Bezahlbares Wohnen in der Alexanderstraße 37
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Zusammenfassung
Im Rahmen der Umnutzung der Alexanderstraße 37 wird die Stadt Frankfurt um die Stellungnahme zur zukünftigen Entwicklung eines neuen Wohnraums gebeten. Geplant sind bezahlbare Wohnungen, ohne hochpreisige Eigentumswohnungen. Das Ziel ist es, den Wohnraum sozialen Bedürfnissen anzupassen und eine Nachbarschaftsgemeinschaft zu fördern.
Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.
Zu dieser Straße geht es weiter
Alexanderstraße — 2 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 21.08.2026.
- Bezahlbares Wohnen in der Alexanderstraße 3721.08.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
- Keine Ausreden mehr: Tempo 30 auf der Thudichumstraße und dem Hausener Weg endlich einführen!11.02.2025 · OA (Anregung Ortsbeirat)
- Transparenz im Jugendhilfeausschuss29.01.2025 · NR (Antrag Stadtverordnetenversammlung)
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Neues zu Alexanderstraße per E-MailFragen an den Magistrat
Seit den Beschlüssen des Kirchenvorstands der Ev. Cyriakusgemeinde im Jahr 2016 zum Umbau des Kirchengebäudes und zur Aufstellung eines neuen Gebäudekonzepts ohne das ehemalige Gemeindehaus stellt sich die Frage nach der zukünftigen Nutzung. Es soll in Erbpacht vergeben werden und den Umbau der Kirche Auf der Insel finanzieren. Nun wurde bekannt, dass das Vermarktungsverfahren abgeschlossen ist und der Evangelische Regionalverband sich in Vertragsverhandlungen mit einem Investor befindet. Auf der Fläche des aufgegebenen Gemeindehauses soll neuer Wohnraum entstehen. Weitere hochpreisige Eigentumswohnungen sind nicht im Sinne Rödelheims. Vielmehr werden bezahlbarer Wohnraum oder Räumlichkeiten, die als Nachbarschaftstreffpunkte dienen, benötigt.
Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
- Hat der Magistrat für die Stadt Frankfurt Interesse an der Immobilie angemeldet? Wurden Möglichkeiten geprüft, sodass sich die ABG oder die NH an dem Verfahren beteiligen?
- Um welchen Investor handelt es sich und welche Art von Wohnungen sollen zu welchen Preisen entstehen? Wie hoch ist der Anteil von Miet- und Sozialwohnungen?
- Wie wird der Erhaltungssatzung zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart E 34 Rechnung getragen?
- Wie wird mit dem Bestandsgebäude umgegangen?
- Sind in dem Konzept soziale Gemeinschaftsräume für den Stadtteil vorgesehen?
Kontext
Seit den Beschlüssen des Kirchenvorstands der Ev. Cyriakusgemeinde im Jahr 2016 zum Umbau des Kirchengebäudes und zur Aufstellung eines neuen Gebäudekonzepts ohne das ehemalige Gemeindehaus stellt sich die Frage nach der zukünftigen Nutzung. Es soll in Erbpacht vergeben werden und den Umbau der Kirche Auf der Insel finanzieren. Nun wurde bekannt, dass das Vermarktungsverfahren abgeschlossen ist und der Evangelische Regionalverband sich in Vertragsverhandlungen mit einem Investor befindet. Auf der Fläche des aufgegebenen Gemeindehauses soll neuer Wohnraum entstehen. Weitere hochpreisige Eigentumswohnungen sind nicht im Sinne Rödelheims. Vielmehr werden bezahlbarer Wohnraum oder Räumlichkeiten, die als Nachbarschaftstreffpunkte dienen, benötigt. Dies vorausgeschickt.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Oktober 2025OFOF 548/7Bezahlbares Wohnen in der Alexanderstraße 37Ortsbeiratsantrag · SPD
- 21. Oktober 2025Sie sind hierVV 1290Bezahlbares Wohnen in der Alexanderstraße 37Anfrage
- 9. Februar 2026STST 274Bezahlbares Wohnen in der Alexanderstraße 37Stellungnahme
- 21. August 2026Antwort des Magistrats · nach 45 WochenSTST 1165Bezahlbares Wohnen in der Alexanderstraße 37Stellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Mit einer Anfrage verlangt der Ortsbeirat vom Magistrat schriftlich Auskunft. Die zuständigen Ämter erarbeiten eine Stellungnahme. Der Magistrat muss innerhalb von zwölf Wochen antworten — sonst kommt die Anfrage erneut auf die Tagesordnung des Ortsbeirats.
- 1Ortsbeirat beschließt Anfrage
- 2direkt an den Magistrat
- 3Ämter erarbeiten Stellungnahme
- 4Magistrat antwortet (12 Wochen)
Frist: 12 Wochen