Stellplätze für stationsgebundenes Carsharing bereitstellen
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBegründung
Carsharing bereitstellen Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im öffentlichen Raum Standorte für die Bereitstellung von stationsgebundenen Carsharing-Fahrzeugen auszuweisen und die Berechtigung der Nutzung dieser Standorte durch Ausschreibungen an Carsharing-Anbieter zu vergeben. Dabei ist folgendes zu berücksichtigen:
a) In jedem Jahr sollen unter Beteiligung der betreffenden Ortsbeiräte 70 Stellplätze für stationsgebundenes Car-Sharing ausgewiesen werden. Der Magistrat berichtet der Stadtverordnetenversammlung jährlich über die Umsetzung, die nächsten geplanten Standorte und den künftigen stadtweiten Bedarf.
b) Zusätzlich sollen über Mobilitätsstationen, etwa im Umfeld von U- und S-Bahnstationen, Carsharing-Stellplätze in Verbindung mit anderen Mobilitätsangeboten wie ÖPNV, Fahrrad- und Elektroroller-Verleih ausgewiesen werden. c) 10 Prozent der neu ausgewiesenen Stellplätze sollen mit Ladesäulen für E-Fahrzeuge ausgestattet werden. Die anderen Stellplätze sollen nach und nach eine Ladeinfrastruktur erhalten. Die Anbieter werden verpflichtet, an elektrifizierten Stellplätzen E-Autos bereitzustellen.
d) Die Ausschreibung für die Nutzung der Standorte soll losweise erfolgen. Die Lose sind so zusammenzustellen, dass Kombinationen von innenstädtischen Stellplätzen und Stellplätzen in außengelegenen Stadteilen gebildet werden. Begründung: Die Reduzierung von Autos in den Innenstädten, eine Verringerung des Autoverkehrs wie auch des Flächenbedarfs für Parkplätze ist ein wichtiges, der Stadtgestaltung, der Aufenthalts- und Luftqualität zugutekommendes Ziel. Allerdings darf man den Wunsch nach Mobilität nicht vernachlässigen. Eine sinnvolle Maßnahme sind hier Carsharing-Angebote, die es vielen Menschen ermöglichen, auf ein eigenes Auto oder den Zweitwagen zu verzichten, ohne Mobilität einzubüßen. Für genaue Zahlen über die Entlastungswirkung von Carsharing-Angeboten sei auf die STARS-Studie von 2018 verwiesen. Zudem bietet Carsharing für Menschen, die sich kein eigenes Auto leisten können, ein Plus an sozialer Teilhabe, da sie diese Form der Mobilität für einzelne Fahrten nutzen können. Durch die jüngste Änderung des Hessischen Straßengesetzes ist es in Verbindung mit der entsprechenden Bundesgesetzgebung den Kommunen jetzt möglich, im öffentlichen Straßenraum Stellplätze für stationsgebundenes Carsharing auszuweisen. Davon muss auch der Magistrat der Stadt Frankfurt Gebrauch machen, um die Vorteile von Carsharing für die Menschen in dieser Stadt nutzbar zu machen. Es sollen daher jährlich 70 zusätzliche Carsharing-Stellplätze ausgewiesen werden, von denen zur Vermeidung von örtlichen Emissionen und für einen möglichst umweltfreundlichen Autoverkehr 10 Prozent Ladesäulen für Elektroautos haben sollen. Die Stellplätze sollen durch eine Ausschreibung, deren Anforderungen gewährleisten, dass infolge einer Mischkalkulation auch in den außengelegenen Stadteilen Carsharing-Stellplätze betrieben werden, an die Anbieter vergeben werden. Zur Reduzierung des Autoverkehrs durch ein attraktives Angebot anderer Verkehrsmittel können insbesondere Mobilitätsstationen beitragen, an denen ein Umstieg zwischen verschieden Verkehrsangeboten wie Auto, ÖPNV, Fahrrad- und E-Scooter-Verleih einfach möglich ist. Deswegen müssen auch Mobilitätsstationen mit Carsharing-Stellplätzen geschaffen werden.
Inhalt
Antrag vom 15.12.2021, NR 223
Betreff: Stellplätze für stationsgebundenes Carsharing bereitstellen Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im öffentlichen Raum Standorte für die Bereitstellung von stationsgebundenen Carsharing-Fahrzeugen auszuweisen und die Berechtigung der Nutzung dieser Standorte durch Ausschreibungen an Carsharing-Anbieter zu vergeben. Dabei ist folgendes zu berücksichtigen:
a) In jedem Jahr sollen unter Beteiligung der betreffenden Ortsbeiräte 70 Stellplätze für stationsgebundenes Car-Sharing ausgewiesen werden. Der Magistrat berichtet der Stadtverordnetenversammlung jährlich über die Umsetzung, die nächsten geplanten Standorte und den künftigen stadtweiten Bedarf.
b) Zusätzlich sollen über Mobilitätsstationen, etwa im Umfeld von U- und S-Bahnstationen, Carsharing-Stellplätze in Verbindung mit anderen Mobilitätsangeboten wie ÖPNV, Fahrrad- und Elektroroller-Verleih ausgewiesen werden. c) 10 Prozent der neu ausgewiesenen Stellplätze sollen mit Ladesäulen für E-Fahrzeuge ausgestattet werden. Die anderen Stellplätze sollen nach und nach eine Ladeinfrastruktur erhalten. Die Anbieter werden verpflichtet, an elektrifizierten Stellplätzen E-Autos bereitzustellen.
d) Die Ausschreibung für die Nutzung der Standorte soll losweise erfolgen. Die Lose sind so zusammenzustellen, dass Kombinationen von innenstädtischen Stellplätzen und Stellplätzen in außengelegenen Stadteilen gebildet werden.
Begründung: Die Reduzierung von Autos in den Innenstädten, eine Verringerung des Autoverkehrs wie auch des Flächenbedarfs für Parkplätze ist ein wichtiges, der Stadtgestaltung, der Aufenthalts- und Luftqualität zugutekommendes Ziel. Allerdings darf man den Wunsch nach Mobilität nicht vernachlässigen. Eine sinnvolle Maßnahme sind hier Carsharing-Angebote, die es vielen Menschen ermöglichen, auf ein eigenes Auto oder den Zweitwagen zu verzichten, ohne Mobilität einzubüßen. Für genaue Zahlen über die Entlastungswirkung von Carsharing-Angeboten sei auf die STARS-Studie von 2018 verwiesen. Zudem bietet Carsharing für Menschen, die sich kein eigenes Auto leisten können, ein Plus an sozialer Teilhabe, da sie diese Form der Mobilität für einzelne Fahrten nutzen können. Durch die jüngste Änderung des Hessischen Straßengesetzes ist es in Verbindung mit der entsprechenden Bundesgesetzgebung den Kommunen jetzt möglich, im öffentlichen Straßenraum Stellplätze für stationsgebundenes Carsharing auszuweisen. Davon muss auch der Magistrat der Stadt Frankfurt Gebrauch machen, um die Vorteile von Carsharing für die Menschen in dieser Stadt nutzbar zu machen. Es sollen daher jährlich 70 zusätzliche Carsharing-Stellplätze ausgewiesen werden, von denen zur Vermeidung von örtlichen Emissionen und für einen möglichst umweltfreundlichen Autoverkehr 10 Prozent Ladesäulen für Elektroautos haben sollen. Die Stellplätze sollen durch eine Ausschreibung, deren Anforderungen gewährleisten, dass infolge einer Mischkalkulation auch in den außengelegenen Stadteilen Carsharing-Stellplätze betrieben werden, an die Anbieter vergeben werden. Zur Reduzierung des Autoverkehrs durch ein attraktives Angebot anderer Verkehrsmittel können insbesondere Mobilitätsstationen beitragen, an denen ein Umstieg zwischen verschieden Verkehrsangeboten wie Auto, ÖPNV, Fahrrad- und E-Scooter-Verleih einfach möglich ist. Deswegen müssen auch Mobilitätsstationen mit Carsharing-Stellplätzen geschaffen werden. Bericht des Magistrats vom 30.09.2022, B 380 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Mobilität und Smart-City Ausschuss für Wirtschaft, Recht und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 16 Versandpaket: 22.12.2021
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 15. Dezember 2021Sie sind hierNRNR 223Stellplätze für stationsgebundenes Carsharing bereitstellenSTVV-Antrag · CDU
- 30. September 2022Antwort des Magistrats · nach 41 WochenBB 380Stellplätze für stationsgebundenes Carsharing bereitstellenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf27 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE und SPD; BFF (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: 4 GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU, LINKE. und BFF (= Annahme) bei Enthaltung 1 GRÜNE
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU und SPD gegen FDP, LINKE. und Die PARTEI (= Zurückweisung); ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung FDP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Annahme bei Enthaltung SPD
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: SPD, GRÜNE, farbechte/LINKE, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Zustimmung); BFF und FREIE WÄHLER (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, FDP, LINKE und BFF gegen WBE (= Ablehnung) bei Enthaltung SPD
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und BFF gegen FDP (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: Annahme bei einer Enthaltung SPD
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE. und Volt gegen FDP und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) sowie LINKE. (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung) Gartenpartei (= Annahme)
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. 1. Die Vorlage NR 223 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 343 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 2. Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Schulz, Nagel, Schlimme, Luxen und Dr. Mehler-Würzbach dienen zur Kenntnis. 2. 1. Die Vorlage NR 241 wird abgelehnt. 2. Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Schulz, Nagel, Schlimme, Luxen und Dr. Mehler-Würzbach dienen zur Kenntnis. 3. 1. Der Vorlage NR 343 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Schulz, Nagel, Schlimme, Luxen und Dr. Mehler-Würzbach dienen zur Kenntnis.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. zu 1.: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= Annahme) sowie LINKE., ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Ablehnung) und AfD (= Prüfung und Berichterstattung ohne Zusatz) zu 2. zu 1.: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION gegen LINKE. (= Annahme) sowie BFF-BIG (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) zu 3. zu 1.: GRÜNE, SPD, FDP, Volt, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION gegen CDU (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 223) sowie LINKE. und AfD (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen CDU, ÖkoLinX-ELF, BFF-BIG und FRAKTION (= Aufforderung an den Magistrat, den Bericht spätestens in einem Monat vorzulegen)