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Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplanes für die beruflichen Schulen der Stadt Frankfurt am Main

Vorlagentyp: M
4 SitzungenAngenommen

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt die Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplanes für die beruflichen Schulen der Stadt Frankfurt am Main vor, um ein berufliches Gymnasium mit der Fachrichtung Wirtschaft an der Ludwig-Erhard-Schule zu etablieren. Dies soll ab dem Schuljahr 2025/2026 umgesetzt werden und trägt zur Bildungsgerechtigkeit in der Region bei.

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Thema Schulen und Bildung verfolgen

Beschlussvorschlag

  1. Beschluss 1. Die Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplanes für die beruflichen Schulen der Stadt Frankfurt am Main wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 2. Folgende Schulorganisationsmaßnahmen gemäß § 146 Hessisches Schulgesetz (HSchG) werden im Grundsatz beschlossen: 2.1. Gemäß der Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplanes für die beruflichen Schulen der Stadt Frankfurt am Main wird als Schulorganisationsmaßnahme gemäß § 146 HSchG mit Wirkung zum Schuljahr 2025/2026 die Etablierung eines beruflichen Gymnasiums mit der Fachrichtung Wirtschaft an der Ludwig-Erhard-Schule umgesetzt. 2.2. Das neue berufliche Gymnasium soll seinen Unterrichtsbetrieb in der Ludwig-Erhard-Schule in Unterliederbach aufnehmen. Dieser Standort soll und kann so lange genutzt werden, bis der endgültige Schulstandort auf dem zukünftigen Berufsbildungscampus West, bestehend aus der Paul-Ehrlich- und der Ludwig-Erhard-Schule, zur Verfügung steht. Eine Kooperation mit der Paul-Ehrlich-Schule und die Erweiterung um die Fachrichtung Technik ist am neuen Standort vorgesehen. 3. Der Magistrat wird beauftragt, die Zustimmung des Hessischen Kultusministeriums gemäß § 145 Abs. 6 HSchG zur Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes und zu den unter Punkt 2 aufgeführten Schulorganisationsmaßnahmen gemäß § 146 HSchG zu beantragen.
  2. Kenntnisnahme Es dient zur Kenntnis, dass 1. die Planungen mit den Schulen und dem Staatlichen Schulamt für die Stadt Frankfurt am Main abgestimmt wurden. 2. die Planungen mit dem Schulentwicklungsplan der allgemeinbildenden Schulen im Bereich der Sekundarstufe II abgestimmt sind. 3. die formale Anhörung des Stadtelternbeirates und des Stadtschüler*innenrates gemäß §§ 115,123 HSchG und die Abstimmung mit den benachbarten Schulträgern gemäß § 145 Abs.1 HSchG zur Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes nach erfolgter Beschlussfassung des Magistrats vorgesehen ist. 4. das Anhörungsverfahren der Schulkonferenz gemäß § 130 Abs. 1 Nr. 3 HSchG für die unter Punkt 2 aufgeführten Schulorganisationsmaßnahmen durchgeführt wurde.

Begründung

A. Zielsetzung

Gemäß § 145 Hessisches Schulgesetz (HSchG) vom 17. Juni 1992 in der Fassung vom

  1. August 2017 ist es Aufgabe des Schulträgers, Schulentwicklungspläne für sein Gebiet aufzustellen und innerhalb von fünf Jahren fortzuschreiben, soweit es erforderlich ist. Der Schulentwicklungsplan für die beruflichen Schulen der Stadt Frankfurt am Main wurde am 26.09.2019 von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen (§ 4615). Das Hessische Kultusministerium hat dem Plan mit Erlass vom 07.04.2021 mit Einschränkungen zugestimmt. Dem Schulträger wird darin auferlegt, im Rahmen einer Fortschreibung des Schulentwicklungsplanes, den Bedarf für ein weiteres berufliches Gymnasium planerisch zu konkretisieren und den Bedarf an zusätzlichen Schulplätzen auszuweisen. Eine Zustimmung kann nur erfolgen, wenn das öffentliche Bedürfnis nach § 144 HSchG gegeben ist. Seit dem Schuljahr 2007/2008 ist die Zahl der Schüler*innen in den Mittelstufen der Gymnasien und den integrierten Gesamtschulen in Frankfurt am Main deutlich gestiegen. Der Trend zum Abschluss einer "allgemeinen Hochschulreife" hat sich weiter verstärkt. Zuwächse in der gymnasialen Oberstufe sind durch eine vermehrte Bildungsteilhabe bedingt. Der Trend zu höheren Schulabschlüssen schlägt sich in ansteigenden Übergangszahlen aus Realschulen (2007 / 2008: 17, 7 %; 2020 / 2021: 22,7 %) und aus integrierten Jahrgangsstufen (2007 / 2008: 31, 7 %; 2020 / 2021: 32,6 %; im Jahr davor waren es 36 %) in die Oberstufengymnasien nieder. Lag der Anteil der Übergänge ins Gymnasium beim Wechsel von der Grundschule in die weiterführende Schule 2012 noch bei 42%, lag er zum Schuljahr 2023/24 bei 57%. Gleichzeitig ist die Anzahl aller Schüler*innen insgesamt deutlich gestiegen. Als Erklärung für die Wahl eines bestimmten Bildungsangebotes ist bei empirischen Untersuchungen ein Merkmal der Organisation des Schulangebotes auf lokaler Ebene wesentlich: Die Nähe respektive die Ferne eines Gymnasiums im Verhältnis zur bisher besuchten Schule. Demzufolge werden Ungleichheiten in der Bildungsbeteiligung unter Umständen durch Organisationsmerkmale, die Struktur des lokalen Bildungsangebots und der damit verbundenen Entscheidungskommunikation vor Ort hervorgerufen. Deshalb ist davon auszugehen, dass ein vergrößertes geplantes Bildungsangebot auch eine entsprechend höhere geplante Nachfrage generiert. Grundlage dieser Überzeugung ist der Sachverhalt, dass nachfragerelevante Informationen zwischen Schulträgern und Nachfragenden nach Schulangeboten asymmetrisch verteilt sind. Insofern kann unterstellt werden, dass es unter gegebenen Umständen jeweils eine durchaus lenkbare Nachfrage gibt. Bezüglich der Auslastung der bestehenden beruflichen Gymnasien ist bei der Heinrich-Kleyer-Schule mit einer Fortschreibung der Schüler*innenzahlen auf dem aktuellen Niveau zu rechnen. Im Fall der Klingerschule ist davon auszugehen, dass sich Schüler*innenströme anders verteilen werden, da diese dann in der Fachrichtung Wirtschaft im Frankfurter Westen voraussichtlich überwiegend die Ludwig-Erhard-Schule besuchen werden. Diese machen aber nur einen kleinen Teil der Schüler*innen an der Klingerschule aus. Durch die insgesamt steigende Nachfrage wird mittelfristig das aktuelle Niveau des beruflichen Gymnasiums der Klingerschule fortgeschrieben werden und sich eine ausreichende Nachfrage nach dem beruflichen Gymnasium an der Ludwig-Erhardt-Schule etablieren. In der Ludwig-Erhard-Schule wird das Angebot eines beruflichen Gymnasiums voraussichtlich in Teilen dazu führen, dass Schüler*innen aus anderen Bildungsgängen wie etwa der Fachoberschule das Angebot annehmen werden, was zu leichten Verschiebungen im Schwerpunkt der Schule führen wird. Die Ludwig-Erhard-Schule verfügt außerdem bereits jetzt über Lehrkräfte, die ihrerseits eine Qualifizierung für den Unterricht an einem Beruflichen Gymnasium haben, sodass das Angebot unmittelbar umgesetzt werden kann. Nicht zuletzt leistet diese Maßnahme einen Beitrag zu mehr Bildungsgerechtigkeit in der Bildungsregion West.

B. Alternativen

Keine; siehe A.

C. Lösung

Aus der Teilfortschreibung des Schulentwicklungsplanes für die beruflichen Schulen der Stadt Frankfurt am Main resultiert als Schulorganisationsmaßnahme gemäß § 146 HSchG frühestens mit Wirkung zum Schuljahr 2025/2026 die Etablierung eines beruflichen Gymnasiums mit Fachrichtung Wirtschaft an der Ludwig-Erhard-Schule.

D. Öffentlichkeitsbeteiligung

Die erforderlichen Fachräume sind vorhanden, die benötigten Unterrichtsräume sind ebenfalls gesichert, so dass bei der Umsetzung der Maßnahme kein Investitionsbedarf entsteht.

Anlage 1 (ca. 620 KB)

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

MVortrag des Magistrats

Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.

  1. 1Magistrat legt Vortrag vor
  2. 2Ausschüsse beraten
  3. 3Plenum entscheidet

Der Weg dieser Vorlage

Am 17. Mai 2024 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 4 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 11.07.2024 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf4 Beratungen
OBR 6
Sitzung 31 · 25.06.2024
TO I, TOP 20
Angenommen
Der Vorlage M 68 wird zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Bildung und Schulbau
Sitzung 28 · 01.07.2024
TO I, TOP 80
Angenommen
Der Vorlage M 68 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDÖkoLinX-ELFFRAKTIONVolt
Sonstige:
BFF-BIG (Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION; BFF-BIG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Volt (= Annahme)

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 31 · 09.07.2024
TO I, TOP 23
Angenommen
Der Vorlage M 68 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTIONBFF-BIGÖkoLinX-ELF
Ablehnung:
Gartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Gartenpartei (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 33 · 11.07.2024
TO II, TOP 22
Angenommen
Der Vorlage M 68 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeAfDVoltÖkoLinX-ELFFRAKTIONBFF-BIG
Ablehnung:
Gartenpartei
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und BFF-BIG gegen Gartenpartei (= Ablehnung)

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