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PAR_1654_2022 § 1654 ABGELEHNT

Stellplätze für stationsgebundenes Carsharing bereitstellen

Gremium

Stadtverordnetenversammlung

Sitzung

12

Beschlussdatum

12. Mai 2022

Gremiensitzung

12. Mai 2022

Beschluss

I. Die Vorlage NR 223 wird dem Magistrat im Rahmen der Vorlage NR 343 zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Die Drucksache lautet: "Der Magistrat wird aufgefordert, im öffentlichen Raum Standorte für die Bereitstellung von stationsgebundenen Carsharing-Fahrzeugen auszuweisen und die Berechtigung der Nutzung dieser Standorte durch Ausschreibungen an Carsharing-Anbieter zu vergeben. Dabei ist Folgendes zu berücksichtigen: a) In jedem Jahr sollen unter Beteiligung der betreffenden Ortsbeiräte 70 Stellplätze für stationsgebundenes Car-Sharing ausgewiesen werden. Der Magistrat berichtet der Stadtverordnetenversammlung jährlich über die Umsetzung, die nächsten geplanten Standorte und den künftigen stadtweiten Bedarf. b) Zusätzlich sollen über Mobilitätsstationen, etwa im Umfeld von U- und S-Bahnstationen, Carsharing-Stellplätze in Verbindung mit anderen Mobilitätsangeboten wie ÖPNV, Fahrrad- und Elektroroller-Verleih ausgewiesen werden. c) 10 Prozent der neu ausgewiesenen Stellplätze sollen mit Ladesäulen für E-Fahrzeuge ausgestattet werden. Die anderen Stellplätze sollen nach und nach eine Ladeinfrastruktur erhalten. Die Anbieter werden verpflichtet, an elektrifizierten Stellplätzen E-Autos bereitzustellen. d) Die Ausschreibung für die Nutzung der Standorte soll losweise erfolgen. Die Lose sind so zusammenzustellen, dass Kombinationen von innenstädtischen Stellplätzen und Stellplätzen in außengelegenen Stadteilen gebildet werden." II. Die Vorlage NR 241 wird abgelehnt. III. Der Magistrat wird beauftragt, in Zusammenarbeit mit Carsharing-Firmen geeignete Carsharing-Stellplätze für das stationsbasierte Carsharing im Stadtgebiet zu identifizieren. Bei der Suche nach Stellplatzmöglichkeiten sollen folgende Punkte Beachtung finden: 1. Standorte sollen in der Nähe von U-/S-Bahnhaltestellen, hochfrequentierten Tram‐/Busstationen und Plätzen eingerichtet werden. 2. Standorte sollen in regelmäßigen Abständen nach geeigneten Kriterien, wie der vorhandenen Bevölkerungs- oder ÖPNV-Dichte in Wohngebieten entstehen, dabei sollen alle Stadtteile berücksichtigt werden. 3. Bei der Identifizierung sollen neben dem ÖPNV-Anschluss mögliche Flächen für weitere Formen der Mobilität mitgedacht werden - z. B. Radabstellmöglichkeiten oder E-Scooter-Abstellflächen, um bei längeren Wegen zum Ausleihstandort Abstellmöglichkeiten zu haben und die Intermodalität zu fördern. 4. Es ist darauf zu achten, die Stellplätze mit E-Ladestationen auszurüsten. Ist kurzfristig keine Aufrüstung möglich, so sollten trotzdem Flächen identifiziert werden, bei denen eine Nachrüstung prinzipiell möglich ist. Dabei gilt, mögliche Förderungen durch Land und Bund für die Errichtung von E-Ladestationen zu identifizieren. 5. Bei der Vergabe der Stellplätze sollen die Anbieter dazu verpflichtet werden, dass sie, sobald E‐Ladeinfrastruktur vorhanden ist, in einem angemessenen Zeitrahmen das vorhandene Leihauto gegen ein E-Leihauto tauschen. 6. Um eine Versorgung aller Stadtteile zu gewährleisten, ist zu prüfen, ob eine Ausschreibung im Losverfahren möglich ist - wobei für die Bieter finanziell aktuell attraktive Standorte mit aktuell wenig attraktiven Standorten in einem Los zusammengefasst werden. 7. Nach der Identifizierung von Stellplatzmöglichkeiten sollen diese eingerichtet und mit einer entsprechenden Beschilderung versehen werden. (NR 343) III. Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Schulz, Nagel, Schlimme, Luxen und Dr. Mehler‐Würzbach dienen zur Kenntnis.

Verknüpftes Dokument

NR_223_2021