Radfahrstreifen in der Gießener Straße
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Thema Fahrradfahren verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 21.10.2008, OM 2708 entstanden aus Vorlage: OF 630/10 vom 07.10.2008
Betreff: Radfahrstreifen in der Gießener Straße Der Magistrat möge prüfen und berichten, inwieweit es im Zuge seines in seinem Vortrag M 185 aus 2008 vorgestellten Planungskonzeptes für die Radfahrstreifen in der Gießener Straße zu Rückstaus an der Kreuzung Marbachweg/Gießener Straße, Fahrtrichtung Friedberger Landstraße, kommen wird.
Begründung: Gemäß der M 185/08 sollen vor der Kreuzung der Gießener Straße mit dem Marbachweg die Streifen für den Geradeausverkehr und die Rechtsabbieger zusammengefasst und als kombinierte Aufstellfläche hergestellt werden. An dieser Stelle bilden sich bereits heute im Berufsverkehr Rückstaus, weil die Rechtsabbieger warten müssen, bis die U-Bahn passiert ist. Wenn eine gesonderte Geradeausspur wegfällt, steht zu erwarten, dass diese Rechtsabbieger auch noch den Geradeausverkehr behindern und dieser zusätzlich aufgestaut wird. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 19. September 2008MM 185Radfahrstreifen in der Gießener Straße Bau- und FinanzierungsvorlageMagistratsvortrag
- 7. Oktober 2008OFOF 630/10Radfahrstreifen in der Gießener StraßeOrtsbeiratsantrag · FDP
- 21. Oktober 2008Sie sind hierOMOM 2708Radfahrstreifen in der Gießener StraßeDirektanregung
- 5. Januar 2009Antwort des Magistrats · nach 15 WochenSTST 40Radfahrstreifen in der Gießener StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats