Bebauungsplan NW 24b Nr. 1 Ä Bebauungsplan NW 24b Nr. 2 Ä Bebauungsplan NW 24d Nr. 1 Ä - jeweils 1. vereinfachte Änderung - hier: Satzungsbeschluss - § 10 (1) BauGB
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängig. Kostenlos. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Wohnen verfolgenInhalt
Vortrag des Magistrats vom 08.03.2013, M 45
Betreff: Bebauungsplan NW 24b Nr. 1 Ä Bebauungsplan NW 24b Nr. 2 Ä Bebauungsplan NW 24d Nr. 1 Ä - jeweils 1. vereinfachte Änderung - hier: Satzungsbeschluss - § 10 (1) BauGB Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 10.11.2011, § 851 (M 170)
- Es dient zur Kenntnis, dass die Beteiligungen der betroffenen Öffentlichkeit und der berührten Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplanentwurf zur jeweils 1. vereinfachten Änderung der Bebauungspläne NW 24b Nr. 1Ä, NW 24b Nr. 2Ä und NW 24d Nr. 1Ä mit geänderten räumlichen Geltungsbereichen durchgeführt wurden.
- Es dient zur Kenntnis, dass während der Beteiligungen der betroffenen Öffentlichkeit und der berührten Träger öffentlicher Belange nach § 13 (2) Nr. 2 und Nr. 3 BauGB keine Stellungnahmen vorgebracht wurden.
- Die vorgelegte 1. vereinfachte Änderung der Bebauungspläne NW 24b Nr. 1, NW 24b Nr. 2 und NW 24d Nr. 1, jeweils in der Fassung vom 21.08.2012, wird nach § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Die vorgelegten Begründungen zur 1. vereinfachten Änderung der Bebauungspläne datieren vom 04.01.2013. Begründung: Übersichtskarte Zu I.: Die Bebauungsplanentwürfe wurden auf der Grundlage des Beschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 10.11.2011 (§ 851) aufgestellt. In Abweichung zu diesem Aufstellungsbeschluss wurden zum einen solche Flächen nicht mehr in die räumlichen Geltungsbereiche einbezogen, wo aufgrund bestehenden Planungsrechts die Gefahr der Ansiedlung unerwünschter Nutzungen nicht besteht (z.B. Gemeinbedarfsflächen oder Wohngebietsflächen). Zum anderen waren solche Flächen nicht mehr Bestandteil der räumlichen Geltungsbereiche, deren Einbeziehung nicht zur Umsetzung der Planungsziele beträgt, den zentralen Versorgungsbereich von Rödelheim vor städtebaulich negativen Beeinträchtigungen zu schützen und eine Beeinträchtigung schutzbedürftiger Nutzungen und Anlagen zu verhindern. Zu II.: Im vereinfachten Verfahren wurde der betroffenen Öffentlichkeit und den berührten Trägern öffentlicher Belange gemäß § 13 (2) Nr. 2 und Nr. 3 BauGB in der Zeit vom 19.09.2012 bis 22.10.2012 Gelegenheit zur Stellungnahme zu den Bebauungsplanentwürfen gegeben. Während dieser Beteiligungen wurden keine Stellungnahmen abgegeben. Zu III.: Nach § 10 BauGB beschließt die Gemeinde die vorgelegte jeweils 1. vereinfachte Änderung der Bebauungspläne NW 24b Nr. 1, NW 24b Nr. 2 und NW 24d Nr. 1 als Satzung. Zielsetzung, Alternativen, Lösung sind in den Begründungen zur jeweils 1. vereinfachten Änderung der Bebauungspläne, welche Anlagen zum Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung sind, dargelegt. Eine Kostenverpflichtung der Stadt Frankfurt am Main im Sinne finanzieller und haushaltsmäßiger Erfordernisse entsteht aus der Beschlussvorlage für diese jeweils 1. vereinfachte Änderung der Bebauungspläne nicht. Anlage 1_Plan (ca. 2,7 MB) Anlage 2_Begruendung (ca. 672 KB) Anlage 3_Begruendung (ca. 857 KB) Anlage 4_Begruendung (ca. 734 KB) Anlage 5_Textteil (ca. 7 KB) Anlage 6_Textteil (ca. 7 KB) Anlage 7_Textteil (ca. 7 KB)
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Der Weg dieser Vorlage
Am 8. März 2013 legte der Magistrat diesen Vortrag der Stadtverordnetenversammlung vor. In 5 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten. Zuletzt wurde sie am 25.04.2013 im Stadtverordnetenversammlung angenommen.
Beratungsverlauf5 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, Piraten und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FREIE WÄHLER, ÖkoLinX-ARL und REP (= Annahme) NPD (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und RÖMER
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER und REP; NPD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme)