Radfahrstreifen in der Gießener Straße
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Nach M 185 sollen vor der Kreuzung der Gießener Straße mit dem Marbachweg die Streifen für den Geradeausverkehr und die Rechtsabbieger zusammengefasst und als kombinierte Aufstellfläche hergestellt werden. An dieser Stelle bilden sich bereits heute im Berufsverkehr Rückstaus, weil die Rechtsabbieger warten müssen, bis die U-Bahn passiert hat. Wenn nun eine gesonderte Geradeausspur wegfällt, steht zu erwarten, dass diese Rechtsabbieger auch noch den Geradeausverkehr behindern und dieser so zusätzlich aufgestaut wird.
Inhalt
Antrag vom 07.10.2008, OF 630/10
Betreff:
Radfahrstreifen in der Gießener Straße
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Der Magistrat möge prüfen und berichten, inwieweit es im Zuge seines in seinem Vortrag M 185 aus 2008 vorgestellten Planungskonzeptes für die Radfahrstreifen in der Gießener Straße zu Rückstaus an der Kreuzung Marbachweg/Gießener Straße, Fahrtrichtung Friedberger Landstraße, kommen wird.
Begründung:
Nach M 185 sollen vor der Kreuzung der Gießener Straße mit dem Marbachweg die Streifen für den Geradeausverkehr und die Rechtsabbieger zusammengefasst und als kombinierte Aufstellfläche hergestellt werden. An dieser Stelle bilden sich bereits heute im Berufsverkehr Rückstaus, weil die Rechtsabbieger warten müssen, bis die U-Bahn passiert hat. Wenn nun eine gesonderte Geradeausspur wegfällt, steht zu erwarten, dass diese Rechtsabbieger auch noch den Geradeausverkehr behindern und dieser so zusätzlich aufgestaut wird.
Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 19.09.2008, M 185 Beratung im Ortsbeirat: 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. September 2008MM 185Radfahrstreifen in der Gießener Straße Bau- und FinanzierungsvorlageMagistratsvortrag
- 7. Oktober 2008Sie sind hierOFOF 630/10Radfahrstreifen in der Gießener StraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 21. Oktober 2008OMOM 2708Radfahrstreifen in der Gießener StraßeDirektanregung
- 5. Januar 2009Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 40Radfahrstreifen in der Gießener StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme