Fluglärm reduzieren
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Thema Verkehr und Straße verfolgenBegründung
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die Stadt Frankfurt spricht sich für ein uneingeschränktes Nachtflugverbot mindestens zwischen 23 und 5 Uhr aus.
- Die Stadt Frankfurt fordert von allen Beteiligten die schnellstmögliche Umsetzung der verschiedenen Maßnahmen des aktiven Schallschutzes.
- Die Stadt Frankfurt fordert von der Fraport AG die möglichst zügige Umsetzung der passiven Schallschutzmaßnahmen, die deutlich schneller erfolgen muss, als in der entsprechenden Rechtsverordnung vorgeschrieben.
- Die Stadt Frankfurt begrüßt die Vereinbarung zwischen der hessischen und der rheinland-pfälzischen Landesregierung, gemeinsam eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes auf den Weg zu bringen, um darin das Ruhebedürfnis der Bürger als Ziel festzuschreiben. Auf Basis des so geänderten Luftverkehrsgesetzes fordert die Stadt Frankfurt die Deutsche Flugsicherung auf, lärmärmere Anflugverfahren zu prüfen und möglichst weitgehend umzusetzen.
- Der Magistrat wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass auf Bundesebene eine verbindliche Lärmobergrenze für den Frankfurter Flughafen festgesetzt wird.
- Der Magistrat wird aufgefordert, sich auf allen Ebenen dafür einzusetzen, dass die
- Fluglärmschutzverordnung nach § 9 Abs. 6 Fluglärmgesetz schnellstmöglich vom zuständigen Bundesumweltministerium erlassen wird, um die rechtliche Grundlage für Entschädigungszahlungen wegen Beeinträchtigungen im Außenwohnbereich zu schaffen. Begründung: Der Flughafen Frankfurt hat eine enorme wirtschaftliche Bedeutung für die gesamte Rhein-Main-Region. Gleichzeitung hat durch den Ausbau aber auch die Lärmbelastung der Bevölkerung massiv zugenommen. Der Ausbau muss daher dringend von umfangreichen und wirksamen Lärmschutzmaßnahmen flankiert werden. Hierzu zählen neben der möglichst schnellen Umsetzung von aktiven und passiven Schallschutzmaßnahmen insbesondere die Einhaltung eines uneingeschränkten Nachtflugverbotes zwischen mindestens 23 und 5 Uhr. Zudem ist von besonderer Bedeutung, dass der Lärmschutz der Bevölkerung als Ziel im Luftverkehrsgesetz festgeschrieben wird, so wie es die hessische und die rheinland-pfälzische Landesregierung anstreben. Dann wäre es der Deutschen Flugsicherung leichter möglich, auch teurere, aber lärmärmere Anflugverfahren umzusetzen. In diesem Zusammenhang ist auch eine verbindliche Lärmobergrenze für den Frankfurter Flughafen ein wichtiger Baustein. Schließlich muss das Bundesumweltministerium mit dem Erlass der
- Fluglärmschutzverordnung schnellstmöglich die rechtliche Grundlage für Entschädigungszahlungen wegen Beeinträchtigungen im Außenwohnbereich schaffen, damit die Eigentümer für den Wertverlust ihrer Grundstücke kompensiert werden können. Die Summe dieser Maßnahmen soll gewährleisten, die Auswirkungen des Flughafenausbaus auf ein verträgliches Maß zu begrenzen.
Inhalt
Antrag vom 15.12.2011, NR 173
Betreff: Fluglärm reduzieren Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die Stadt Frankfurt spricht sich für ein uneingeschränktes Nachtflugverbot mindestens zwischen 23 und 5 Uhr aus.
- Die Stadt Frankfurt fordert von allen Beteiligten die schnellstmögliche Umsetzung der verschiedenen Maßnahmen des aktiven Schallschutzes.
- Die Stadt Frankfurt fordert von der Fraport AG die möglichst zügige Umsetzung der passiven Schallschutzmaßnahmen, die deutlich schneller erfolgen muss, als in der entsprechenden Rechtsverordnung vorgeschrieben.
- Die Stadt Frankfurt begrüßt die Vereinbarung zwischen der hessischen und der rheinland-pfälzischen Landesregierung, gemeinsam eine Bundesratsinitiative zur Änderung des Luftverkehrsgesetzes auf den Weg zu bringen, um darin das Ruhebedürfnis der Bürger als Ziel festzuschreiben. Auf Basis des so geänderten Luftverkehrsgesetzes fordert die Stadt Frankfurt die Deutsche Flugsicherung auf, lärmärmere Anflugverfahren zu prüfen und möglichst weitgehend umzusetzen.
- Der Magistrat wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass auf Bundesebene eine verbindliche Lärmobergrenze für den Frankfurter Flughafen festgesetzt wird.
- Der Magistrat wird aufgefordert, sich auf allen Ebenen dafür einzusetzen, dass die
- Fluglärmschutzverordnung nach § 9 Abs. 6 Fluglärmgesetz schnellstmöglich vom zuständigen Bundesumweltministerium erlassen wird, um die rechtliche Grundlage für Entschädigungszahlungen wegen Beeinträchtigungen im Außenwohnbereich zu schaffen. Begründung: Der Flughafen Frankfurt hat eine enorme wirtschaftliche Bedeutung für die gesamte Rhein-Main-Region. Gleichzeitung hat durch den Ausbau aber auch die Lärmbelastung der Bevölkerung massiv zugenommen. Der Ausbau muss daher dringend von umfangreichen und wirksamen Lärmschutzmaßnahmen flankiert werden. Hierzu zählen neben der möglichst schnellen Umsetzung von aktiven und passiven Schallschutzmaßnahmen insbesondere die Einhaltung eines uneingeschränkten Nachtflugverbotes zwischen mindestens 23 und 5 Uhr. Zudem ist von besonderer Bedeutung, dass der Lärmschutz der Bevölkerung als Ziel im Luftverkehrsgesetz festgeschrieben wird, so wie es die hessische und die rheinland-pfälzische Landesregierung anstreben. Dann wäre es der Deutschen Flugsicherung leichter möglich, auch teurere, aber lärmärmere Anflugverfahren umzusetzen. In diesem Zusammenhang ist auch eine verbindliche Lärmobergrenze für den Frankfurter Flughafen ein wichtiger Baustein. Schließlich muss das Bundesumweltministerium mit dem Erlass der
- Fluglärmschutzverordnung schnellstmöglich die rechtliche Grundlage für Entschädigungszahlungen wegen Beeinträchtigungen im Außenwohnbereich schaffen, damit die Eigentümer für den Wertverlust ihrer Grundstücke kompensiert werden können. Die Summe dieser Maßnahmen soll gewährleisten, die Auswirkungen des Flughafenausbaus auf ein verträgliches Maß zu begrenzen.Hauptvorlage: Bericht des Magistrats vom 16.09.2011, B 371 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 21.12.2011
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 16. September 2011BB 371Welche Vorschläge zur Fluglärmminderung macht die Stadt Frankfurt am Main?Magistratsbericht
- 15. Dezember 2011Sie sind hierNRNR 173Fluglärm reduzierenSTVV-Antrag · FDP
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER zu 2. CDU, GRÜNE und SPD gegen FDP (= Annahme im Rahmen NR 173); LINKE. (= Votum im Plenum) und FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 121) sowie LINKE. (= Ablehnung) und FDP (= Annahme ohne Zusatz); FREIE WÄHLER (= Votum im Plenum) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Stadtv. Dr. Dr. Rahn (NR 164 = Ablehnung) Piraten (B 371 = Zurückweisung, NR 164 und NR 173 = Ablehnung) ÖkoLinX-ARL (B 371 = Zurückweisung, NR 164 = Ablehnung) NPD (B 371 = Kenntnis, NR 164 = Enthaltung) REP (B 371 = Kenntnis, NR 164 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.
Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, NPD und REP gegen Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. CDU, GRÜNE, SPD und REP gegen FDP (= Annahme im Rahmen NR 173) sowie LINKE., Piraten ÖkoLinX-ARL und Stadtv. Dr. Dr. Rahn (= Ablehnung); FREIE WÄHLER und NPD (= Enthaltung) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 121) sowie LINKE., Piraten und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) und FDP (= Annahme ohne Zusatz); FREIE WÄHLER (= Enthaltung) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten, ÖkoLinX-ARL, NPD und Stadtv. Dr. Dr. Rahn, (= Annahme ohne Zusatz) und FDP (= Annahme im Rahmen NR 173) sowie REP und Stadtv. Schenk (= Ablehnung) zu 5. zu 1.: CDU, GRÜNE, SPD, FDP, FREIE WÄHLER und Piraten gegen LINKE., ÖkoLinX-ARL und Stadtv. Dr. Dr. Rahn (= Annahme) zu 2.: CDU, GRÜNE, FDP, Piraten und REP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, ÖkoLinX-ARL, NPD und AGP (= Annahme)