Fluglärm reduzieren
Vorlagentyp: NR FDP
Begründung
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die Stadt Frankfurt spricht sich für ein uneingeschränktes Nachtflugverbot mindestens zwischen 23 und 5 Uhr aus.
- Die Stadt Frankfurt fordert von allen Beteiligten die schnellstmögliche Umsetzung der verschiedenen Maßnahmen des aktiven Schallschutzes.
- Die Stadt Frankfurt fordert von der Fraport AG die möglichst zügige Umsetzung der passiven Schallschutzmaßnahmen, die deutlich schneller erfolgen muss, als in der entsprechenden Rechtsverordnung vorgeschrieben.
- Die Stadt Frankfurt begrüßt die Vereinbarung zwischen der hessischen und der rheinland-pfälzischen Landesregierung, gemeinsam eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes auf den Weg zu bringen, um darin das Ruhebedürfnis der Bürger als Ziel festzuschreiben. Auf Basis des so geänderten Luftverkehrsgesetzes fordert die Stadt Frankfurt die Deutsche Flugsicherung auf, lärmärmere Anflugverfahren zu prüfen und möglichst weitgehend umzusetzen.
- Der Magistrat wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass auf Bundesebene eine verbindliche Lärmobergrenze für den Frankfurter Flughafen festgesetzt wird.
- Der Magistrat wird aufgefordert, sich auf allen Ebenen dafür einzusetzen, dass die
- Fluglärmschutzverordnung nach § 9 Abs. 6 Fluglärmgesetz schnellstmöglich vom zuständigen Bundesumweltministerium erlassen wird, um die rechtliche Grundlage für Entschädigungszahlungen wegen Beeinträchtigungen im Außenwohnbereich zu schaffen. Begründung: Der Flughafen Frankfurt hat eine enorme wirtschaftliche Bedeutung für die gesamte Rhein-Main-Region. Gleichzeitung hat durch den Ausbau aber auch die Lärmbelastung der Bevölkerung massiv zugenommen. Der Ausbau muss daher dringend von umfangreichen und wirksamen Lärmschutzmaßnahmen flankiert werden. Hierzu zählen neben der möglichst schnellen Umsetzung von aktiven und passiven Schallschutzmaßnahmen insbesondere die Einhaltung eines uneingeschränkten Nachtflugverbotes zwischen mindestens 23 und 5 Uhr. Zudem ist von besonderer Bedeutung, dass der Lärmschutz der Bevölkerung als Ziel im Luftverkehrsgesetz festgeschrieben wird, so wie es die hessische und die rheinland-pfälzische Landesregierung anstreben. Dann wäre es der Deutschen Flugsicherung leichter möglich, auch teurere, aber lärmärmere Anflugverfahren umzusetzen. In diesem Zusammenhang ist auch eine verbindliche Lärmobergrenze für den Frankfurter Flughafen ein wichtiger Baustein. Schließlich muss das Bundesumweltministerium mit dem Erlass der
- Fluglärmschutzverordnung schnellstmöglich die rechtliche Grundlage für Entschädigungszahlungen wegen Beeinträchtigungen im Außenwohnbereich schaffen, damit die Eigentümer für den Wertverlust ihrer Grundstücke kompensiert werden können. Die Summe dieser Maßnahmen soll gewährleisten, die Auswirkungen des Flughafenausbaus auf ein verträgliches Maß zu begrenzen.