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Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für die Berufsschulen der Stadt Frankfurt am Main - 1. Änderungssatzung -

Vorlagentyp: M
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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 16.09.2002, M 194

Betreff: Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für die Berufsschulen der Stadt Frankfurt am Main -

  1. Änderungssatzung - Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 25.02.1993, § 12148 (M 290) I. Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für die Berufsschulen der Stadt Frankfurt am Main -
  2. Änderungssatzung - Aufgrund von § 5 Abs. 1 Satz 1 und § 51 Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.1993 (GVBl. I 1992 Seite 534), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.06.2002 (GVBl. I 2002 Seite 342), in Verbindung mit § 143 Abs. 2 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) vom 17.06.1992 (GVBl. I Seite 233), in der Neufassung 02.08.2002 (GVBl. I 2002 Seite 465), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main am § die folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für die Berufsschulen der Stadt Frankfurt am Main -
  3. Änderungssatzung - beschlossen: Artikel 1 (1) In § 1 Abs. 1 wird die Auflistung der Berufsschulen ab lfd. Nr. 12 wie folgt geändert:
  4. Klingerschule
  5. Ludwig-Erhard-Schule
  6. Paul-Ehrlich-Schule
  7. Philipp-Holzmann-Schule
  8. Stauffenbergschule
  9. Werner-von-Siemens-Schule
  10. Wilhelm-Merton-Schule (2) In § 1 Abs. 2 wird die Zahl "17" durch die Zahl "18" ersetzt. (3) Das der Satzung als Anlage beigefügte "Verzeichnis über die den Berufsschulen der Stadt Frankfurt am Main zugeordneten Ausbildungsberufe" wird wie folgt geändert: a) Als neuer Schulbezirk wird eingefügt:
  11. KLINGERSCHULE Mauerweg 1, 60136 Frankfurt a.M. (Nordend)
    • b)Die bisherigen Schulbezirke 12 bis 17 werden die Schulbezirke 13 bis 18
    • c)Im Schulbezirk 3, Elly-Heuss-Knapp-Schule, wird das Berufsfeld "06 Wirtschaft und Verwaltung" mit den Berufen "Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel (nur Lebensmitteleinzelhandel)" und "Verkäufer/Verkäuferin (nur Lebensmitteleinzelhandel)" eingefügt. Hinter beiden Berufen wird das Fußnotenzeichen "*" angefügt. Nach Auflistung aller Berufe des Schulbezirkes werden die Worte " * Ausbildungsbetriebe östlich der BAB 5" als Fußnotentext eingefügt
    • d)Im Schulbezirk 5, Franz-Böhm-Schule, werden bei den Berufen "Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel" und "Verkäufer/Verkäuferin" (beides: Berufsfeld "06 Wirtschaft und Verwaltung") die Worte "(ohne Lebensmitteleinzelhandel)" angefügt.
    • e)Im Schulbezirk 11, Julius-Leber-Schule, wird bei Berufsfeld "06 Wirtschaft und Verwaltung" der Beruf "Versicherungskaufmann/Versicherungskauffrau" gestrichen.
    • f)Im Schulbezirk 12 (neu), Klingerschule, wird das Berufsfeld "06 Wirtschaft und Verwaltung" mit dem Beruf "Versicherungskaufmann/Versicherungskauffrau" eingefügt. Artikel 2 Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die übrigen Bestimmungen der Schulbezirks-Satzung bleiben unberührt. II. Der Magistrat ist beauftragt, gemäß § 5 HGO und § 143 HSchG das weitere zu veranlassen. Begründung: A. Zielsetzung Nach § 63 Abs. 1 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) ist die Berufsschulpflicht durch den Besuch der Berufsschule, in deren Schulbezirk der Beschäftigungsort (bei Auszubildenden) bzw. der Wohnort (bei Berufsschulpflichtigen ohne Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis) liegt, zu erfüllen. Schulbezirk einer Berufsschule ist das Gebiet des Schulträgers. Ist der Schulträger Träger mehrerer Berufsschulen, hat er für jede von ihnen einen Schulbezirk durch Satzung zu bilden (§ 143 HSchG). Der vorliegende Satzungsentwurf ändert die seit 01.08.1993 gültige Satzung über die Bildung von Schulbezirken für die in Trägerschaft der Stadt Frankfurt am Main betriebenen Berufsschulen. Die Änderungen betreffen folgende Maßnahmen:
    • a)Bildung eines Schulbezirkes für die Klingerschule; Verlagerung der Zuständigkeit für den Ausbildungsberuf "Versicherungskaufmann/Versicherungskauffrau" von der Julius-Leber-Schule zur Klingerschule. Die Maßnahme ist Bestandteil der von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplans für die Beruflichen Schulen (§ 4420 vom 24.6.1999), denen das Hessische Kultusministerium mit Erlass vom 16.12.1999 zugestimmt hat. Grundlage ist die Errichtung der Schulform "Berufsschule" an der Klingerschule.
    • b)Verlagerung der Zuständigkeit für die Ausbildungsberufe "Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel (Bereich Lebensmitteleinzelhandel) [Ausbildungsbetriebe östlich der BAB 5]" und "Verkäufer/Verkäuferin (Bereich Lebensmitteleinzelhandel) [Ausbildungsbetriebe östlich der BAB 5]" von der Franz-Böhm-Schule zur Elly-Heuss-Knapp-Schule. Die Berufsschüler/innen dieser Berufe und dieses Berufsfachbereiches werden seit dem Schuljahr 1999/2000 aufgrund unzureichender Raumkapazitäten nicht in Räumen der Franz-Böhm-Schule, die für die Beschulung dieser Berufe zuständig ist, sondern in Räumen und durch Lehrkräfte der Elly-Heuss-Knapp-Schule unterrichtet. Diese Lehrkräfte gelten als an die Franz-Böhm-Schule abgeordnet. Die Schüler/innen dieser Ausbildungsberufe gelten statistisch als Schüler/innen der Franz-Böhm-Schule, was unmittelbare Auswirkungen auf das Schulbudget der Elly-Heuss-Knapp-Schule hat, da die Schülerzahl ausschlaggebend für die Zuweisung von Finanzmitteln ist und sich die Zahl der Schulstellen bzw. der Lehrerzuweisung sowie die Zahl der Deputatstunden und der Abteilungsleiterstellen an der Schüler/innenzahl orientiert. Außerdem entsteht bei der jetzigen Lösung Koordinationsaufwand zwischen beiden Schulen. Eine kurzfristige Verbesserung der raumorganisatorischen Bedingungen an der Franz-Böhm-Schule ist auf der Basis des Ist-Zustandes nicht möglich, daher bedarf es zur Vermeidung von Nachteilen für die Elly-Heuss-Knapp-Schule der formalen Zuständigkeitsänderung. Die vorgenannten Maßnahmen sind satzungstechnisch unabhängig von der allgemeinen Fortschreibung des Schulentwicklungsplans für die Beruflichen Schulen (SEP-
    • B), der dem Hessischen Kultusministerium zur Zustimmung vorliegt, zu regeln. B. Alternativen Keine C. Lösung Siehe A. D. Kosten keine

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 16. September 2002 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 10 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 07.11.2002 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf10 Beratungen
KAV
Sitzung 11 · 21.10.2002
TO II, TOP 1
Zur Kenntnis
Die Vorlage M 194 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

OBR 1
Sitzung 15 · 22.10.2002
TO I, TOP 26
Angenommen
Der Vorlage M 194 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 15 · 22.10.2002
TO I, TOP 55
Angenommen
Der Vorlage M 194 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 9
Sitzung 15 · 24.10.2002
TO I, TOP 42
Zur Kenntnis
Die Vorlage M 194 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 15 · 28.10.2002
TO I, TOP 19
Angenommen
Der Vorlage M 194 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Schulausschusses
Sitzung 15 · 28.10.2002
TO I, TOP 13
Angenommen
Der Vorlage M 194 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAGREPPDSE.l
Enthaltung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG, REP, PDS und E.L. (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)

OBR 4
Sitzung 15 · 29.10.2002
TO II, TOP 1
Angenommen
Die Vorlage M 194 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 15 · 31.10.2002
TO I, TOP 19
Angenommen
Der Vorlage M 194 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDP
Enthaltung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP; ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 16 · 05.11.2002
TO II, TOP 12
Angenommen
Der Vorlage M 194 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 17 · 07.11.2002
TO II, TOP 40
Angenommen
Der Vorlage M 194 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPFAGREPPDSE.l
Enthaltung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, REP, PDS und E.L.; ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)

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