Der Ausbreitung von Spielhallen wirksam begegnen - Spielhallensteuerungsprogramm erarbeiten
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBegründung
wirksam begegnen - Spielhallensteuerungsprogramm erarbeiten Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 27.01.2011 Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung - sieht mit Sorge die stetige Zunahme von Spielhallen im Stadtgebiet, deren Eröffnung häufig mit negativen Begleiterscheinungen in den betroffenen Stadtteilen verbunden ist und ein zusätzliches Risiko zur Verbreitung von Spielsucht bedeutet. - begrüßt die Einschränkung der Öffnungszeiten von Spielhallen und die Rücknahme der Beschwerde gegen das Urteil zum Bau einer Spielhalle in Niederursel durch den Magistrat. - beauftragt den Magistrat weitere Maßnahmen zur besseren Steuerung der Verbreitung von Spielhallen zu prüfen und soweit möglich in einem Spielhallensteuerungsprogramm umzusetzen:
a) Erlass von oder Änderung bereits bestehender Bebauungspläne inklusive einer stadtteilbezogenen Bestands- und Funktionsanalyse mit dem Ziel, in begründeten Einzelfällen bei Vorliegen städtebaulicher Gründe (z.B. "trading-down-Effekt", Verzerrung des Boden- und Mietpreisgefüges, Störung des Ortsbildes, Verdrängung von Einzelhandels- und Dienstleistungsbetrieben) die Niederlassung von Spielhallen für unzulässig zu erklären, b) Überarbeitung der Stellplatzsatzung mit dem Ziel, dass Spielhallen in angemessenem Verhältnis zur Nutzfläche einen der Realität entsprechenden Parkplatzbedarf nachweisen müssen, c) der Magistrat soll keine städtischen Liegenschaften an Spielhallenbetreiber vermieten und in städtischen Liegenschaften keine Werbung für Spielhallen zulassen, d) Starten einer Initiative über die kommunalen Spitzenverbände mit dem Ziel einer Gesetzesänderung, damit im Sinne einer umfassenden Suchtprävention wirksame Regelungen für alle Arten von Glückspielen, gerade auch für Spielautomaten in Kneipen und Spielhallen, beschlossen werden.
e) Prüfung, inwieweit eine weitere Erhöhung der bestehenden Spielautomatensteuer rechtlich zulässig ist, f) Prüfung welche sonstigen landes- oder bundesrechtlichen Rahmenbedingungen noch geändert werden könnten, um den Kommunen geeignete Möglichkeiten an die Hand zu geben, um die Anzahl und den Standort von Spielhallen besser planerisch oder ordnungsrechtlich steuern zu können. Begründung: In den letzten Jahren wurden in Frankfurt immer mehr Spielhallen eröffnet. Dieser Boom hat häufig zu Konflikten geführt und wird gerade von den betroffenen Ortsbeiräten als für die Entwicklung des Stadtteils problematisch angesehen. Der Stadt Frankfurt sind zur Begrenzung dieser Entwicklung rechtlich meist die Hände gebunden. Gerade deshalb sollten alle Möglichkeiten auf kommunaler sowie auf Landes- und Bundesebene ausgenutzt werden, um die negativen Auswirkungen von Spielhallen begrenzen und deren weitere Entwicklung sinnvoll steuern zu können.
Inhalt
Antrag vom 09.09.2010, NR 1994
Betreff: Der Ausbreitung von Spielhallen wirksam begegnen - Spielhallensteuerungsprogramm erarbeiten Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 27.01.2011 Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung - sieht mit Sorge die stetige Zunahme von Spielhallen im Stadtgebiet, deren Eröffnung häufig mit negativen Begleiterscheinungen in den betroffenen Stadtteilen verbunden ist und ein zusätzliches Risiko zur Verbreitung von Spielsucht bedeutet. - begrüßt die Einschränkung der Öffnungszeiten von Spielhallen und die Rücknahme der Beschwerde gegen das Urteil zum Bau einer Spielhalle in Niederursel durch den Magistrat. - beauftragt den Magistrat weitere Maßnahmen zur besseren Steuerung der Verbreitung von Spielhallen zu prüfen und soweit möglich in einem Spielhallensteuerungsprogramm umzusetzen:
a) Erlass von oder Änderung bereits bestehender Bebauungspläne inklusive einer stadtteilbezogenen Bestands- und Funktionsanalyse mit dem Ziel, in begründeten Einzelfällen bei Vorliegen städtebaulicher Gründe (z.B. "trading-down-Effekt", Verzerrung des Boden- und Mietpreisgefüges, Störung des Ortsbildes, Verdrängung von Einzelhandels- und Dienstleistungsbetrieben) die Niederlassung von Spielhallen für unzulässig zu erklären, b) Überarbeitung der Stellplatzsatzung mit dem Ziel, dass Spielhallen in angemessenem Verhältnis zur Nutzfläche einen der Realität entsprechenden Parkplatzbedarf nachweisen müssen, c) der Magistrat soll keine städtischen Liegenschaften an Spielhallenbetreiber vermieten und in städtischen Liegenschaften keine Werbung für Spielhallen zulassen, d) Starten einer Initiative über die kommunalen Spitzenverbände mit dem Ziel einer Gesetzesänderung, damit im Sinne einer umfassenden Suchtprävention wirksame Regelungen für alle Arten von Glückspielen, gerade auch für Spielautomaten in Kneipen und Spielhallen, beschlossen werden.
e) Prüfung, inwieweit eine weitere Erhöhung der bestehenden Spielautomatensteuer rechtlich zulässig ist, f) Prüfung welche sonstigen landes- oder bundesrechtlichen Rahmenbedingungen noch geändert werden könnten, um den Kommunen geeignete Möglichkeiten an die Hand zu geben, um die Anzahl und den Standort von Spielhallen besser planerisch oder ordnungsrechtlich steuern zu können.
Begründung: In den letzten Jahren wurden in Frankfurt immer mehr Spielhallen eröffnet. Dieser Boom hat häufig zu Konflikten geführt und wird gerade von den betroffenen Ortsbeiräten als für die Entwicklung des Stadtteils problematisch angesehen. Der Stadt Frankfurt sind zur Begrenzung dieser Entwicklung rechtlich meist die Hände gebunden. Gerade deshalb sollten alle Möglichkeiten auf kommunaler sowie auf Landes- und Bundesebene ausgenutzt werden, um die negativen Auswirkungen von Spielhallen begrenzen und deren weitere Entwicklung sinnvoll steuern zu können. Vortrag des Magistrats vom 12.09.2011, M 170 Bericht des Magistrats vom 28.11.2011, B 482 Vortrag des Magistrats vom 02.04.2012, M 81 Antrag vom 22.05.2012, OF 182/2 Vortrag des Magistrats vom 23.02.2018, M 44 Zuständige Ausschüsse: Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 15.09.2010
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 9. September 2010Sie sind hierNRNR 1994Der Ausbreitung von Spielhallen wirksam begegnen - Spielhallensteuerungsprogramm erarbeitenSTVV-Antrag · CDU, GRÜNE
- 12. September 2011MM 170Bebauungsplan NW 24b Nr. 1 Ä - 1. vereinfachte Änderung Bebauungsplan NW 24b Nr. 2 Ä - 1. vereinfachte Änderung Bebauungsplan NW 24d Nr. 1 Ä - 1. vereinfachte Änderung hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBMagistratsvortrag
- 28. November 2011Antwort des Magistrats · nach 64 WochenBB 482Der Ausbreitung von Spielhallen wirksam begegnen - Spielhallensteuerungsprogramm erarbeitenMagistratsbericht
- 2. April 2012MM 81Bebauungsplan Nr. 465 Ä - Ginnheimer Landstraße/Rosa-Luxemburg-Straße - 1. vereinfachte Änderung hier: Satzungsbeschluss - § 10 (1) BauGBMagistratsvortrag
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf7 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (= Ablehnung) NPD (= erster bis dritter Spiegelstrich sowie Buchstaben a) bis c) und e) bis f) Annahme, Buchstabe d) Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER; SPD (= Votum im Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Absatz d) Ablehnung, Rest der Vorlage Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. zu a) CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FAG und FREIE WÄHLER, REP und NPD (= Annahme ohne Zusatz) und FDP (= Erledigung) zu 2. zu a) erster bis dritter Spiegelstrich, Buchstabe a) bis c), e) und f): CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER, NPD und ÖkoLinX-ARL gegen REP (= Ablehnung) Buchstabe d): CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ARL gegen REP und NPD (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und Piraten
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.