Zum Inhalt springenZur Navigation springenZum Fußbereich springen
Ortsbeiräte
Nachbarschaft
Abo

Satzung über die Bildung von Schulbezirken für die Berufsschulen der Stadt Frankfurt am Main

Vorlagentyp: M
11 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Die Stadt Frankfurt am Main schlägt die Bildung von Schulbezirken für die Berufsschulen vor, um die Berufsschulpflicht für Auszubildende zu erfüllen. Dies soll durch eine Satzung geregelt werden, die die Zuordnung von Ausbildungsberufen berücksichtigt. Das erwartete Ergebnis ist eine klare Strukturierung der Schulbezirke und eine verbesserte Organisation der Berufsausbildung.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.

Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.

Thema Schulen und Bildung verfolgen

Beschlussvorschlag

  1. Bergiusschule
  2. Berufliche Schulen Berta Jourdan
  3. Bethmannschule
  4. Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode
  5. Franz-Böhm-Schule
  6. Gutenbergschule
  7. Hans-Böckler-Schule
  8. Heinrich-Kleyer-Schule
  9. Julius-Leber-Schule
  10. Klingerschule
  11. Ludwig-Erhard-Schule
  12. Paul-Ehrlich-Schule
  13. Philipp-Holzmann-Schule
  14. Stauffenbergschule
  15. Werner-von-Siemens-Schule
  16. Wilhelm-Merton-Schule

(2) Nach § 143 Abs. 2 des Hessischen Schulgesetzes werden für diese 16 Berufsschulen Schulbezirke gebildet.

(3) Grundlage für die Festlegung der Schulbezirke ist die Zuordnung von Ausbildungsberufen, in Einzelfällen auch mit regionaler Abgrenzung des Einzugsbereiches. Die Zuständigkeiten ergeben sich aus dem als Anlage beigefügten "Verzeichnis über die den Berufsschulen der Stadt Frankfurt am Main zugeordneten Ausbildungsberufe". Das Verzeichnis ist wesentlicher Bestandteil dieser Satzung.

(4) Berufsschulpflichtige ohne Ausbildungs- oder Dienstverhältnis besuchen die Berufsschule, in deren Schulbezirk ihr Wohnsitz liegt.

(5) Es dient zur Kenntnis, dass für die bisherige geographische Aufteilungsregelung, die Betriebe in östlich oder westlich der Autobahn A5 einteilt, eine Neuregelung angestrebt wird.

(6) Über den Besuch einer anderen als in dieser Satzung festgelegten zuständigen Berufsschule für einen Ausbildungsberuf entscheidet gemäß § 66 des Hessischen Schulgesetzes das zuständige Staatliche Schulamt.

(7) Ergänzende oder abweichende Regelungen, die auf öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen mit anderen Schulträgern oder auf Rechtsverordnungen beruhen, gehen dieser Satzung vor.

Artikel 2

Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Zugleich tritt die Satzung über die Bildung von Schulbezirken für die Berufsschulen der Stadt Frankfurt am Main vom 18.11.2020 (Amtsblatt vom 19.01.2021, S. 84 ff.) außer Kraft.

Begründung

A. Zielsetzung

:

Nach § 63 Abs. 1 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) ist die Berufsschulpflicht für Auszubildende durch Besuch der Berufsschule, in deren Schulbezirk der Beschäftigungsort (Standort des Ausbildungsbetriebes/der außerbetrieblichen Ausbildungseinrichtung) liegt, zu erfüllen. Schulbezirk einer Berufsschule ist das Gebiet des Schulträgers. Bestehen im Rahmen der Trägerschaft mehrere Berufsschulen, ist für jede von Ihnen ein Schulbezirk zu bilden und dies durch Satzung zu regeln. Grundlage für die Festlegung von Schulbezirken ist die Zuordnung von Berufsfeldern, Berufsgruppen oder Ausbildungsberufen (§ 143 Abs. 2 HSchG).

Die Ausbildungsgänge "Fachpraktiker/-in Küche" und "Fachpraktiker/-in im Gastgewerbe" werden aus organisatorischen Gründen an die Bergiusschule verlagert. Dort sind bereits die korrespondierenden Ausbildungsgänge "Koch/Köchin" und "Fachkraft im Gastgewerbe" angesiedelt.

Die neugefasste Satzung sowie deren Anlage ("Verzeichnis über die den Berufsschulen der Stadt Frankfurt am Main zugeordneten Ausbildungsberufe") entsprechen den geänderten Rahmenbedingungen und wurden mit dem Staatlichen Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main als zuständiger Schulaufsichtsbehörde abgestimmt.

B. Alternativen

Die getroffenen Festlegungen setzen die Maßnahmen des Schulentwicklungsplans für die Beruflichen Schulen der Stadt Frankfurt am Main, die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurden und denen das Hessische Kultusministerium zugestimmt hat, formal um.

Insofern bestehen keine anderen Optionen.

C. Lösung

Siehe Punkt A.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

Keine (da Ordnungsgrundlage). Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt auf der Grundlage von Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung zum Schulentwicklungsplan für die Beruflichen Schulen und zu SEP-B-Einzelmaßnahmen (Bau- und Finanzierungsvorlagen) sowie im Rahmen beschlossener Haushaltspläne.

Anlage 1 (ca. 148 KB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 25. März 2024 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 11 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 06.06.2024 im OBR 3 angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf11 Beratungen
OBR 4
Sitzung 29 · 16.04.2024
TO II, TOP 11
Angenommen
Der Vorlage M 33 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 29 · 16.04.2024
TO I, TOP 40
Angenommen
Der Vorlage M 33 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Bildung und Schulbau
Sitzung 26 · 22.04.2024
TO I, TOP 13
Angenommen
Der Vorlage M 33 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTIONBFF-BIG
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Enthaltung:
Gartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) BFF-BIG (= Annahme) Gartenpartei (= Enthaltung)

OBR 2
Sitzung 30 · 22.04.2024
TO I, TOP 42
Angenommen
Der Vorlage M 33 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL

OBR 1
Sitzung 29 · 23.04.2024
TO I, TOP 57
Angenommen
Der Vorlage M 33 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Enthaltung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL

OBR 9
Sitzung 29 · 25.04.2024
TO II, TOP 2
Angenommen
Der Vorlage M 33 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 29 · 25.04.2024
TO I, TOP 24
Beraten
a) Die Vorlage M 33 wird auf Wunsch der CDU bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 29 · 26.04.2024
TO I, TOP 56
Angenommen
Der Vorlage M 33 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 29 · 30.04.2024
TO II, TOP 11
Angenommen
Der Vorlage M 33 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltBFF-BIG
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 31 · 02.05.2024
TO II, TOP 28
Angenommen
Der Vorlage M 33 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTIONBFF-BIG
Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Enthaltung:
Gartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); Gartenpartei (= Enthaltung)

OBR 3
Sitzung 30 · 06.06.2024
TO I, TOP 9
Angenommen
Der Vorlage M 33 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen