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Der Ausbreitung von Spielhallen wirksam begegnen - Spielhallensteuerungsprogramm erarbeiten

Vorlagentyp: NR CDU, GRÜNE

Begründung

wirksam begegnen - Spielhallensteuerungsprogramm erarbeiten Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 27.01.2011 Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung - sieht mit Sorge die stetige Zunahme von Spielhallen im Stadtgebiet, deren Eröffnung häufig mit negativen Begleiterscheinungen in den betroffenen Stadtteilen verbunden ist und ein zusätzliches Risiko zur Verbreitung von Spielsucht bedeutet. - begrüßt die Einschränkung der Öffnungszeiten von Spielhallen und die Rücknahme der Beschwerde gegen das Urteil zum Bau einer Spielhalle in Niederursel durch den Magistrat. - beauftragt den Magistrat weitere Maßnahmen zur besseren Steuerung der Verbreitung von Spielhallen zu prüfen und soweit möglich in einem Spielhallensteuerungsprogramm umzusetzen: a) Erlass von oder Änderung bereits bestehender Bebauungspläne inklusive einer stadtteilbezogenen Bestands- und Funktionsanalyse mit dem Ziel, in begründeten Einzelfällen bei Vorliegen städtebaulicher Gründe (z.B. "trading-down-Effekt", Verzerrung des Boden- und Mietpreisgefüges, Störung des Ortsbildes, Verdrängung von Einzelhandels- und Dienstleistungsbetrieben) die Niederlassung von Spielhallen für unzulässig zu erklären, b) Überarbeitung der Stellplatzsatzung mit dem Ziel, dass Spielhallen in angemessenem Verhältnis zur Nutzfläche einen der Realität entsprechenden Parkplatzbedarf nachweisen müssen, c) der Magistrat soll keine städtischen Liegenschaften an Spielhallenbetreiber vermieten und in städtischen Liegenschaften keine Werbung für Spielhallen zulassen, d) Starten einer Initiative über die kommunalen Spitzenverbände mit dem Ziel einer Gesetzesänderung, damit im Sinne einer umfassenden Suchtprävention wirksame Regelungen für alle Arten von Glückspielen, gerade auch für Spielautomaten in Kneipen und Spielhallen, beschlossen werden. e) Prüfung, inwieweit eine weitere Erhöhung der bestehenden Spielautomatensteuer rechtlich zulässig ist, f) Prüfung welche sonstigen landes- oder bundesrechtlichen Rahmenbedingungen noch geändert werden könnten, um den Kommunen geeignete Möglichkeiten an die Hand zu geben, um die Anzahl und den Standort von Spielhallen besser planerisch oder ordnungsrechtlich steuern zu können. Begründung: In den letzten Jahren wurden in Frankfurt immer mehr Spielhallen eröffnet. Dieser Boom hat häufig zu Konflikten geführt und wird gerade von den betroffenen Ortsbeiräten als für die Entwicklung des Stadtteils problematisch angesehen. Der Stadt Frankfurt sind zur Begrenzung dieser Entwicklung rechtlich meist die Hände gebunden. Gerade deshalb sollten alle Möglichkeiten auf kommunaler sowie auf Landes- und Bundesebene ausgenutzt werden, um die negativen Auswirkungen von Spielhallen begrenzen und deren weitere Entwicklung sinnvoll steuern zu können.

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