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Ganz Rödelheim vor Spielhallen schützen!

Vorlagentyp: OFdie_farbechten_-_LINKE.
2 Stationen im Verfahren1 SitzungAbgelehnt
Vorlage
Idee
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Begründung

schützen! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistratsvorlage M 170 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Bereich der zu ändernden Bebauungspläne wie folgt vergrößert wird: NW 24 b Nr.1: Ausdehnung auf die gesamte Fläche NW 24 b Nr.2: Ausdehnung auf die gesamte bebaubare Fläche NW 24 d Nr.1: Ausdehnung auf die gesamte bebaubare Fläche NW 24 a Nr.1: Einbeziehung der Fläche südlich den Straßen Am Seedamm / Eschborner Landstraße Die Fläche des im Verfahren befindlichen Bebauungplans B 878 (Westlich Rödelheimer Bahnhof - Breitlacherstraße) kann dabei ausgespart werden. Begründung: Die Absicht des Magistrats, durch die Änderung bestehender Bebauungspläne die weitere Ausbreitung von Spielhallen zu verhindern, ist zu begrüßen. Dies sollte aber für ganz Rödelheim gelten, denn die schädlichen Auswirkungen von Spielhallen beschränken sich nicht nur auf einige Bereiche. Unverständlich ist daher, dass der Magistrat nur einige Teile von Rödelheim schützen will. Insbesondere die folgenden Bereiche hat der Magistrat ausgeklammert, sodass dort weitere Spielhallen möglich sind: NW 24 d Nr.1: Westerbachstraße / Breitlacher Straße / Zentmarkweg: In der Westerbachstraße und im Zentmarkweg gibt es leer stehende Gewerbeflächen, die für Spielhallen attraktiv sein könnten. Außerdem wurde der Bereich am Rödelheimer Bahnweg ausgeklammert. NW 24 b Nr.1: Der Bereich um die Michael-Ende-Schule und kleinere Flächen an der Thudichumstraße wurden ausgeklammert. NW 24 b Nr.2: Hier wurde z.B. das "Nahversorgungszentrum" an der Lorscher Straße sowie der Bereich nördlich der Eschborner Landstraße ausgeklammert. NW 24 a Nr.1: Dieser Bebauungsplan wurde komplett ausgeklammert. Zumindest der oben angegebene Bereich sollte zum Schutz des Wohngebietes Wolf-Heidenheim-Straße von Spielhallen freigehalten werden. Zur Übersicht über die Bebauungspläne ist ein Auszug aus dem Planauskunftssystem der Stadt beigefügt:

Inhalt

Antrag vom 10.10.2011, OF 61/7

Betreff: Ganz Rödelheim vor Spielhallen schützen! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistratsvorlage M 170 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Bereich der zu ändernden Bebauungspläne wie folgt vergrößert wird: NW 24 b Nr.1: Ausdehnung auf die gesamte Fläche NW 24 b Nr.2: Ausdehnung auf die gesamte bebaubare Fläche NW 24 d Nr.1: Ausdehnung auf die gesamte bebaubare Fläche NW 24 a Nr.1: Einbeziehung der Fläche südlich den Straßen Am Seedamm / Eschborner Landstraße Die Fläche des im Verfahren befindlichen Bebauungplans B 878 (Westlich Rödelheimer Bahnhof - Breitlacherstraße) kann dabei ausgespart werden.

Begründung: Die Absicht des Magistrats, durch die Änderung bestehender Bebauungspläne die weitere Ausbreitung von Spielhallen zu verhindern, ist zu begrüßen. Dies sollte aber für ganz Rödelheim gelten, denn die schädlichen Auswirkungen von Spielhallen beschränken sich nicht nur auf einige Bereiche. Unverständlich ist daher, dass der Magistrat nur einige Teile von Rödelheim schützen will. Insbesondere die folgenden Bereiche hat der Magistrat ausgeklammert, sodass dort weitere Spielhallen möglich sind: NW 24 d Nr.1: Westerbachstraße / Breitlacher Straße / Zentmarkweg: In der Westerbachstraße und im Zentmarkweg gibt es leer stehende Gewerbeflächen, die für Spielhallen attraktiv sein könnten. Außerdem wurde der Bereich am Rödelheimer Bahnweg ausgeklammert. NW 24 b Nr.1: Der Bereich um die Michael-Ende-Schule und kleinere Flächen an der Thudichumstraße wurden ausgeklammert. NW 24 b Nr.2: Hier wurde z.B. das "Nahversorgungszentrum" an der Lorscher Straße sowie der Bereich nördlich der Eschborner Landstraße ausgeklammert. NW 24 a Nr.1: Dieser Bebauungsplan wurde komplett ausgeklammert. Zumindest der oben angegebene Bereich sollte zum Schutz des Wohngebietes Wolf-Heidenheim-Straße von Spielhallen freigehalten werden. Zur Übersicht über die Bebauungspläne ist ein Auszug aus dem Planauskunftssystem der Stadt beigefügt:Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 12.09.2011, M 170 Beratung im Ortsbeirat: 7

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 12. September 2011MM 170Bebauungsplan NW 24b Nr. 1 Ä - 1. vereinfachte Änderung Bebauungsplan NW 24b Nr. 2 Ä - 1. vereinfachte Änderung Bebauungsplan NW 24d Nr. 1 Ä - 1. vereinfachte Änderung hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBMagistratsvortrag
  2. 10. Oktober 2011Sie sind hier
    OFOF 61/7Ganz Rödelheim vor Spielhallen schützen!
    Ortsbeiratsantrag · die_farbechten_-_LINKE.

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf1 Beratung
OBR 7
Sitzung 6 · 25.10.2011
TO I, TOP 15
Abgelehnt
Punkt 2: Die Vorlage OF 61/7 wird abgelehnt.
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)

1. Der Vorlage M 170 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 61/7 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 62/7 wurde zurückgezogen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 2)
Zustimmung:
CDUGrüneFreie Wähler
Ablehnung:
SPDFarbechteFDPREP
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen SPD, FARBECHTE, FDP und REP (= Annahme)

Mitdiskutieren

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