Satzung über die Bildung von Schulbezirken für die Berufsschulen der Stadt Frankfurt am Main
Zusammenfassung
Die Stadt Frankfurt am Main schlägt die Bildung von Schulbezirken für die Berufsschulen vor, um die Berufsschulpflicht für Auszubildende zu erfüllen. Dies soll durch eine Satzung geregelt werden, die die Zuordnung von Ausbildungsberufen berücksichtigt. Das erwartete Ergebnis ist eine klare Strukturierung der Schulbezirke und eine verbesserte Organisation der Berufsausbildung.
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Thema Schulen und Bildung verfolgenBeschlussvorschlag
- Bergiusschule
- Berufliche Schulen Berta Jourdan
- Bethmannschule
- Frankfurter Schule für Bekleidung und Mode
- Franz-Böhm-Schule
- Gutenbergschule
- Hans-Böckler-Schule
- Heinrich-Kleyer-Schule
- Julius-Leber-Schule
- Klingerschule
- Ludwig-Erhard-Schule
- Paul-Ehrlich-Schule
- Philipp-Holzmann-Schule
- Stauffenbergschule
- Werner-von-Siemens-Schule
- Wilhelm-Merton-Schule
(2) Nach § 143 Abs. 2 des Hessischen Schulgesetzes werden für diese 16 Berufsschulen Schulbezirke gebildet.
(3) Grundlage für die Festlegung der Schulbezirke ist die Zuordnung von Ausbildungsberufen, in Einzelfällen auch mit regionaler Abgrenzung des Einzugsbereiches. Die Zuständigkeiten ergeben sich aus dem als Anlage beigefügten "Verzeichnis über die den Berufsschulen der Stadt Frankfurt am Main zugeordneten Ausbildungsberufe". Das Verzeichnis ist wesentlicher Bestandteil dieser Satzung.
(4) Berufsschulpflichtige ohne Ausbildungs- oder Dienstverhältnis besuchen die Berufsschule, in deren Schulbezirk ihr Wohnsitz liegt.
(5) Es dient zur Kenntnis, dass für die bisherige geographische Aufteilungsregelung, die Betriebe in östlich oder westlich der Autobahn A5 einteilt, eine Neuregelung angestrebt wird.
(6) Über den Besuch einer anderen als in dieser Satzung festgelegten zuständigen Berufsschule für einen Ausbildungsberuf entscheidet gemäß § 66 des Hessischen Schulgesetzes das zuständige Staatliche Schulamt.
(7) Ergänzende oder abweichende Regelungen, die auf öffentlich-rechtlichen Vereinbarungen mit anderen Schulträgern oder auf Rechtsverordnungen beruhen, gehen dieser Satzung vor.
Artikel 2
Die Satzung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Zugleich tritt die Satzung über die Bildung von Schulbezirken für die Berufsschulen der Stadt Frankfurt am Main vom 18.11.2020 (Amtsblatt vom 19.01.2021, S. 84 ff.) außer Kraft.
Begründung
A. Zielsetzung
:
Nach § 63 Abs. 1 des Hessischen Schulgesetzes (HSchG) ist die Berufsschulpflicht für Auszubildende durch Besuch der Berufsschule, in deren Schulbezirk der Beschäftigungsort (Standort des Ausbildungsbetriebes/der außerbetrieblichen Ausbildungseinrichtung) liegt, zu erfüllen. Schulbezirk einer Berufsschule ist das Gebiet des Schulträgers. Bestehen im Rahmen der Trägerschaft mehrere Berufsschulen, ist für jede von Ihnen ein Schulbezirk zu bilden und dies durch Satzung zu regeln. Grundlage für die Festlegung von Schulbezirken ist die Zuordnung von Berufsfeldern, Berufsgruppen oder Ausbildungsberufen (§ 143 Abs. 2 HSchG).
Die Ausbildungsgänge "Fachpraktiker/-in Küche" und "Fachpraktiker/-in im Gastgewerbe" werden aus organisatorischen Gründen an die Bergiusschule verlagert. Dort sind bereits die korrespondierenden Ausbildungsgänge "Koch/Köchin" und "Fachkraft im Gastgewerbe" angesiedelt.
Die neugefasste Satzung sowie deren Anlage ("Verzeichnis über die den Berufsschulen der Stadt Frankfurt am Main zugeordneten Ausbildungsberufe") entsprechen den geänderten Rahmenbedingungen und wurden mit dem Staatlichen Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main als zuständiger Schulaufsichtsbehörde abgestimmt.
B. Alternativen
Die getroffenen Festlegungen setzen die Maßnahmen des Schulentwicklungsplans für die Beruflichen Schulen der Stadt Frankfurt am Main, die von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurden und denen das Hessische Kultusministerium zugestimmt hat, formal um.
Insofern bestehen keine anderen Optionen.
C. Lösung
Siehe Punkt A.
D. Öffentlichkeitsbeteiligung
Keine (da Ordnungsgrundlage). Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt auf der Grundlage von Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung zum Schulentwicklungsplan für die Beruflichen Schulen und zu SEP-B-Einzelmaßnahmen (Bau- und Finanzierungsvorlagen) sowie im Rahmen beschlossener Haushaltspläne.
Anlage 1 (ca. 148 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 25. März 2024 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 11 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 06.06.2024 im OBR 3 angenommen.
Beratungsverlauf11 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) BFF-BIG (= Annahme) Gartenpartei (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); Gartenpartei (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme