Eine Erhaltungssatzung für Bockenheim
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Bockenheim ist ein sozial sehr durchmischter Stadtteil, insbesondere innerhalb des dargelegten Satzungsgebietes gibt noch viele preisgünstige Wohnungen. Es ist aber davon auszugehen, dass der starke Veränderungsdruck, der auf innerstädtischen Stadtteilen wie beispielsweise dem Westend und dem Nordend lastet, in den nächsten Jahren auch in Bockenheim immer stärker zu spüren sein wird. Um einer möglichen Verdrängung einkommens schwächerer Haushalte aus Bockenheim entgegenzuwirken, soll eine Erhaltungssatzung nach § 172 (1) Nr. 2 BauGB aufgestellt werden. Gleichzeitig soll auch die städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt § 172 (1) Nr. 1 BauGB geschützt werden, da in dem benannten Bereich von Bockenheim - trotz der zahlreichen Abrissmaßnahmen im Zuge der Sanierungsprojekte in den 80er Jahren -noch viel erhaltswerte historische Bausubstanz vorhanden ist.
Inhalt
Antrag vom 13.09.2010, OF 526/2
Betreff:
Eine Erhaltungssatzung für Bockenheim
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, für das Gebiet - Bockenheim - in Frankfurt am Main eine Satzung zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt (§ 172 (1) Nr. 1 BauGB) und zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung (§ 172 (1) Nr. 2 BauGB) aufzustellen.
Der räumliche Geltungsbereich der aufzustellenden Erhaltungssatzung ist durch die folgenden Straßen umschlossen:
Sophienstraße (einschließlich der nordöstlichen Wohnbebauung),
Gräfstraße,
Hamburger Allee,
Varrentrappstraße,
Hermann Wendel-Straße,
Emser Straße,
Kasseler Str.,
Salvador Allende-Straße,
An den Bangerten
Fritzlarer Straße (einschließlich der nördlichen Wohnbebauung)
Begründung:
Bockenheim ist ein sozial sehr durchmischter Stadtteil, insbesondere innerhalb des dargelegten Satzungsgebietes gibt noch viele preisgünstige Wohnungen. Es ist aber davon auszugehen, dass der starke Veränderungsdruck, der auf innerstädtischen Stadtteilen wie beispielsweise dem Westend und dem Nordend lastet, in den nächsten Jahren auch in Bockenheim immer stärker zu spüren sein wird. Um einer möglichen Verdrängung einkommens schwächerer Haushalte aus Bockenheim entgegenzuwirken, soll eine Erhaltungssatzung nach § 172 (1) Nr. 2 BauGB aufgestellt werden. Gleichzeitig soll auch die städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt § 172 (1) Nr. 1 BauGB geschützt werden, da in dem benannten Bereich von Bockenheim - trotz der zahlreichen Abrissmaßnahmen im Zuge der Sanierungsprojekte in den 80er Jahren -noch viel erhaltswerte historische Bausubstanz vorhanden ist.
Hauptvorlage: Antrag vom 27.07.2010, OF 505/2 Beratung im Ortsbeirat: 2
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar. Nach der letzten Antwort wurde das Thema erneut aufgegriffen.
- 13. September 2010Sie sind hierOFOF 526/2Eine Erhaltungssatzung für BockenheimOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 25. Oktober 2010OAOA 1214Eine Erhaltungssatzung für BockenheimAnregung
- 22. Mai 2012OFOF 182/2Endlich Bebauungsplan für das Bockenheimer Kerngebiet - Kerngebiet Bockenheims vor weiterer Verbreitung von Spielhallen, Diskotheken und anderer Vergnügungsstätten schützen und erhaltenswerte Bauten im Bebauungsplan sichernOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 18. Januar 2013BB 41Erhaltungssatzung BockenheimMagistratsbericht
- 14. Juni 2013Antwort des Magistrats · nach 144 WochenBB 295Erhaltungssatzung BockenheimMagistratsbericht
- 14. November 2014OFOF 590/2Erhaltungssatzung Bockenheim - SachstandsabfrageOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 28. November 2014MM 211Erhaltungssatzung Nr. 48 - Frankfurt am Main - Bockenheim II hier: Satzungsbeschluss - § 172 (1) Nr. 1 BauGBMagistratsvortrag
- 23. Januar 2015MM 23Erhaltungssatzung Nr. 47 - Frankfurt am Main - Bockenheim I hier: Satzungsbeschluss - § 172 (1) Nr. 2 BauGBMagistratsvortrag
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme