Bebauungsplan NW 24b Nr. 1 Ä - 1. vereinfachte Änderung Bebauungsplan NW 24b Nr. 2 Ä - 1. vereinfachte Änderung Bebauungsplan NW 24d Nr. 1 Ä - 1. vereinfachte…
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Bebauungsplan NW 24b Nr. 1 Ä - 1. vereinfachte Änderung Bebauungsplan NW 24b Nr. 2 Ä - 1. vereinfachte Änderung Bebauungsplan NW 24d Nr. 1 Ä - 1. vereinfachte Änderung hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB
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Vortrag des Magistrats vom 12.09.2011, M 170
Betreff: Bebauungsplan NW 24b Nr. 1 Ä - 1. vereinfachte Änderung Bebauungsplan NW 24b Nr. 2 Ä - 1. vereinfachte Änderung Bebauungsplan NW 24d Nr. 1 Ä - 1. vereinfachte Änderung hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 11.11.2010, § 8960 (NR 1994) I.1 Zur Änderung der rechtsverbindlichen Bebauungspläne NW 24b Nr. 1 - Rödelheim-Nord, NW 24b Nr. 2 - Rödelheim-Nord, NW 24d Nr. 1 - Bahnhof Rödelheim - in Frankfurt am Main sind die Bebauungspläne NW 24b Nr. 1 Ä - 1. vereinfachte Änderung, NW 24b Nr. 2 Ä - 1. vereinfachte Änderung, NW 24d Nr. 1 Ä - 1. vereinfachte Änderung, aufzustellen. Die räumlichen Geltungsbereiche der zu ändernden Bereiche der Bebauungspläne ergeben sich aus dem vorgelegten Lageplan vom 23.08.2011 zum Aufstellungsbeschluss. Es dient zur Kenntnis, dass zur Änderung der Bebauungspläne das vereinfachte Verfahren nach § 13 BauGB angewendet wird. I.2 Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der ortsüblichen Bekanntmachung der Aufstellungsbeschlüsse die allgemeinen Ziele und Zwecke der Bebauungsplanänderungen zu veröffentlichen. Allgemeine Ziele und Zwecke der Bebauungsplanänderungen Mit den Bebauungsplänen sollen die planerischen Voraussetzungen zum Ausschluss von Vergnügungsstätten in den Kerngebieten (MK) und in den Mischgebieten (MI) geschaffen und die vorhandenen Bebauungs- und Nutzungsstrukturen sowie die Funktion als zentraler Versorgungsbereich gesichert und fortentwickelt werden.
Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Nach dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 11.11.2010, § 8960 sollen unter anderem bestehende Bebauungspläne in begründeten Einzelfällen bei Vorliegen städtebaulicher Gründe (z. B. "Trading-Down-Effekt", Verzerrung des Boden- und Mietpreisgefüges, Störung des Ortsbildes, Verdrängung von Einzelhandels- und Dienstleistungsbetrieben) mit dem Ziel geändert werden, die weitere Ansiedlung von Spielhallen zu verhindern. Der Bebauungsplan NW 24b Nr. 1 - Rödelheim-Nord, in Kraft getreten am 07.06.1974, setzt in zwei Teilbereichen Kerngebiet (MK), in einem Teilbereich Mischgebiet (MI) und in zwei weiteren, kleineren Teilbereichen ein Allgemeines Wohngebiet (WA) fest. Der Bebauungsplan NW 24b Nr. 2 - Rödelheim-Nord, in Kraft getreten am 21.06.1977, setzt in neun Teilbereichen Mischgebiet (MI), in drei Teilbereichen Gewerbegebiet (GE), in drei Teilbereichen ein Allgemeines Wohngebiet (WA) sowie jeweils Flächen für die Landwirtschaft, Dauerkleingärten, Bahnanlagen und ein Baugrundstück für Gemeinbedarf Kirche fest. Der Bebauungsplan NW 24d Nr. 1 - Bahnhof Rödelheim, in Kraft getreten am 03.10.1974, setzt in einem Teilbereich Kerngebiet (MK), in 19 Teilbereichen Mischgebiet (MI) sowie in fast allen anderen Teilbereichen reine und allgemeine Wohngebiete (WR, WA) fest. Daneben werden Flächen für Bahnanlagen, Friedhof, zwei Baugrundstücke für den Gemeinbedarf (Kirche und Schule) und auf der östlichen Seite der Nidda öffentliche Grünflächen festgesetzt. Für die Bebauungspläne NW 24b Nr. 1 und 2 - Rödelheim-Nord ist die Baunutzungsverordnung (BauNVO) von 1968, für den Bebauungsplan NW 24d Nr. 1 - Bahnhof Rödelheim die BauNVO von 1962 anzuwenden, in denen jedoch keine Regelungen bezüglich Vergnügungsstätten in Misch- und Kerngebiete getroffen wurden. Derzeit befinden sich innerhalb der Misch- und Kerngebietsbereiche der genannten Bebauungspläne zehn dokumentierte Vergnügungsstätten, unter anderem in der Radilostraße, der Burgfriedenstraße, in der Straße Alt Rödelheim und in der Alexanderstraße. Die große Anzahl von zehn dokumentierten Vergnügungsstätten im Stadtteil Rödelheim, sowie zahlreiche Läden mit minderer Produktqualität, häufiger Nutzerwechsel und zum Teil Gebäude mit schlechter Bausubstanz stehen der Erhaltung und Entwicklung des zentralen Versorgungs- und Wohnbereiches von Rödelheim entgegen. Vergnügungsstätten wie Spielhallen, Wettbüros u. ä. tragen nicht zu einer Aufwertung der Geschäftslagen bei und sollen daher in den Geltungsbereichen der Bebauungspläne nicht mehr zulässig sein. Die Änderungen sollen sich ausschließlich auf die ergänzende Festsetzung der Einschränkung von zwei Nutzungsarten (Misch- und Kerngebiete) erstrecken. Es werden keine Eingriffe über das bisher zulässige Nutzungsmaß hinaus vorbereitet, alle anderen Festsetzungen der rechtsverbindlichen Bebauungspläne NW 24b Nr. 1 - Rödelheim-Nord, NW 24b Nr. 2 - Rödelheim-Nord, NW 24d Nr. 1 - Bahnhof Rödelheim bleiben bestehen. Die vorhandenen Vergnügungsstätten genießen im Rahmen ihrer Baugenehmigungen Bestandsschutz. Da die Grundzüge der Planung durch die vorgesehenen Änderungen nicht berührt werden, erfolgt die Änderung der Bebauungspläne im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB. Anlage Lageplan (ca. 5 MB)Nebenvorlage: Antrag vom 10.10.2011, OF 61/7 Antrag vom 15.09.2011, OF 62/7
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 9. September 2010NRNR 1994Der Ausbreitung von Spielhallen wirksam begegnen - Spielhallensteuerungsprogramm erarbeitenSTVV-Antrag · CDU, GRÜNE
- 12. September 2011Sie sind hierMM 170Bebauungsplan NW 24b Nr. 1 Ä - 1. vereinfachte Änderung Bebauungsplan NW 24b Nr. 2 Ä - 1. vereinfachte Änderung Bebauungsplan NW 24d Nr. 1 Ä - 1. vereinfachte Änderung hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBMagistratsvortrag
- 15. September 2011OFOF 62/7Bebauungsplan für den Bereich des Ortsbeirats 7Ortsbeiratsantrag · FDP
- 10. Oktober 2011OFOF 61/7Ganz Rödelheim vor Spielhallen schützen!Ortsbeiratsantrag · die_farbechten_-_LINKE.
- 28. November 2011Antwort des Magistrats · nach 64 WochenBB 482Der Ausbreitung von Spielhallen wirksam begegnen - Spielhallensteuerungsprogramm erarbeitenMagistratsbericht
- 2. April 2012MM 81Bebauungsplan Nr. 465 Ä - Ginnheimer Landstraße/Rosa-Luxemburg-Straße - 1. vereinfachte Änderung hier: Satzungsbeschluss - § 10 (1) BauGBMagistratsvortrag
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf5 Beratungen
Ganzen Sammelbeschluss anzeigen (3 Punkte, betrifft überwiegend andere Vorlagen)
1. Der Vorlage M 170 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 61/7 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage OF 62/7 wurde zurückgezogen.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen SPD, FARBECHTE, FDP und REP (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten; LINKE. (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP und FREIE WÄHLER; LINKE. (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER, Piraten, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) NPD (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, ÖkoLinX-ARL und REP; NPD (= Enthaltung)