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Stellplätze für stationsgebundenes Carsharing bereitstellen

Vorlagentyp: NR CDU

Begründung

Carsharing bereitstellen Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, im öffentlichen Raum Standorte für die Bereitstellung von stationsgebundenen Carsharing-Fahrzeugen auszuweisen und die Berechtigung der Nutzung dieser Standorte durch Ausschreibungen an Carsharing-Anbieter zu vergeben. Dabei ist folgendes zu berücksichtigen: a) In jedem Jahr sollen unter Beteiligung der betreffenden Ortsbeiräte 70 Stellplätze für stationsgebundenes Car-Sharing ausgewiesen werden. Der Magistrat berichtet der Stadtverordnetenversammlung jährlich über die Umsetzung, die nächsten geplanten Standorte und den künftigen stadtweiten Bedarf. b) Zusätzlich sollen über Mobilitätsstationen, etwa im Umfeld von U- und S-Bahnstationen, Carsharing-Stellplätze in Verbindung mit anderen Mobilitätsangeboten wie ÖPNV, Fahrrad- und Elektroroller-Verleih ausgewiesen werden. c) 10 Prozent der neu ausgewiesenen Stellplätze sollen mit Ladesäulen für E-Fahrzeuge ausgestattet werden. Die anderen Stellplätze sollen nach und nach eine Ladeinfrastruktur erhalten. Die Anbieter werden verpflichtet, an elektrifizierten Stellplätzen E-Autos bereitzustellen. d) Die Ausschreibung für die Nutzung der Standorte soll losweise erfolgen. Die Lose sind so zusammenzustellen, dass Kombinationen von innenstädtischen Stellplätzen und Stellplätzen in außengelegenen Stadteilen gebildet werden. Begründung: Die Reduzierung von Autos in den Innenstädten, eine Verringerung des Autoverkehrs wie auch des Flächenbedarfs für Parkplätze ist ein wichtiges, der Stadtgestaltung, der Aufenthalts- und Luftqualität zugutekommendes Ziel. Allerdings darf man den Wunsch nach Mobilität nicht vernachlässigen. Eine sinnvolle Maßnahme sind hier Carsharing-Angebote, die es vielen Menschen ermöglichen, auf ein eigenes Auto oder den Zweitwagen zu verzichten, ohne Mobilität einzubüßen. Für genaue Zahlen über die Entlastungswirkung von Carsharing-Angeboten sei auf die STARS-Studie von 2018 verwiesen. Zudem bietet Carsharing für Menschen, die sich kein eigenes Auto leisten können, ein Plus an sozialer Teilhabe, da sie diese Form der Mobilität für einzelne Fahrten nutzen können. Durch die jüngste Änderung des Hessischen Straßengesetzes ist es in Verbindung mit der entsprechenden Bundesgesetzgebung den Kommunen jetzt möglich, im öffentlichen Straßenraum Stellplätze für stationsgebundenes Carsharing auszuweisen. Davon muss auch der Magistrat der Stadt Frankfurt Gebrauch machen, um die Vorteile von Carsharing für die Menschen in dieser Stadt nutzbar zu machen. Es sollen daher jährlich 70 zusätzliche Carsharing-Stellplätze ausgewiesen werden, von denen zur Vermeidung von örtlichen Emissionen und für einen möglichst umweltfreundlichen Autoverkehr 10 Prozent Ladesäulen für Elektroautos haben sollen. Die Stellplätze sollen durch eine Ausschreibung, deren Anforderungen gewährleisten, dass infolge einer Mischkalkulation auch in den außengelegenen Stadteilen Carsharing-Stellplätze betrieben werden, an die Anbieter vergeben werden. Zur Reduzierung des Autoverkehrs durch ein attraktives Angebot anderer Verkehrsmittel können insbesondere Mobilitätsstationen beitragen, an denen ein Umstieg zwischen verschieden Verkehrsangeboten wie Auto, ÖPNV, Fahrrad- und E-Scooter-Verleih einfach möglich ist. Deswegen müssen auch Mobilitätsstationen mit Carsharing-Stellplätzen geschaffen werden.