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Spielhallensatzung für Frankfurt am Main

Vorlagentyp: NR FREIE_WÄHLER

Begründung

für Frankfurt am Main Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 27.01.2011 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob durch eine kommunale Satzung, in der eine Distanz von Spielhallen zu Schulen festgelegt ist, die Häufung von Einrichtungen dieser Art in einzelnen Stadtteilen verhindert werden kann. Begründung: Nachdem sich in einem Frankfurter Stadtteil mehrere Spielhallen niederließen, gab es heftigen Protest aus der Bevölkerung. Die Stadt erklärte sich für nicht zuständig, weil ein Verbot der Hallen nur über eine Landes- oder Bundesgesetzgebung zu erreichen sei. Spielhallen sind Einrichtungen, in denen weder eine sinnvolle Freizeitgestaltung noch die Möglichkeit, Geld zu gewinnen, geboten wird. Die dumpfen sich wiederholenden Vorgänge an den Automaten tragen zu einer Abflachung geistiger Fähigkeiten bei. Außerdem ist bekannt, dass nur der Betreiber von Spielhallen gewinnt. Da diese Einrichtungen mit ihrem gesamten Umfeld Kinder und Jugendliche nur negativ beeinflussen, wäre es sinnvoll, ein Abstandsgebot zu Schulen zu erlassen.