Baulandbeschluss: Moratorium bis Ende 2024
Antrag
Der Baulandbeschluss (§ 5590/2020; M 220/2019) wird bis zum 31.12.2024 ausgesetzt. Stattdessen soll wie zuvor nur die 30-Prozent-Regel für den geförderten Wohnungsbau (15 %
- Förderweg und 15 %
- Förderweg) gelten. Der Magistrat verhandelt mit jedem Projektentwickler individuell und kooperativ, welche Elemente des Baulandbeschlusses über die 30-Prozent-Regel hinaus umgesetzt werden können. Dies gilt für alle bis zum 31.12.2024 eingereichten Anträge.
Begründung
Der Baulandbeschluss ist bereits seit über zweieinhalb Jahren in Kraft und bisher ist kein Bauvorhaben bekannt geworden, bei dem dieser angewandt wurde. In der Vorlage M 220/2019 heißt es zum Sinn und Zweck des Baulandbeschlusses, dass mit ihm bei der Aufstellung von Bebauungsplänen zur Wohnbaulandentwicklung die Verfahren transparenter und die Kalkulation von Projektentwicklungen für die Planungsbegünstigten verlässlicher werden sollen. Ziel sei es, "eine sozial- und klimagerechte Bodennutzung und einen für alle Bevölkerungsschichten bezahlbaren Wohnungsbau zu gewährleisten." Ferner heißt es: "Der Baulandbeschluss ermöglicht es, zusätzliche Flächen für die sozial- und klimagerechte Bodennutzung zu gewinnen, insbesondere für soziale Infrastruktur, sowie bezahlbaren Wohnungsneubau, gemeinschaftliches und genossenschaftliches Wohnen." Es ist nicht erkennbar, dass es bisher gelungen ist, zusätzliche Flächen gemäß den genannten Kriterien zu gewinnen. Ganz im Gegenteil. Die Stimmen von Projektentwicklern mehren sich, dass der Baulandbeschluss eine abschreckende Wirkung habe und die Bauherren einen Bogen um Frankfurt machten. In den Zeitungen heißt es "Die Stadtflucht der Wohnungsbauer - Investoren kehren Frankfurt den Rücken und planen Projekte verstärkt im Umland". Das Analyseunternehmen Bulwiengesa wird mit den Worten zitiert: "Immer mehr private Investoren ziehen sich aus den Großstädten zurück, während die kommunalen Bestandshalter das dortige Marktgeschehen prägen." Im Wohnungssegment entstünden derzeit zwei Drittel der Flächen, die im Bau oder konkret geplant seien, nicht in Frankfurt, sondern in Kommunen jenseits des Stadtgebiets, ist in einer Tageszeitung zu lesen. Die IHK Frankfurt am Main schreibt in einer Pressemeldung vom 05.06.2022 unter der Überschrift "Zweites Meinungsbild aus der Unternehmerschaft: "Der sogenannte Frankfurter Baulandbeschluss bleibt ein Investitionshemmnis für die Wohnungen in Frankfurt am Main". Eine zweite Stichprobe, die im Juni 2022 unter in Frankfurt am Main ansässigen bzw. tätigen Projektentwicklern durchgeführt wurde, habe ergeben, dass knapp 65 % der Unternehmen die Vorgaben des Beschlusses als negativ und rund 71 % als nicht praxistauglich bewerten. Der Präsident der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main, Ulrich Caspar, wird folgendermaßen zitiert: "Aufgrund von fehlender Wirtschaftlichkeit bei Wohnbauprojekten werden Investitionen zunehmend in andere Städte im Umland verlagert. Für die Unternehmen bedeutet dieses Instrument nicht nur eine zusätzliche bürokratische Hürde, die zu einem erhöhten Zeitaufwand bei der Planung von Bauprojekten führt, sondern vor allem einen erheblichen finanziellen Mehraufwand. Aufgrund der bestehenden Quotenregelung werden Investoren die daraus resultierenden Kosten und Mindereinnahmen an anderer Stelle kompensieren müssen. 43 % der Unternehmen planen daher eine Erhöhung der Preise für freifinanzierte Wohnungen. Die daraus resultierenden erhöhten Mieten fließen dann wiederum in den Mietspiegel ein und bewirken am Ende eine weitere Erhöhung des Mietniveaus in Frankfurt." Angesichts der enormen Wohnungsbauziele (gemäß dem integrierten Stadtentwicklungskonzept "Frankfurt 2030+" aus dem Jahre 2019 sollen bis 2030 70.000 neue Wohnungen Frankfurt entstehen), den Lieferengpässen bei Baumaterialien, den erhöhten Kosten für Handwerker, der fortschreitenden Inflation, den steigenden Bauzinsen und dem Fachkräftemangel, muss der Magistrat nun handeln. Um nicht noch mehr Wohnungsbau zu verhindern, muss der Baulandbeschluss bis Ende 2024 ausgesetzt werden. Er darf auf alle bis dahin beantragten Bauprojekte nicht mehr angewendet werden. Andernfalls droht ein erheblicher Rückgang des Wohnungsbaus. Das könnte dazu führen, dass Frankfurt zu dem Vorhaben der Bundesregierung, in dieser Wahlperiode 1,6 Mio. Wohnungen neu zu bauen, nicht ausreichend beiträgt. Stattdessen soll die frühere Quote von 30 % gefördertem Wohnungsbau (15 %
- Förderweg und 15 %
- Förderweg) wieder gelten und das Planungsdezernat muss in den Verhandlungen mit den Projektentwicklern kooperativ und individuell vereinbaren, welche Kriterien des Baulandbeschlusses zusätzlich umgesetzt werden können.
Beratungsverlauf 3 Sitzungen