Stellplätze für stationsgebundenes Carsharing bereitstellen
Bericht
Der Magistrat beabsichtigt, interessierten Carsharing-Anbietern die Einrichtung von Carsharing-Stationen im öffentlichen Straßenraum zu ermöglichen und bereitet entsprechende Zuteilungsverfahren vor. Der Magistrat verfolgt das Ziel, in wenigen Jahren einen Versorgungsgrad von 1,0 Carsharing-Fahrzeugen je 1.000 Einwohner zu ermöglichen und damit zur heutigen Spitzengruppe deutscher Städte aufzuschließen. Neben einem weiteren Zuwachs durch die Nutzung privater Stellplätze - insbesondere bei Neubauvorhaben, die die Möglichkeiten der Stellplatzsatzung zur Reduktion baulich herzustellender Stellplätze nutzen - wird der Großteil des Zuwachses nur über zusätzliche Stationen im öffentlichen Straßenraum zu realisieren sein. Der Wert von 70 Stellplätzen pro Jahr wird als realistische Untergrenze des angestrebten Entwicklungskorridors angesehen. Der Magistrat beabsichtigt, nacheinander Zuteilungsverfahren in drei zusammenhängenden Teilräumen der Stadt durchzuführen, die jeweils etwa ein Drittel der Gesamteinwohnerzahl umfassen und innenstadtnahe Stadtteile mit solchen am Stadtrand kombinieren. Der Magistrat wird auf die jeweils zuständigen Ortsbeiräte zugehen, um die Zielsetzung der Ausweitung des Carsharing-Angebots und den Ablauf der Verfahren zu erläutern. Dabei wird den Ortsbeiräten die Gelegenheit gegeben, eigene Standortvorschläge einzubringen. In den Folgejahren soll das Angebot an Carsharing-Stationen im öffentlichen Straßenraum in gesamtstädtischen Verfahren nachfrageorientiert weiter aufgestockt werden. Der Magistrat strebt ein flächendeckendes Angebot an Carsharing-Stationen insbesondere in verdichteten Wohn- und Mischgebieten an. Sofern es sich anbietet, soll es insbesondere im Umfeld von U- und S-Bahn-Stationen eine Bündelung mit weiteren Mobilitätsangeboten geben. Die hohe Herausforderung, im urbanen Umfeld alle relevanten Mobilitätsangebote an einer Stelle räumlich zusammenzufassen (Mobilitätsstation), soll jedoch nicht zum Hemmnis werden, das Carsharing-Angebot zügig auszubauen. Über den aktuell in Frankfurt am Main praktizierten Open-Market-Ansatz für die Schaffung von Ladeinfrastruktur (LIS) im öffentlichen Raum kann eine Ausstattung der Carsharing-Stationen mit LIS nicht gewährleistet werden. Die Prüfung, wie Carsharing-Stationen unter Einbeziehung einschlägiger Bundes- und Landesförderungen mit LIS ausgestattet werden können, läuft noch. Bei der Standortprüfung wird die grundsätzliche Eignung für die Schaffung von LIS mitbetrachtet. Eine Verpflichtung der Carsharing-Anbieter, an Stationen, die mit einer Ladeinfrastruktur ausgestattet werden, in einem angemessenen Zeitraum E-Fahrzeuge zur Verfügung zu stellen, ist beabsichtigt. Die Teilräume und die jeweiligen Zuteilungsverfahren werden so gestaltet, dass Carsharing-Anbieter nur eine Kombination aus innerstädtischen Stationen und Stationen in äußeren Stadtteilen als Bündel zugeteilt bekommen können.