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Endlich Bebauungsplan für das Bockenheimer Kerngebiet - Kerngebiet Bockenheims vor weiterer Verbreitung von Spielhallen, Diskotheken und anderer…

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Endlich Bebauungsplan für das Bockenheimer Kerngebiet - Kerngebiet Bockenheims vor weiterer Verbreitung von Spielhallen, Diskotheken und anderer Vergnügungsstätten schützen und erhaltenswerte Bauten im Bebauungsplan sichern

Vorlagentyp: OFLINKE
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Begründung

Bockenheimer Kerngebiet - Kerngebiet Bockenheims vor weiterer Verbreitung von Spielhallen, Diskotheken und anderer Vergnügungsstätten schützen und erhaltenswerte Bauten im Bebauungsplan sichern Vorgang: NR 1994/10 CDU und GRÜNE; OA 1214/10 OBR 2; Beschl. d. Stv.-V., § 8960/10 und § 9203/10 Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Für das Bockenheimer Kerngebiet wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Bereich wird begrenzt durch folgende Straßen: - Sophienstraße (einschließlich der nordöstlichen Wohnbebauung) - Gräfstraße - Hamburger Allee - Varrentrappstraße - Hermann-Wendel-Straße - Emser Straße - Kasseler Straße - Salvador-Allende-Straße - An den Bangerten - Main Weser Bahn zwischen An den Bangerten und der Verlängerung der Sophienstraße auf Höhe der Sportfabrik bis zur Eisenbahn. 1.) Gemäß des Beschlusses des Stadtparlaments § 8960 vom 11.11.2010 wird ein Bebauungsplan inklusive einer stadtteilbezogenen Bestands- und Funktionsanalyse aufgestellt mit dem Ziel, in begründeten Einzelfällen bei Vorliegen städtebaulicher Gründe (z. B. "Trading-Down-Effekt", Verzerrung des Boden- und Mietpreisgefüges, Störung des Ortsbildes, Verdrängung von Einzelhandels- und Dienstleistungsbetrieben) die Niederlassung von Spielhallen, Wettbüros, Diskotheken und anderer Vergnügungsstätten für unzulässig zu erklären. 2.) Die in der für das Bockenheimer Kerngebiet gemäß des Beschlusses des Stadtparlaments zu erarbeitenden Satzung zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt (§ 172 (1) Nr. 1 BauGB) und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB) zu erhaltenden Gebäude werden durch Festschreibung ihres derzeitigen Art und Maß der baulichen Nutzung im Bebauungsplan geschützt. 3.) Die im Rahmen der Sanierung Bockenheims entstandenen grünen Hinterhöfe werden durch Festschreibung im Bebauungsplan geschützt. 4.) Die zu erhaltenen erhaltenswerten Bäume werden durch Festschreibung im Bebauungsplan geschützt. Begründung: Nach der Genehmigung einer Nachtbar und der Eröffnung eine erotischen Massagesalons auf der Leipzigerstraße ist es dringend notwendig etwas gegen die Ausbreitung weiterer Vergnügungsstätten zu unternehmen Vergnügungsstätten wie Spielhallen, Wettbüros u. ä. tragen nicht zur Aufwertung der Geschäftslagen bei, sondern verursachen gegenteilige Auswirkungen, wie u. a. eine Abwärtsentwicklung der Standortattraktivität (sog. "Trading-Down-Effekt"), Verzerrungen im Boden- und Mietpreisgefüge und damit einhergehende unerwünschte Verdrängungsprozesse. Da durch Vergnügungsstätten zusätzlich Belastungen und Störungen der Wohnnutzung hervorgerufen werden, sollen diese im Geltungsbereich des Bebauungsplanes nicht mehr zulässig sein. Durch die Festschreibung der in der zu erarbeitenden Satzung zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt (§ 172 (1) Nr. 1 BauGB) und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB) zu erhaltenden Gebäude zu erhaltenden Gebäude nach ihrem derzeitigen Art und Maß der baulichen Nutzung kann sichergestellt werden, das diese auch erhalten bleiben. So sind z.B. Gebäude wie das Gebäude von Uhren Weil an der Ecke Juliusstraße / Leipziger Straße, das Gebäude der Stern Kaffe Rösterei neben dem ehemaligen Kaufhof die anderen 2 und 3 geschossigen Bauten z.B. an der Landgrafenstraße wichtige Zeugnisse für die städtebauliche Entwicklung Bockenheims und sollten durch Festschreibung nach ihrem derzeitigen Art und Maß der baulichen Nutzung im Bebauungsplan geschützt werden. Die ehemaligen 50. Jahre Sozialwohnungen der ABG Frankfurt Holding und der GWH z.B. entlang der Schloßstraße, der Großen Seestraße und der Rödelheimer Straße tragen durch ihrem Bestand zur Erhaltung der derzeitigen Zusammensetzung der Wohnbevölkerung bei, in dem sie durch ihre relativ günstige Miete auch Personen mir niedrigeren Einkommen ein Leben im Stadtteil Bockenheim ermöglichen. Deshalb sollen diese Gebäude durch Festschreibung ihres derzeitigen Art und Maß der baulichen Nutzung Bebauungsplan gesichert werden.

Inhalt

Antrag vom 22.05.2012, OF 182/2

Betreff: Endlich Bebauungsplan für das Bockenheimer Kerngebiet - Kerngebiet Bockenheims vor weiterer Verbreitung von Spielhallen, Diskotheken und anderer Vergnügungsstätten schützen und erhaltenswerte Bauten im Bebauungsplan sichern Vorgang: NR 1994/10 CDU und GRÜNE; OA 1214/10 OBR 2; Beschl. d. Stv.-V., § 8960/10 und § 9203/10

Der Ortsbeirat möge beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert: Für das Bockenheimer Kerngebiet wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Bereich wird begrenzt durch folgende Straßen: - Sophienstraße (einschließlich der nordöstlichen Wohnbebauung) - Gräfstraße - Hamburger Allee - Varrentrappstraße - Hermann-Wendel-Straße - Emser Straße - Kasseler Straße - Salvador-Allende-Straße - An den Bangerten - Main Weser Bahn zwischen An den Bangerten und der Verlängerung der Sophienstraße auf Höhe der Sportfabrik bis zur Eisenbahn. 1.) Gemäß des Beschlusses des Stadtparlaments § 8960 vom 11.11.2010 wird ein Bebauungsplan inklusive einer stadtteilbezogenen Bestands- und Funktionsanalyse aufgestellt mit dem Ziel, in begründeten Einzelfällen bei Vorliegen städtebaulicher Gründe (z. B. "Trading-Down-Effekt", Verzerrung des Boden- und Mietpreisgefüges, Störung des Ortsbildes, Verdrängung von Einzelhandels- und Dienstleistungsbetrieben) die Niederlassung von Spielhallen, Wettbüros, Diskotheken und anderer Vergnügungsstätten für unzulässig zu erklären. 2.) Die in der für das Bockenheimer Kerngebiet gemäß des Beschlusses des Stadtparlaments zu erarbeitenden Satzung zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt (§ 172 (1) Nr. 1 BauGB) und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB) zu erhaltenden Gebäude werden durch Festschreibung ihres derzeitigen Art und Maß der baulichen Nutzung im Bebauungsplan geschützt. 3.) Die im Rahmen der Sanierung Bockenheims entstandenen grünen Hinterhöfe werden durch Festschreibung im Bebauungsplan geschützt. 4.) Die zu erhaltenen erhaltenswerten Bäume werden durch Festschreibung im Bebauungsplan geschützt.

Begründung: Nach der Genehmigung einer Nachtbar und der Eröffnung eine erotischen Massagesalons auf der Leipzigerstraße ist es dringend notwendig etwas gegen die Ausbreitung weiterer Vergnügungsstätten zu unternehmen Vergnügungsstätten wie Spielhallen, Wettbüros u. ä. tragen nicht zur Aufwertung der Geschäftslagen bei, sondern verursachen gegenteilige Auswirkungen, wie u. a. eine Abwärtsentwicklung der Standortattraktivität (sog. "Trading-Down-Effekt"), Verzerrungen im Boden- und Mietpreisgefüge und damit einhergehende unerwünschte Verdrängungsprozesse. Da durch Vergnügungsstätten zusätzlich Belastungen und Störungen der Wohnnutzung hervorgerufen werden, sollen diese im Geltungsbereich des Bebauungsplanes nicht mehr zulässig sein. Durch die Festschreibung der in der zu erarbeitenden Satzung zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt (§ 172 (1) Nr. 1 BauGB) und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB) zu erhaltenden Gebäude zu erhaltenden Gebäude nach ihrem derzeitigen Art und Maß der baulichen Nutzung kann sichergestellt werden, das diese auch erhalten bleiben. So sind z.B. Gebäude wie das Gebäude von Uhren Weil an der Ecke Juliusstraße / Leipziger Straße, das Gebäude der Stern Kaffe Rösterei neben dem ehemaligen Kaufhof die anderen 2 und 3 geschossigen Bauten z.B. an der Landgrafenstraße wichtige Zeugnisse für die städtebauliche Entwicklung Bockenheims und sollten durch Festschreibung nach ihrem derzeitigen Art und Maß der baulichen Nutzung im Bebauungsplan geschützt werden. Die ehemaligen 50. Jahre Sozialwohnungen der ABG Frankfurt Holding und der GWH z.B. entlang der Schloßstraße, der Großen Seestraße und der Rödelheimer Straße tragen durch ihrem Bestand zur Erhaltung der derzeitigen Zusammensetzung der Wohnbevölkerung bei, in dem sie durch ihre relativ günstige Miete auch Personen mir niedrigeren Einkommen ein Leben im Stadtteil Bockenheim ermöglichen. Deshalb sollen diese Gebäude durch Festschreibung ihres derzeitigen Art und Maß der baulichen Nutzung Bebauungsplan gesichert werden.Nebenvorlage: Antrag vom 22.07.2012, OF 196/2

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.

  1. 13. September 2010OFOF 526/2Eine Erhaltungssatzung für BockenheimOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  2. 25. Oktober 2010OAOA 1214Eine Erhaltungssatzung für BockenheimAnregung
  3. 22. Mai 2012Sie sind hier
    OFOF 182/2Endlich Bebauungsplan für das Bockenheimer Kerngebiet - Kerngebiet Bockenheims vor weiterer Verbreitung von Spielhallen, Diskotheken und anderer Vergnügungsstätten schützen und erhaltenswerte Bauten im Bebauungsplan sichern
    Ortsbeiratsantrag · LINKE.
  4. 18. Januar 2013BB 41Erhaltungssatzung BockenheimMagistratsbericht
  5. 14. Juni 2013Antwort des Magistrats · nach 144 WochenBB 295Erhaltungssatzung BockenheimMagistratsbericht
  6. 14. November 2014OFOF 590/2Erhaltungssatzung Bockenheim - SachstandsabfrageOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
  7. 28. November 2014MM 211Erhaltungssatzung Nr. 48 - Frankfurt am Main - Bockenheim II hier: Satzungsbeschluss - § 172 (1) Nr. 1 BauGBMagistratsvortrag
  8. 23. Januar 2015MM 23Erhaltungssatzung Nr. 47 - Frankfurt am Main - Bockenheim I hier: Satzungsbeschluss - § 172 (1) Nr. 2 BauGBMagistratsvortrag

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

OFAntrag aus dem Ortsbeirat

Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.

  1. 1Fraktion bringt Antrag ein
  2. 2Ortsbeirat berät & beschließt
  3. 3wird zu OA, OM, OI oder V
  4. 4Magistrat setzt um oder berichtet
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 2
Sitzung 13 · 11.06.2012
TO I, TOP 10
Beraten
Die Vorlage OF 182/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 2
Sitzung 14 · 13.08.2012
TO I, TOP 8
Zurückgezogen
1. Die Vorlage OF 182/2 wurde zurückgezogen. 2. Die Vorlage OF 196/2 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme

Mitdiskutieren

Ortsbeiratssitzung
Alle verknüpften Vorlagen