stadt Frankfurt am Main Aufgrund von § 5 Abs. 1 Satz 1 und § 51 Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der in der Fassung der Bekanntmachung vom 07. März 2005, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 24. März 2010 (GVBl. I S. 119), in Verbindung mit § 143 Abs. 2 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) in der Fassung vom 14.07.2009 (GVBl. I Seite 265) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main am __.__.____ , § ____, die folgende Neufassung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für die Berufsschulen der Stadt Frankfurt am Main beschlossen: § 1 (1) Die Stadt Frankfurt am Main ist Träger nachstehender Berufsschulen:
- Bergiusschule
- Berufliche Schulen Berta Jourdan
- Bethmannschule
- Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode
- Franz-Böhm-Schule
- Gutenbergschule
- Hans-Böckler-Schule
- Heinrich-Kleyer-Schule
- Julius-Leber-Schule
- Klingerschule
- Ludwig-Erhard-Schule
- Paul-Ehrlich-Schule
- Philipp-Holzmann-Schule
- Stauffenbergschule
- Werner-von-Siemens-Schule
- Wilhelm-Merton-Schule (2) Nach § 143 Abs. 2 des Hessischen Schulgesetzes werden für diese 16 Berufsschulen Schulbezirke gebildet. (3) Grundlage für die Bildung der Schulbezirke ist die Zuordnung von Ausbildungsberufen (in Einzelfällen mit regionaler Festlegung des Einzugsbereichs). Die Schulbezirke ergeben sich aus dem beigefügten "Verzeichnis über die den Berufsschulen der Stadt Frankfurt am Main zugeordneten Ausbildungsberufe". Das Verzeichnis ist wesentlicher Bestandteil dieser Satzung. § 2 Über den Besuch einer anderen als der nach dieser Satzung zuständigen Schule entscheidet das Staatliche Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main. § 3 Ergänzende oder abweichende Regelungen, die auf öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen oder Rechtsverordnungen einer Schulaufsichtsbehörde beruhen, gehen dieser Satzung vor. § 4 Diese Satzung tritt am
- August 2011 in Kraft. Die Satzung über die Bildung von Schulbezirken für die Berufsschulen der Stadt Frankfurt am Main vom 25.02.1993 (Amtsblatt vom 03.08.1993, S.583), zuletzt geändert durch Satzung vom 07.11.2002 (Amtsblatt vom 25.02.2003, S. 199), tritt mit Ablauf des 31.07.2011 außer Kraft. Frankfurt am Main, __.__.____ DER MAGISTRAT Petra Roth Oberbürgermeisterin II. Der Magistrat ist beauftragt, gemäß § 5 HGO und § 143 Hessisches Schulgesetz das Weitere zu veranlassen. Begründung: A. Zielsetzung Gemäß § 63 Abs. 1 Hessisches Schulgesetz (HSchG) ist die Berufsschulpflicht für Auszubildende durch den Besuch der Berufsschule, in deren Schulbezirk der Beschäftigungsort liegt (Standort des Ausbildungsbetriebes/der außerbetrieblichen Ausbildungseinrichtung), zu erfüllen. Schulbezirk einer Berufsschule ist das Gebiet des Schulträgers. Bestehen im Rahmen der Trägerschaft mehrere Berufsschulen, ist für jede von Ihnen ein Schulbezirk zu bilden und dies durch Satzung zu regeln. Grundlage für die Festlegung von Schulbezirken ist die Zuordnung von Berufsfeldern, Berufsgruppen oder Ausbildungsberufen (§ 143 Abs. 2 HSchG). Gründe für die Neufassung der Satzung sind: ● die vollzogene Umsetzung der Maßnahmen im Zuge der Fortschreibung des Schulentwicklungsplans für die Beruflichen Schulen der Stadt Frankfurt am Main [SEP-B] (Aufhebung von 2 Beruflichen Schulen und Neustrukturierung des Bildungsangebotes an den 16 Beruflichen Schulen) ● aktuelle schulorganisatorische und raumkapazitive Erfordernisse zur Verlagerung der Zuständigkeit für die Beschulung der Auszubildenden der Berufe - Drogist/in, Orthopädieschuhmacher/in, Schuhmacher/in und Zahntechniker/in von der Bergiusschule an die Paul-Ehrlich-Schule - Immobilienkaufmann/- frau von der Stauffenbergschule an die Hans-Böckler-Schule sowie die Ergänzung der Ausbildungsberufe Bürokaufmann/-frau und Kaufmann/-frau für Bürokommunikation an der Klingerschule und Aufteilung der Einzugsbereiche. Die neugefasste Satzung sowie deren Anlage ("Verzeichnis über die den Berufsschulen der Stadt Frankfurt am Main zugeordneten Ausbildungsberufe") wurden mit dem Staatlichen Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main als zuständiger Schulaufsichtsbehörde abgestimmt. B. Alternativen Die Bildung von Schulbezirken und Fortschreibung der Schulbezirkssatzung ist ein Erfordernis gemäß § 143 Abs. 2 Hessisches Schulgesetz. C. Lösung Siehe A. D. Kosten Die räumlichen und sächlichen Voraussetzungen zur Aufnahme neuer Ausbildungsberufe an den vorgenannten Schulen werden aus Mitteln der laufenden Bauunterhaltung geschaffen. Anlage 1 (ca. 22 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 6. Mai 2011 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 10 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 16.06.2011 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf10 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen Bunte (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD und REP (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER gegen Bunte (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FREIE WÄHLER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, NPD und REP gegen Bunte (= Ablehnung)