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Bezahlbares Wohnen in der Alexanderstraße 37

Vorlagentyp: STMagistrat
45 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren
Vorlage
Idee
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Zusammenfassung

Der Magistrat berichtet über den positiven Bauvorbescheid für die Errichtung von 10 Einfamilienhäusern in der Alexanderstraße 37. Es wurde klargestellt, dass keine öffentliche Verpflichtung zur Errichtung von Miet- oder Sozialwohnungen besteht, da die festgelegten Schwellenwerte nicht erreicht werden.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

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Alexanderstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 09.02.2026.

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Stellungnahme des Magistrats

Der Magistrat kann ergänzend zu der Stellungnahme ST 274 vom 09.02.2026 berichten:

Der Magistrat hat am 10.03.2026 einen positiven Bauvorbescheid für die "Errichtung von 10 Einfamilienhäusern (Reihenhäusern) sowie das Herstellen von 7 Stellplätzen - Prüfung nach Bauplanungs- und Bauordnungsrecht" erteilt.

Gegenstand des Bauvorbescheids war ausschließlich die bauplanungs- und bauordnungsrechtliche Prüfung einzelner Fragestellungen, insbesondere zur Überschreitung der festgesetzten Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl, zur Zulässigkeit der Art der baulichen Nutzung sowie zum Stellplatznachweis. Nach den eingereichten Unterlagen sollen zehn familiengeeignete Reihenhäuser ohne Keller entstehen.

Ein Bauantrag auf Grundlage des Bauvorbescheids wurde bislang nicht eingereicht.

Eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung zur Errichtung von Miet- oder Sozialwohnungen besteht für das Vorhaben nicht. Auch die im Rahmen des Bauvorbescheids behandelten Befreiungen begründen keine entsprechende Verpflichtung, da das Vorhaben die im Baulandbeschluss festgelegten Schwellenwerte von 30 Wohneinheiten beziehungsweise 3.000 m² Bruttogrundfläche Wohnen nicht erreicht.

Nach den dem Bauvorbescheid zugrunde liegenden Unterlagen soll das alte Gemeindehaus in zweiter Reihe abgebrochen werden, das Vorderhaus an der Straße bleibt hingegen erhalten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 7. Oktober 2025OFOF 548/7Bezahlbares Wohnen in der Alexanderstraße 37Ortsbeiratsantrag · SPD
  2. 21. Oktober 2025VV 1290Bezahlbares Wohnen in der Alexanderstraße 37Anfrage
  3. 9. Februar 2026STST 274Bezahlbares Wohnen in der Alexanderstraße 37Stellungnahme
  4. 21. August 2026Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 45 Wochen
    STST 1165Bezahlbares Wohnen in der Alexanderstraße 37
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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