Blindengerechte Anpassung der Ampelübergänge in der Gießener Straße
Strassenzuordnung nur automatisch
und dadurch werden alle gefundenen
Strassenabschnitte als Punkte angezeigt.
Wie es hier weitergeht? Sagen wir Ihnen.
Unabhängiges Bürgerprojekt seit 2010. Die wichtigen Entscheidungen landen direkt in Ihrem Postfach.
Thema Verkehr und Straße verfolgenBegründung
Ampelübergänge in der Gießener Straße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat prüft und berichtet, an welchen Ampelübergängen im Verlauf der Gießener Straße beim Neubau der beidseitigen Radfahrstreifen eine blindengerechte Signalisierung sowie ein taktiles Blindenleitsystem installiert wird und - unter Angabe der Gründe - an welchen nicht. Die Barrierefreiheit wird eingehalten. Begründung: Unter Punkt C Lösung
- Allgemeines heißt es: "Alle Lichtsignalanlagen im Zuge der Radfahrstreifen müssen infolge der neuen Verkehrsbeziehungen umgebaut werden." Unter
- Planungsdetails heißt es: "Der Radfahrstreifen beginnt an der Ausfahrt der Bushaltestelle bei der jetzigen Endstation der U5." Da alle Lichtsignalanlagen im Verlauf der Gießener Straße umgebaut werden müssen, ist es die beste Gelegenheit, die akustische Signalisierung der Ampeln sowie das taktile Leitsystem gleichzeitig mit zu bauen. Aus der M 185/2008 geht nicht hervor, ob bei der Bau- und Finanzierungsvorlage die Barrierefreiheit eingehalten wird, da ein entsprechender Vermerk der Frankfurter BehindertenArbeitsGemeinschaft (FBAG) und der Behindertenbeauftragten für die Stadtverordnetenversammlung fehlt. Wichtig ist vor allem der barrierefreie Zugang zur U5 und zu Bushaltestellen, weil öffentliche Verkehrsmittel für die gleichberechtigte Mobilität blinder und sehbehinderter Menschen elementar sind. Durchführung und Abweichungen sollten mit dem Blinden- und Sehbehindertenbund Hessen (BSBH) detailliert geplant und abgestimmt werden.
Inhalt
Antrag vom 04.11.2008, NR 1153
Betreff: Blindengerechte Anpassung der Ampelübergänge in der Gießener Straße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat prüft und berichtet, an welchen Ampelübergängen im Verlauf der Gießener Straße beim Neubau der beidseitigen Radfahrstreifen eine blindengerechte Signalisierung sowie ein taktiles Blindenleitsystem installiert wird und - unter Angabe der Gründe - an welchen nicht. Die Barrierefreiheit wird eingehalten.
Begründung: Unter Punkt C Lösung
- Allgemeines heißt es: "Alle Lichtsignalanlagen im Zuge der Radfahrstreifen müssen infolge der neuen Verkehrsbeziehungen umgebaut werden." Unter
- Planungsdetails heißt es: "Der Radfahrstreifen beginnt an der Ausfahrt der Bushaltestelle bei der jetzigen Endstation der U5." Da alle Lichtsignalanlagen im Verlauf der Gießener Straße umgebaut werden müssen, ist es die beste Gelegenheit, die akustische Signalisierung der Ampeln sowie das taktile Leitsystem gleichzeitig mit zu bauen. Aus der M 185/2008 geht nicht hervor, ob bei der Bau- und Finanzierungsvorlage die Barrierefreiheit eingehalten wird, da ein entsprechender Vermerk der Frankfurter BehindertenArbeitsGemeinschaft (FBAG) und der Behindertenbeauftragten für die Stadtverordnetenversammlung fehlt. Wichtig ist vor allem der barrierefreie Zugang zur U5 und zu Bushaltestellen, weil öffentliche Verkehrsmittel für die gleichberechtigte Mobilität blinder und sehbehinderter Menschen elementar sind. Durchführung und Abweichungen sollten mit dem Blinden- und Sehbehindertenbund Hessen (BSBH) detailliert geplant und abgestimmt werden.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 19.09.2008, M 185 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 05.11.2008
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. September 2008MM 185Radfahrstreifen in der Gießener Straße Bau- und FinanzierungsvorlageMagistratsvortrag
- 4. November 2008Sie sind hierNRNR 1153Blindengerechte Anpassung der Ampelübergänge in der Gießener StraßeSTVV-Antrag · FAG
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Vorschlag für eine Entscheidung der Stadtverordnetenversammlung. Er wird in den Fraktionen vorbereitet, in Ausschüssen vorberaten und im Plenum beschlossen — oder zur Prüfung an den Magistrat überwiesen.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ausschüsse beraten & empfehlen
- 3Plenum beschließt
Beratungsverlauf7 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, FAG und BFF (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1226) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, FDP, FAG und BFF (= Annahme) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und BFF (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und BFF; FAG (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: LINKE. (M 185 = Annahme ohne Zusatz, NR 1153 und NR 1281 = Annahme, NR 1226 = Prüfung und Berichterstattung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG und BFF (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1226) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FAG und BFF (= Annahme) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FAG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FDP und BFF (= Annahme) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: REP (M 185, NR 1226 und NR 1281 = Annahme, NR 1153 = Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) NPD (M 185, NR 1153, NR 1226 und NR 1281 = Annahme) ÖkoLinX-ARL (M 185 und NR 1153 = Annahme, NR 1226 und NR 1281 = Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FAG, BFF, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Annahme ohne Zusatz) sowie FDP (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 1226) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FAG, BFF, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) sowie REP (= Prüfung und Berichterstattung mit Angabe der Kosten) zu 3. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE. und FAG (= Prüfung und Berichterstattung), FDP, BFF, REP und NPD (= Annahme ohne Zusatz) sowie ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 4. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF, REP und NPD gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)