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Blindengerechte Anpassung der Ampelübergänge in der Gießener Straße

Vorlagentyp: NR FAG

Begründung

Ampelübergänge in der Gießener Straße Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat prüft und berichtet, an welchen Ampelübergängen im Verlauf der Gießener Straße beim Neubau der beidseitigen Radfahrstreifen eine blindengerechte Signalisierung sowie ein taktiles Blindenleitsystem installiert wird und - unter Angabe der Gründe - an welchen nicht. Die Barrierefreiheit wird eingehalten. Begründung: Unter Punkt C Lösung

  1. Allgemeines heißt es: "Alle Lichtsignalanlagen im Zuge der Radfahrstreifen müssen infolge der neuen Verkehrsbeziehungen umgebaut werden." Unter
  2. Planungsdetails heißt es: "Der Radfahrstreifen beginnt an der Ausfahrt der Bushaltestelle bei der jetzigen Endstation der U5." Da alle Lichtsignalanlagen im Verlauf der Gießener Straße umgebaut werden müssen, ist es die beste Gelegenheit, die akustische Signalisierung der Ampeln sowie das taktile Leitsystem gleichzeitig mit zu bauen. Aus der M 185/2008 geht nicht hervor, ob bei der Bau- und Finanzierungsvorlage die Barrierefreiheit eingehalten wird, da ein entsprechender Vermerk der Frankfurter BehindertenArbeitsGemeinschaft (FBAG) und der Behindertenbeauftragten für die Stadtverordnetenversammlung fehlt. Wichtig ist vor allem der barrierefreie Zugang zur U5 und zu Bushaltestellen, weil öffentliche Verkehrsmittel für die gleichberechtigte Mobilität blinder und sehbehinderter Menschen elementar sind. Durchführung und Abweichungen sollten mit dem Blinden- und Sehbehindertenbund Hessen (BSBH) detailliert geplant und abgestimmt werden.