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Baulandbeschluss

Vorlagentyp: NRFDP
5 SitzungenAbgelehnt

Zusammenfassung

Der Antrag zielt darauf ab, das Verhältnis von freiem und reglementiertem Wohnungsbau auf jeweils 50 % festzulegen, um den Handlungsspielraum von Investoren und Bauherren zu erweitern. Die Streichung der festgeschriebenen Quote für gemeinschaftliches und genossenschaftliches Wohnen sowie die Anpassung der Quoten für Mietwohnungsbau und Eigentumswohnungen sollen eine ausgewogene Entwicklung fördern.

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Thema Wohnen verfolgen

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Vorlage M 220 wird im Absatz III wie folgt geändert: III.2 / Konzeptverfahren für gemeinschaftliches und genossenschaftlichen Wohnen: Die Vorgabe einer festgeschriebenen Quote von 15 % entfällt. III.3 / Freifinanzierter Mietwohnungsbau: Für die entsprechende Quote wird ein Korridor von mindesten 10 % bis max. 15 % festgelegt. III.4 / Preisreduzierte Eigentumswohnungen: Für die entsprechende Quote wird ein Korridor von mindesten 5 % bis max. 10 % festgelegt. Die Quoten von III.3 und III.4 sollen in Summe eine Gesamtquote von 20 % nicht überschreiten. Der Absatz IV / Anteile geförderten Wohnungsbaus bei Wohnbaulandentwicklungen gemäß §§ 31 und 34 BauGB wird ersatzlos gestrichen.

Begründung

Ziel des vorliegenden Antrages ist es, das Verhältnis von freiem und reglementiertem Wohnungsbau ausgeglichen bei jeweils 50 % festzulegen. Das bisher vom Magistrat verfolgte Ziel, ein Verhältnis von 30/70 (frei/reglementiert) greift zu stark in den wirtschaftlichen Handlungsspielraum von Investoren und Bauherren ein. Diese sollten über mindestens 50 % der projektierten Flächen frei verfügen können. Gemeinschaftliche und genossenschaftliche Wohnformen sind grundsätzlich zu begrüßen, sollten aber in der Regel nicht durch zu reservierende Flächen übermäßig bevorzugt werden. Interessenten für diese Wohnformen sollten sich am Markt orientieren. Eine Festschreibung im Baulandbeschluss muss daher entfallen. Der Absatz IV ist rechtlich zweifelhaft. Mit dieser Formulierung versucht der Magistrat gegen Recht und Gesetz in das BauGB einzugreifen. Aus den beiden Paragraphen §31 und §34 ist ein Rechtsanspruch von Bauherren auf Erteilung einer Baugenehmigung abzuleiten und zwar rein aus den Rechtsvorschriften der beiden Paragraphen heraus. Der Magistrat versucht mit Absatz IV in diesen Rechtanspruch regelnd einzugreifen. Dies kann auf keinen Fall zugelassen werden. Auch der Magistrat hat sich an Recht und Gesetz zu halten. Der Absatz muss somit entfallen.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt

Der Weg dieser Vorlage

Am 10. Februar 2020 brachte FDP diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 07.05.2020 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 37 · 17.02.2020
TO I, TOP 16
Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 220 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1099 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 1104 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
zu 3)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 38 · 20.02.2020
TO II, TOP 3
Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 220 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1099 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 1104 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPBFF
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPBFF
zu 3)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 42 · 26.03.2020
TO II, TOP 44
Beraten
Punkt 2: Die Beratung der Vorlage NR 1099 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Die Beratung der Vorlage M 220 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1099 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 1104 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 39 · 05.05.2020
TO I, TOP 47
Abgelehnt
Punkt 2: Die Vorlage NR 1099 wird abgelehnt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 220 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1099 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1104 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFRAKTIONFrankfurter
Ablehnung:
AfDFDPBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR1104), FDP (= Ablehnung) und BFF (= Annahme im Rahmen NR 1099) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD, FDP und BFF (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Annahme) und FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 220 = Annahme mit den Maßgaben, dass in der Einleitung "30 Prozent" durch "70 Prozent" beim geförderten Wohnungsbau und "15 Prozent" durch "30 Prozent" bei den gemeinschaftlichen und genossenschaftlichen Konzeptverfahren ersetzt werden sowie dass der letzte Spiegelstrich für 10 Prozent preisreduzierte Eigentumswohnungen gestrichen wird und die vorgenannten Maßgaben sinngemäße Anwendung im restlichen Antragstenor und in der Begründung finden. NR 1099 = Ablehnung, NR 1104 = Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 44 · 07.05.2020
TO II, TOP 29
Abgelehnt
Punkt 2: Die Vorlage NR 1099 wird abgelehnt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 220 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1099 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1104 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFRAKTIONFrankfurterÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
AfDFDPBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1104), FDP (= Ablehnung), BFF (= Annahme im Rahmen NR 1099) und ÖkoLinX-ARL (= Annahme mit den Maßgaben, dass in der Einleitung "30 Prozent" durch "70 Prozent" beim geförderten Wohnungsbau und "15 Prozent" durch "30 Prozent" bei den gemeinschaftlichen und genossenschaftlichen Konzeptverfahren ersetzt werden sowie dass der letzte Spiegelstrich für 10 Prozent preisreduzierte Eigentumswohnungen gestrichen wird und die vorgenannten Maßgaben sinngemäße Anwendung im restlichen Antragstenor und in der Begründung finden) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, FDP und BFF (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung)

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