Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für die Berufsschulen der Stadt Frankfurt am Main - 1. Änderungssatzung -
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Schulen und Bildung verfolgenInhalt
Vortrag des Magistrats vom 16.09.2002, M 194
Betreff: Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für die Berufsschulen der Stadt Frankfurt am Main -
- Änderungssatzung - Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 25.02.1993, § 12148 (M 290) I. Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für die Berufsschulen der Stadt Frankfurt am Main -
- Änderungssatzung - Aufgrund von § 5 Abs. 1 Satz 1 und § 51 Nr. 6 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.1993 (GVBl. I 1992 Seite 534), zuletzt geändert durch Gesetz vom 20.06.2002 (GVBl. I 2002 Seite 342), in Verbindung mit § 143 Abs. 2 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) vom 17.06.1992 (GVBl. I Seite 233), in der Neufassung 02.08.2002 (GVBl. I 2002 Seite 465), hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Frankfurt am Main am § die folgende Satzung zur Änderung der Satzung über die Bildung von Schulbezirken für die Berufsschulen der Stadt Frankfurt am Main -
- Änderungssatzung - beschlossen: Artikel 1 (1) In § 1 Abs. 1 wird die Auflistung der Berufsschulen ab lfd. Nr. 12 wie folgt geändert:
- Klingerschule
- Ludwig-Erhard-Schule
- Paul-Ehrlich-Schule
- Philipp-Holzmann-Schule
- Stauffenbergschule
- Werner-von-Siemens-Schule
- Wilhelm-Merton-Schule (2) In § 1 Abs. 2 wird die Zahl "17" durch die Zahl "18" ersetzt. (3) Das der Satzung als Anlage beigefügte "Verzeichnis über die den Berufsschulen der Stadt Frankfurt am Main zugeordneten Ausbildungsberufe" wird wie folgt geändert: a) Als neuer Schulbezirk wird eingefügt:
- KLINGERSCHULE Mauerweg 1, 60136 Frankfurt a.M. (Nordend)
- b)Die bisherigen Schulbezirke 12 bis 17 werden die Schulbezirke 13 bis 18
- c)Im Schulbezirk 3, Elly-Heuss-Knapp-Schule, wird das Berufsfeld "06 Wirtschaft und Verwaltung" mit den Berufen "Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel (nur Lebensmitteleinzelhandel)" und "Verkäufer/Verkäuferin (nur Lebensmitteleinzelhandel)" eingefügt. Hinter beiden Berufen wird das Fußnotenzeichen "*" angefügt. Nach Auflistung aller Berufe des Schulbezirkes werden die Worte " * Ausbildungsbetriebe östlich der BAB 5" als Fußnotentext eingefügt
- d)Im Schulbezirk 5, Franz-Böhm-Schule, werden bei den Berufen "Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel" und "Verkäufer/Verkäuferin" (beides: Berufsfeld "06 Wirtschaft und Verwaltung") die Worte "(ohne Lebensmitteleinzelhandel)" angefügt.
- e)Im Schulbezirk 11, Julius-Leber-Schule, wird bei Berufsfeld "06 Wirtschaft und Verwaltung" der Beruf "Versicherungskaufmann/Versicherungskauffrau" gestrichen.
- f)Im Schulbezirk 12 (neu), Klingerschule, wird das Berufsfeld "06 Wirtschaft und Verwaltung" mit dem Beruf "Versicherungskaufmann/Versicherungskauffrau" eingefügt. Artikel 2 Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Die übrigen Bestimmungen der Schulbezirks-Satzung bleiben unberührt. II. Der Magistrat ist beauftragt, gemäß § 5 HGO und § 143 HSchG das weitere zu veranlassen. Begründung: A. Zielsetzung Nach § 63 Abs. 1 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) ist die Berufsschulpflicht durch den Besuch der Berufsschule, in deren Schulbezirk der Beschäftigungsort (bei Auszubildenden) bzw. der Wohnort (bei Berufsschulpflichtigen ohne Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis) liegt, zu erfüllen. Schulbezirk einer Berufsschule ist das Gebiet des Schulträgers. Ist der Schulträger Träger mehrerer Berufsschulen, hat er für jede von ihnen einen Schulbezirk durch Satzung zu bilden (§ 143 HSchG). Der vorliegende Satzungsentwurf ändert die seit 01.08.1993 gültige Satzung über die Bildung von Schulbezirken für die in Trägerschaft der Stadt Frankfurt am Main betriebenen Berufsschulen. Die Änderungen betreffen folgende Maßnahmen:
- a)Bildung eines Schulbezirkes für die Klingerschule; Verlagerung der Zuständigkeit für den Ausbildungsberuf "Versicherungskaufmann/Versicherungskauffrau" von der Julius-Leber-Schule zur Klingerschule. Die Maßnahme ist Bestandteil der von der Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplans für die Beruflichen Schulen (§ 4420 vom 24.6.1999), denen das Hessische Kultusministerium mit Erlass vom 16.12.1999 zugestimmt hat. Grundlage ist die Errichtung der Schulform "Berufsschule" an der Klingerschule.
- b)Verlagerung der Zuständigkeit für die Ausbildungsberufe "Kaufmann/Kauffrau im Einzelhandel (Bereich Lebensmitteleinzelhandel) [Ausbildungsbetriebe östlich der BAB 5]" und "Verkäufer/Verkäuferin (Bereich Lebensmitteleinzelhandel) [Ausbildungsbetriebe östlich der BAB 5]" von der Franz-Böhm-Schule zur Elly-Heuss-Knapp-Schule. Die Berufsschüler/innen dieser Berufe und dieses Berufsfachbereiches werden seit dem Schuljahr 1999/2000 aufgrund unzureichender Raumkapazitäten nicht in Räumen der Franz-Böhm-Schule, die für die Beschulung dieser Berufe zuständig ist, sondern in Räumen und durch Lehrkräfte der Elly-Heuss-Knapp-Schule unterrichtet. Diese Lehrkräfte gelten als an die Franz-Böhm-Schule abgeordnet. Die Schüler/innen dieser Ausbildungsberufe gelten statistisch als Schüler/innen der Franz-Böhm-Schule, was unmittelbare Auswirkungen auf das Schulbudget der Elly-Heuss-Knapp-Schule hat, da die Schülerzahl ausschlaggebend für die Zuweisung von Finanzmitteln ist und sich die Zahl der Schulstellen bzw. der Lehrerzuweisung sowie die Zahl der Deputatstunden und der Abteilungsleiterstellen an der Schüler/innenzahl orientiert. Außerdem entsteht bei der jetzigen Lösung Koordinationsaufwand zwischen beiden Schulen. Eine kurzfristige Verbesserung der raumorganisatorischen Bedingungen an der Franz-Böhm-Schule ist auf der Basis des Ist-Zustandes nicht möglich, daher bedarf es zur Vermeidung von Nachteilen für die Elly-Heuss-Knapp-Schule der formalen Zuständigkeitsänderung. Die vorgenannten Maßnahmen sind satzungstechnisch unabhängig von der allgemeinen Fortschreibung des Schulentwicklungsplans für die Beruflichen Schulen (SEP-
- B), der dem Hessischen Kultusministerium zur Zustimmung vorliegt, zu regeln. B. Alternativen Keine C. Lösung Siehe A. D. Kosten keine
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 16. September 2002 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 10 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 07.11.2002 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf10 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: FAG, REP, PDS und E.L. (= Annahme) ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP; ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, REP, PDS und E.L.; ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)