Bebauungsplan B 942 und Berufsschulcampus West voranbringen
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Zusammenfassung
Der Antrag fordert den Magistrat auf, die Planung und Umsetzung des Bebauungsplans B 942 sowie den Berufsschulcampus West zu beschleunigen. Dies ist wichtig, um die Infrastrukturen für eine künftige schulische Ausbildung zu verbessern und Synergien zwischen der Philipp-Holzmann-Schule und dem neuen Campus zu schaffen. Die Stadt hat zahlreiche Investitionen in die Schulbaumaßnahmen zu tätigen, um die künftige Ausbildungsqualität sicherzustellen.
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Westerbachstraße — 12 weitere Vorlagen in den letzten zwölf Monaten, die letzte am 15.09.2026.
- Sossenheim: Radverbindung von der Westerbachstraße in Richtung Radweg entlang der A648 verbessern15.09.2026 · V (Auskunftsersuchen)
- Sossenheim: Radverbindung An der Westerbachstraße Höhe A648 verbessern15.09.2026 · V (Auskunftsersuchen)
- Fußgängerüberweg Westerbachstraße Sossenheim und Verlegung der Bushaltestellen M5504.09.2026 · ST (Stellungnahme des Magistrats)
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Neues zu Westerbachstraße per E-MailAntrag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. einen Zeitplan für die weiteren Verfahrensschritte bis zum Satzungsbeschluss für den am 22.09.2022 zur Aufstellung beschlossenen Bebauungsplan B 942 (M 121/2022; § 2238 vom 22.09.2022) vorzulegen; 2. die Planungen zur Philipp-Holzmann-Schule auf dem im Jahre 2021 (M 107/2021; § 695 vom 23.09.2021) erworbenen Areal Gaugrafenstraße 4 - 8 bzw. Westerbachstraße 40 - 42, Gaugrafenstraße 10 bzw. Zentmarkweg vorzustellen; 3. einen Zeitplan bis zur Freimachung und Herbeiführung der Baureife des von der Stadt im Jahre 2021 erworbenen Areals vorzulegen; 4. die Philipp-Holzmann-Schule in die fortzuschreibende Prioritätenliste für Schulbaumaßnahmen im Rahmen der sogenannten "Schulbauoffensive" aufzunehmen und Mittel für die Realisierung im Haushalt bereit zu stellen; 5. darzulegen, welche weiteren Voraussetzungen zur Errichtung des Berufsschulcampus West im kommenden Jahr geschaffen werden müssen, welche Planungsschritte 2026 erfolgen und welche städtischen Ämter bzw. externen Partner diese Aufgaben konkret übernehmen.
Begründung
Im Jahre 2021 hat die Stadt gemäß M 107/2021 und Stadtverordnetenbeschluss § 695 vom 23.09.2021 das Areal Gaugrafenstraße 4 - 8 bzw. Westerbachstraße 40 - 42, Gaugrafenstraße 10 bzw. Zentmarkweg für einen zweistelligen Millionenbetrag erworben. Die Details des Erwerbsvorgangs sind leider vertraulich. Einen weiteren Teil hat die Handwerkskammer Frankfurt erworben. Laut einer gemeinsamen Absichtserklärung (FAZ vom 06.10.2023) soll auf dem erworbenen Gelände von etwa 38.000 qm sowohl der Neubau der Philipp-Holzmann-Schule der Stadt Frankfurt entstehen, als auch ein Berufsbildungs- und Technologiezentrum der Handwerkskammer Rhein-Main. Zudem ist ein Gästehaus mit bis zu 200 Betten von der Handwerkskammer geplant. Für die Handwerkskammer ist der Campus für berufliche Bildung ein wesentlicher Meilenstein, um den technischen Herausforderungen zu begegnen. Um die Zukunftsfähigkeit des dualen Ausbildungssystems zu gewährleisten, aber auch Synergien zu gewinnen ist die räumliche Nähe zur Philipp-Holzmann-Schule von überragender Bedeutung. Inzwischen hat die Handwerkskammer auf dem von ihr erworbenen Grundstücksteil die vorhandenen Gebäude abreißen lassen und praktisch Baureife hergestellt. Dagegen scheint es die Stadt mit einer Verlagerung der Philipp-Holzmann-Schule nicht eilig zu haben. So stehen die alten Industriegebäude auf dem von der Stadt erworbenen Grundstücksteil immer noch und scheinen weiter genutzt zu werden, obwohl die mit dem Verkäufer 2021 vereinbarte zweijährige Übergangszeit schon längst abgelaufen ist. Nach dem am 22.09.2022 gefassten Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan B 942 hat sich nichts weiter getan, wenn man einmal davon absieht, dass das Areal zwischenzeitlich in zwei Bebauungspläne aufgeteilt wurde und die Stadt mit Beschluss vom 12.12.2024 (M 169/2024, § 5552) den räumlichen Geltungsbereich des B 942 um den räumlichen Geltungsbereich des B 946/2024 zur Verhinderung von Rechenzentren reduziert hat. Während der Bebauungsplan B 946 laut einer Präsentation des Planungsamtes vom 25.03.2025 unter Priorität 1 der aktiv bearbeiteten Bebauungsplanprojekte rangiert, hat es der Bebauungsplan 942 nicht einmal unter die letzte Prioritätengruppe 3 geschafft. Ähnliches gilt für die Prioritätenliste der Schulbauoffensive (M 95/2024). Im Haushalt 2024/35 sind für die Philipp-Holzmann-Schule bis einschließlich 2026 Planungsmittel in Höhe von 3,6 Mio.€ eingestellt. Auch wenn nach derzeitigem Stand für die Realisierung ab 2027 im Haushalt 0 € eingestellt worden sind, muss es aufgrund der Budgetierung der Planungsmittel eine umfangreiche Planung geben, die vorgestellt werden kann. Jedenfalls scheint nach dem derzeitigen Stand die angekündigte Fertigstellung der Philipp-Holzmann-Schule Ende 2027 illusorisch.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 22. Juli 2022MM 1211. Bebauungsplan Nr. 942 - Östlich A5/Eschborner Landstraße - hier: Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGBMagistratsvortrag
- 8. November 2024MM 169Bebauungsplan Nr. 946 - Östlich A 5/Eschborner Landstraße - Teilbereich 1 - hier: Aufstellungsbeschluss § 2 (1) BauGBMagistratsvortrag
- 5. November 2025Sie sind hierNRNR 1433Bebauungsplan B 942 und Berufsschulcampus West voranbringenSTVV-Antrag · CDU
- 7. April 2026Antwort des Magistrats · nach 194 WochenBB 129Bebauungsplan B 942 und Berufsschulcampus West voranbringenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf6 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU und AfD gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung); Grüne, SPD und Volt (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss), Linke und BFF-BIG (= Votum im Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu a) Annahme bei Enthaltung BFF zu b) GRÜNE, CDU und BFF gegen SPD und farbechte/Linke (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, Linke, BFF-BIG, Volt und FRAKTION; CDU und AfD (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, Linke, FDP, BFF-BIG, AfD, Volt, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu a) GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) zu b) GRÜNE, SPD und Volt gegen CDU, Linke, BFF-BIG, AfD und FRAKTION (= Annahme) sowie FDP (= Prüfung und Berichterstattung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu a) GRÜNE, SPD, FDP, Volt und Gartenpartei gegen CDU, Linke, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) zu b) GRÜNE, SPD und Volt (= Ablehnung) CDU, Linke, BFF-BIG, AfD, ÖkoLinX-ELF, FRAKTION, Stadtv. Yilmaz und Stadtv. Bäppler-Wolf (= Annahme) FDP und Gartenpartei (= Prüfung und Berichterstattung)