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Baulandbeschluss: Moratorium bis Ende 2024

Vorlagentyp: NRCDU
3 SitzungenAbgelehnt

Zusammenfassung

Der Antrag sieht vor, den Baulandbeschluss bis Ende 2024 auszusetzen, um den Wohnungsbau in Frankfurt zu fördern. Dies geschieht aufgrund der negativen Auswirkungen des Beschlusses auf Investitionen und der Notwendigkeit, die Wohnungsbauziele der Stadt zu erreichen. Das erwartete Ergebnis ist eine Erhöhung der Bauprojekte und eine Verbesserung der Wohnsituation in Frankfurt.

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Thema Stadtplanung verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:

Der Baulandbeschluss (§ 5590/2020; M 220/2019) wird bis zum 31.12.2024 ausgesetzt. Stattdessen soll wie zuvor nur die 30-Prozent-Regel für den geförderten Wohnungsbau (15 %

  1. Förderweg und 15 %
  2. Förderweg) gelten. Der Magistrat verhandelt mit jedem Projektentwickler individuell und kooperativ, welche Elemente des Baulandbeschlusses über die 30-Prozent-Regel hinaus umgesetzt werden können. Dies gilt für alle bis zum 31.12.2024 eingereichten Anträge.

Begründung

Der Baulandbeschluss ist bereits seit über zweieinhalb Jahren in Kraft und bisher ist kein Bauvorhaben bekannt geworden, bei dem dieser angewandt wurde. In der Vorlage M 220/2019 heißt es zum Sinn und Zweck des Baulandbeschlusses, dass mit ihm bei der Aufstellung von Bebauungsplänen zur Wohnbaulandentwicklung die Verfahren transparenter und die Kalkulation von Projektentwicklungen für die Planungsbegünstigten verlässlicher werden sollen. Ziel sei es, "eine sozial- und klimagerechte Bodennutzung und einen für alle Bevölkerungsschichten bezahlbaren Wohnungsbau zu gewährleisten." Ferner heißt es: "Der Baulandbeschluss ermöglicht es, zusätzliche Flächen für die sozial- und klimagerechte Bodennutzung zu gewinnen, insbesondere für soziale Infrastruktur, sowie bezahlbaren Wohnungsneubau, gemeinschaftliches und genossenschaftliches Wohnen." Es ist nicht erkennbar, dass es bisher gelungen ist, zusätzliche Flächen gemäß den genannten Kriterien zu gewinnen. Ganz im Gegenteil. Die Stimmen von Projektentwicklern mehren sich, dass der Baulandbeschluss eine abschreckende Wirkung habe und die Bauherren einen Bogen um Frankfurt machten. In den Zeitungen heißt es "Die Stadtflucht der Wohnungsbauer - Investoren kehren Frankfurt den Rücken und planen Projekte verstärkt im Umland". Das Analyseunternehmen Bulwiengesa wird mit den Worten zitiert: "Immer mehr private Investoren ziehen sich aus den Großstädten zurück, während die kommunalen Bestandshalter das dortige Marktgeschehen prägen." Im Wohnungssegment entstünden derzeit zwei Drittel der Flächen, die im Bau oder konkret geplant seien, nicht in Frankfurt, sondern in Kommunen jenseits des Stadtgebiets, ist in einer Tageszeitung zu lesen. Die IHK Frankfurt am Main schreibt in einer Pressemeldung vom 05.06.2022 unter der Überschrift "Zweites Meinungsbild aus der Unternehmerschaft: "Der sogenannte Frankfurter Baulandbeschluss bleibt ein Investitionshemmnis für die Wohnungen in Frankfurt am Main". Eine zweite Stichprobe, die im Juni 2022 unter in Frankfurt am Main ansässigen bzw. tätigen Projektentwicklern durchgeführt wurde, habe ergeben, dass knapp 65 % der Unternehmen die Vorgaben des Beschlusses als negativ und rund 71 % als nicht praxistauglich bewerten. Der Präsident der Industrie- und Handelskammer Frankfurt am Main, Ulrich Caspar, wird folgendermaßen zitiert: "Aufgrund von fehlender Wirtschaftlichkeit bei Wohnbauprojekten werden Investitionen zunehmend in andere Städte im Umland verlagert. Für die Unternehmen bedeutet dieses Instrument nicht nur eine zusätzliche bürokratische Hürde, die zu einem erhöhten Zeitaufwand bei der Planung von Bauprojekten führt, sondern vor allem einen erheblichen finanziellen Mehraufwand. Aufgrund der bestehenden Quotenregelung werden Investoren die daraus resultierenden Kosten und Mindereinnahmen an anderer Stelle kompensieren müssen. 43 % der Unternehmen planen daher eine Erhöhung der Preise für freifinanzierte Wohnungen. Die daraus resultierenden erhöhten Mieten fließen dann wiederum in den Mietspiegel ein und bewirken am Ende eine weitere Erhöhung des Mietniveaus in Frankfurt." Angesichts der enormen Wohnungsbauziele (gemäß dem integrierten Stadtentwicklungskonzept "Frankfurt 2030+" aus dem Jahre 2019 sollen bis 2030 70.000 neue Wohnungen Frankfurt entstehen), den Lieferengpässen bei Baumaterialien, den erhöhten Kosten für Handwerker, der fortschreitenden Inflation, den steigenden Bauzinsen und dem Fachkräftemangel, muss der Magistrat nun handeln. Um nicht noch mehr Wohnungsbau zu verhindern, muss der Baulandbeschluss bis Ende 2024 ausgesetzt werden. Er darf auf alle bis dahin beantragten Bauprojekte nicht mehr angewendet werden. Andernfalls droht ein erheblicher Rückgang des Wohnungsbaus. Das könnte dazu führen, dass Frankfurt zu dem Vorhaben der Bundesregierung, in dieser Wahlperiode 1,6 Mio. Wohnungen neu zu bauen, nicht ausreichend beiträgt. Stattdessen soll die frühere Quote von 30 % gefördertem Wohnungsbau (15 %

  1. Förderweg und 15 %
  2. Förderweg) wieder gelten und das Planungsdezernat muss in den Verhandlungen mit den Projektentwicklern kooperativ und individuell vereinbaren, welche Kriterien des Baulandbeschlusses zusätzlich umgesetzt werden können.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt

Der Weg dieser Vorlage

Am 14. September 2022 brachte CDU diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 3 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 20.10.2022 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen
Sitzung 11 · 04.10.2022
TO I, TOP 23
Abgelehnt
Die Vorlage NR 486 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDVoltFDPÖkoLinX-ELF
Ablehnung:
CDUAfDFRAKTIONBFF-BIG
Sonstige:
Linke (Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung); LINKE. (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung)

Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
Sitzung 11 · 11.10.2022
TO I, TOP 15
Abgelehnt
Die Vorlage NR 486 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDPVoltÖkoLinX-ELFFRAKTIONGartenpartei
Ablehnung:
CDUAfDBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen CDU und AfD (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Ablehnung)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 16 · 20.10.2022
TO I, TOP 7
Abgelehnt
a) Die Vorlage NR 486 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Kochsiek, Papke, Lauterwald, Yilmaz, Grote, Schwichtenberg, Nguyen, Witsch, Baier, Serke und Zieran sowie von Stadtrat Josef dienen zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu a)
Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDPVoltÖkoLinX-ELFFRAKTIONGartenpartei
Ablehnung:
CDUAfDBFF-BIG
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu a) GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION und Gartenpartei gegen CDU und AfD (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung)

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