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Baulandbeschluss für bezahlbaren Wohnraum

Vorlagentyp: NRLINKE
5 SitzungenAbgelehnt

Zusammenfassung

Der Antrag zielt darauf ab, die Quote für geförderten Wohnraum in Frankfurt von 30 auf 68 Prozent zu erhöhen, um dem Mangel an bezahlbarem Wohnraum entgegenzuwirken. Dies soll durch verschiedene Maßnahmen, wie die Aufhebung der Beschränkung auf Projekte ab 30 Wohneinheiten und die Verpflichtung öffentlicher Wohnungsgesellschaften, keine Eigentumswohnungen zu bauen, erreicht werden.

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Thema Wohnen verfolgen

Antrag

  1. Die Quote von gefördertem Wohnraum wird von 30 auf 68 Prozent erhöht.
  2. Die Stadt fordert alle Bauenden (Bauunternehmen, Privatpersonen, Genossenschaften, Wohnungsgesellschaften) zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum auf. Insbesondere die Beschränkung auf Projekte ab 30 Wohneinheiten wird aufgehoben (s. Baulandbeschluss S. 5f. und S. 10).
  3. Öffentliche Wohnungsgesellschaften bauen keine Eigentumswohnungen.
  4. Stadteigene und öffentliche Grundstücke, d.h. Grundstücke im Besitz von stadtnahen Stiftungen, Eigenbetrieben oder stadteigenen Gesellschaften, werden nicht verkauft. Dies gilt auch für Verfahren der Baulandumlegung nach § 45 ff. BauGB.
  5. Auf stadteigenen und öffentlichen Grundstücken entstehen im Wohnungsbau ausschließlich geförderte Mietwohnungen oder gemeinschaftliche Wohnprojekte.
  6. Der Magistrat wird beauftragt, den Eigentümer*innen von Baugrundstücken, auf denen nach Erteilung der Baugenehmigung noch nicht mit dem Bau begonnen wurde - nach vorheriger Erörterung der Maßnahmen in Einklang mit § 175 BauGB - ein Baugebot nach § 176 BauGB auszusprechen. Kauft oder übernimmt die Stadt durch Anwendung dieses Verfahrens Grundstücke (ggf. nach § 85 Abs. 1 Nr. 5 BauGB), für die eine Wohnbebauung geboten ist, so überlässt sie diese der städtischen Wohnungsgesellschaft oder Wohnprojektgruppen im Erbbaurecht, um geförderten Wohnraum zu schaffen.
  7. Unter "III.5.3 Leistungen der Planungsbegünstigten" (S. 5) wird der Beginn des ersten Satzes geändert in "In der Höhe von zwei Dritteln der planungsbedingten Bodenwertsteigerung sollen als Leistungen des Vertragspartners insbesondere vereinbart werden: [...]".
  8. Das Ziel der klimagerechten Bodennutzung und Stadtentwicklung (s. Baulandbeschluss S. 1f., 7 und 11) wird verbindlich formuliert. Das beinhaltet die Beschlusslage des Beschlusses "Klimaallianz" vom 12.12.2019 (§ 5019). Der Baulandbeschluss wird um die folgenden Punkte ergänzt: a. Bei neuen Baugebieten bzw. Bauvorhaben wird eine Gesamtbilanz aufgestellt, inklusive grauer Energie und Erschließung. b. Bei allen Planungen ist auf minimalen Flächenverbrauch zu achten. c. Für Maßnahmen der Stadtentwicklung gilt ein strikter Klimavorbehalt. d. Frankfurt beschließt eine Solardachpflicht für Neubauten. e. Das Verwenden nicht nachhaltiger Baustoffe wird nur in Ausnahmefällen genehmigt.
  9. Bereits im Verfahren befindliche Bebauungspläne und städtebauliche Verträge werden entsprechend dem Baulandbeschluss geändert.
  10. Städtebauliche Verträge der Stadt Frankfurt sind den Stadtverordneten zugänglich zu machen.
  11. Der Magistrat berichtet der Stadtverordnetenversammlung jährlich über den Stand und Fortschritt der Verfahren der Bauleitplanung sowie der Verfahren zum Planwertausgleich.

Begründung

Mit den Änderungen erkennen die Stadtverordneten den dringenden Mangel an bezahlbarem Wohnraum - und insbesondere geförderter Wohnungen - in Frankfurt an und wirken diesem entgegen. Da 68 Prozent der Mieter*innen dieser Stadt dem Einkommen nach Anrecht auf eine geförderte Wohnung haben, wird der Anteil an neu gebauten Wohnungen entsprechend erhöht. Die in der Magistratsvorlage M 220/2019 formulierte 30 Prozent-Quote für geförderten Wohnraum entspricht der bestehenden Beschlusslage von 2014. Mit der Erhöhung der Quote auf 68 Prozent trägt die Stadtverordnetenversammlung der ständigen Verschärfung der Situation auf dem Wohnungsmarkt Rechnung. Die öffentlichen Wohnungsgesellschaften, an denen die Stadt Anteile hält, verpflichtet der Magistrat dazu, sich nicht an dem Bau von Eigentumswohnungen zu beteiligen. Der Bau von Eigentumswohnungen wird nicht als öffentliche Aufgabe angesehen. Öffentliche Grundstücke dürfen nicht weiterverkauft werden und die Preisspirale der Immobilienwirtschaft antreiben. Für die Grundstücke stadtnaher Stiftungen, stadteigener Gesellschaften und von Eigenbetrieben gilt dasselbe. Die Stadt Frankfurt beteiligt sich nicht an dem Immobilienmarkt, der zu immer krasseren Preisanstiegen bei Mieten und Wohnkosten führt.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

NRAntrag in der Stadtverordnetenversammlung

Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ausschüsse beraten & empfehlen
  3. 3Plenum beschließt

Der Weg dieser Vorlage

Am 17. Februar 2020 brachte LINKE. diesen Antrag in die Stadtverordnetenversammlung ein. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 07.05.2020 im Stadtverordnetenversammlung abgelehnt.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf5 Beratungen
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
Sitzung 37 · 17.02.2020
TO I, TOP 16
Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 220 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1099 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 1104 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
zu 3)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 38 · 20.02.2020
TO II, TOP 3
Beraten
nicht auf TO 1. Die Beratung der Vorlage M 220 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1099 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 1104 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPBFF
zu 2)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPBFF
zu 3)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneLinkeFDPBFF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und BFF

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 42 · 26.03.2020
TO II, TOP 44
Beraten
Punkt 3: Die Beratung der Vorlage NR 1104 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Die Beratung der Vorlage M 220 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung der Vorlage NR 1099 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 1104 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 3)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDLinkeFDPBFFFRAKTIONFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER

Haupt- und Finanzausschusses
Sitzung 39 · 05.05.2020
TO I, TOP 47
Abgelehnt
Punkt 3: Die Vorlage NR 1104 wird abgelehnt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 220 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1099 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1104 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 3)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDFDPBFFFRAKTION
Ablehnung:
LinkeFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR1104), FDP (= Ablehnung) und BFF (= Annahme im Rahmen NR 1099) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD, FDP und BFF (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION gegen LINKE. (= Annahme) und FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (M 220 = Annahme mit den Maßgaben, dass in der Einleitung "30 Prozent" durch "70 Prozent" beim geförderten Wohnungsbau und "15 Prozent" durch "30 Prozent" bei den gemeinschaftlichen und genossenschaftlichen Konzeptverfahren ersetzt werden sowie dass der letzte Spiegelstrich für 10 Prozent preisreduzierte Eigentumswohnungen gestrichen wird und die vorgenannten Maßgaben sinngemäße Anwendung im restlichen Antragstenor und in der Begründung finden. NR 1099 = Ablehnung, NR 1104 = Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 44 · 07.05.2020
TO II, TOP 29
Abgelehnt
Punkt 3: Die Vorlage NR 1104 wird abgelehnt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 220 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1099 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 1104 wird abgelehnt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 3)
Zustimmung:
CDUSPDGrüneAfDFDPBFFFRAKTION
Ablehnung:
LinkeÖkoLinX-ARLFrankfurter
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FRAKTION und FRANKFURTER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 1104), FDP (= Ablehnung), BFF (= Annahme im Rahmen NR 1099) und ÖkoLinX-ARL (= Annahme mit den Maßgaben, dass in der Einleitung "30 Prozent" durch "70 Prozent" beim geförderten Wohnungsbau und "15 Prozent" durch "30 Prozent" bei den gemeinschaftlichen und genossenschaftlichen Konzeptverfahren ersetzt werden sowie dass der letzte Spiegelstrich für 10 Prozent preisreduzierte Eigentumswohnungen gestrichen wird und die vorgenannten Maßgaben sinngemäße Anwendung im restlichen Antragstenor und in der Begründung finden) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL gegen AfD, FDP und BFF (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, BFF und FRAKTION gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie FRANKFURTER (= Prüfung und Berichterstattung)

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