Erhaltungssatzung Bockenheim - Sachstandsabfrage
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Sachstandsabfrage Vorgang: OA 1214/10 OBR 2; B 41/13; B 295/13 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, Auskunft darüber zu geben, wie weit das Verfahren zur Erhaltungssatzung Bockenheim gediehen ist. Weiters sollen die schon für Frühjahr 2013 avisierten Ergebnisse der Voruntersuchung nunmehr vorgestellt werden. Begründung: Seit geraumer Zeit schwebt das Verfahren; eigentliche Verfahrenshindernisse hingegen sind nicht erkennbar.
Inhalt
Antrag vom 14.11.2014, OF 590/2
Betreff: Erhaltungssatzung Bockenheim - Sachstandsabfrage Vorgang: OA 1214/10 OBR 2; B 41/13; B 295/13 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, Auskunft darüber zu geben, wie weit das Verfahren zur Erhaltungssatzung Bockenheim gediehen ist. Weiters sollen die schon für Frühjahr 2013 avisierten Ergebnisse der Voruntersuchung nunmehr vorgestellt werden.
Begründung: Seit geraumer Zeit schwebt das Verfahren; eigentliche Verfahrenshindernisse hingegen sind nicht erkennbar.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 13. September 2010OFOF 526/2Eine Erhaltungssatzung für BockenheimOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 25. Oktober 2010OAOA 1214Eine Erhaltungssatzung für BockenheimAnregung
- 22. Mai 2012OFOF 182/2Endlich Bebauungsplan für das Bockenheimer Kerngebiet - Kerngebiet Bockenheims vor weiterer Verbreitung von Spielhallen, Diskotheken und anderer Vergnügungsstätten schützen und erhaltenswerte Bauten im Bebauungsplan sichernOrtsbeiratsantrag · LINKE.
- 18. Januar 2013BB 41Erhaltungssatzung BockenheimMagistratsbericht
- 14. Juni 2013BB 295Erhaltungssatzung BockenheimMagistratsbericht
- 14. November 2014Sie sind hierOFOF 590/2Erhaltungssatzung Bockenheim - SachstandsabfrageOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 28. November 2014MM 211Erhaltungssatzung Nr. 48 - Frankfurt am Main - Bockenheim II hier: Satzungsbeschluss - § 172 (1) Nr. 1 BauGBMagistratsvortrag
- 23. Januar 2015MM 23Erhaltungssatzung Nr. 47 - Frankfurt am Main - Bockenheim I hier: Satzungsbeschluss - § 172 (1) Nr. 2 BauGBMagistratsvortrag
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme