Spielhallensatzung für Frankfurt am Main
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Thema Wohnen verfolgenBegründung
für Frankfurt am Main Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 27.01.2011 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob durch eine kommunale Satzung, in der eine Distanz von Spielhallen zu Schulen festgelegt ist, die Häufung von Einrichtungen dieser Art in einzelnen Stadtteilen verhindert werden kann. Begründung: Nachdem sich in einem Frankfurter Stadtteil mehrere Spielhallen niederließen, gab es heftigen Protest aus der Bevölkerung. Die Stadt erklärte sich für nicht zuständig, weil ein Verbot der Hallen nur über eine Landes- oder Bundesgesetzgebung zu erreichen sei. Spielhallen sind Einrichtungen, in denen weder eine sinnvolle Freizeitgestaltung noch die Möglichkeit, Geld zu gewinnen, geboten wird. Die dumpfen sich wiederholenden Vorgänge an den Automaten tragen zu einer Abflachung geistiger Fähigkeiten bei. Außerdem ist bekannt, dass nur der Betreiber von Spielhallen gewinnt. Da diese Einrichtungen mit ihrem gesamten Umfeld Kinder und Jugendliche nur negativ beeinflussen, wäre es sinnvoll, ein Abstandsgebot zu Schulen zu erlassen.
Inhalt
Antrag vom 16.08.2010, NR 1952
Betreff: Spielhallensatzung für Frankfurt am Main Vorgang: Zwischenbescheid des Magistrats vom 27.01.2011 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat möge prüfen und berichten, ob durch eine kommunale Satzung, in der eine Distanz von Spielhallen zu Schulen festgelegt ist, die Häufung von Einrichtungen dieser Art in einzelnen Stadtteilen verhindert werden kann.
Begründung: Nachdem sich in einem Frankfurter Stadtteil mehrere Spielhallen niederließen, gab es heftigen Protest aus der Bevölkerung. Die Stadt erklärte sich für nicht zuständig, weil ein Verbot der Hallen nur über eine Landes- oder Bundesgesetzgebung zu erreichen sei. Spielhallen sind Einrichtungen, in denen weder eine sinnvolle Freizeitgestaltung noch die Möglichkeit, Geld zu gewinnen, geboten wird. Die dumpfen sich wiederholenden Vorgänge an den Automaten tragen zu einer Abflachung geistiger Fähigkeiten bei. Außerdem ist bekannt, dass nur der Betreiber von Spielhallen gewinnt. Da diese Einrichtungen mit ihrem gesamten Umfeld Kinder und Jugendliche nur negativ beeinflussen, wäre es sinnvoll, ein Abstandsgebot zu Schulen zu erlassen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. August 2010Sie sind hierNRNR 1952Spielhallensatzung für Frankfurt am MainSTVV-Antrag · FREIE_WÄHLER
- 28. November 2011Antwort des Magistrats · nach 67 WochenBB 482Der Ausbreitung von Spielhallen wirksam begegnen - Spielhallensteuerungsprogramm erarbeitenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE und FDP gegen LINKE., FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme) und SPD (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: NPD (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD (= Ablehnung) sowie FAG und FREIE WÄHLER (= Annahme ohne Zusatz) und FDP (= Erledigung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. zu a) CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) sowie FAG und FREIE WÄHLER, REP und NPD (= Annahme ohne Zusatz) und FDP (= Erledigung) zu 2. zu a) erster bis dritter Spiegelstrich, Buchstabe a) bis c), e) und f): CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER, NPD und ÖkoLinX-ARL gegen REP (= Ablehnung) Buchstabe d): CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER und ÖkoLinX-ARL gegen REP und NPD (= Ablehnung)