Radfahrstreifen in der Gießener Straße
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Vortrag des Magistrats vom 25.04.2005, M 76
Betreff:
Radfahrstreifen in der Gießener Straße
Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom 12.12.1990, § 5472
- EA 236 OBR 10 -
- Die Vorplanung zur Anlage von Radfahrstreifen in der Gießener Straße wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
- Der Magistrat wird beauftragt, - auf der Grundlage der beschlossenen Vorplanung eine baureife Planung zu er stellen. Die Planungskosten werden aus dem Investitionsprogramm "Maßnahme: Radwegebau 2003 – 2008 der Produktgruppe 16.3 / Sachkonto 940800 / Kostenstellenbereich 66/0 finanziert; - eine Bau- und Finanzierungsvorlage zu erstellen; - zu überprüfen, ob die Maßnahme zuwendungsfähig im Sinne der FAG/GVFG-Förderung ist und ggf. frühzeitig einen Antrag auf Förderung zu stellen.
- Es dient zur Kenntnis, dass die Kosten der nachfolgend beschriebenen Maßnahmen (einschl. Beschilderung und Markierung) in einer Größenordnung von 1,7 Mio. € aus FAG-Mitteln, Eigenmitteln aus der Produktgruppe 16.3 / Sachkonto 940800 / Kostenstellenbereich 66/0 und der ggf. verbleibende Differenzbetrag aus Stellplatzablösemitteln finanziert werden sollen. Die genaue Verteilung auf die einzelnen Kostenträger erfolgt in der Bau- und Finanzierungsvorlage. Begründung: A) Zielsetzung: Der Magistrat hat eine Vorplanung zur Radverkehrsführung in der Gießener Straße erarbeitet. Die Vorplanung erstreckt sich vom Knotenpunkt Homburger Landstraße/Gießener Straße bzw. der Station Preungesheim (Haltestelle der geplanten Verlängerung der U 5 ) bis zur Friedberger Landstraße. Durch diese Radverkehrsanlage wird eine für den Alltags- und Freizeitradverkehr nutzbare Stadtteilverbindung zwischen Preungesheim und der Friedberger Landstraße, die in die Innenstadt führt, hergestellt. Die Radverkehrsverbindung führt durch die Ortsbezirke 3 und
- Die Planung berücksichtigt die Etat-Anregung EA 236 vom 06.11.1990, sieht jedoch statt eines einseitigen Radweges entlang der Gießener Straße (stadteinwärts) zwischen der Sigmund-Freud-Straße und der Friedberger Landstraße beidseitige Radfahrstreifen von der Homburger Landstraße bis zur Friedberger Landstraße vor.
- B)Alternativen: Alternativen waren nicht zu untersuchen.
- C)Lösungen: Anlage 1, Blatt 1, enthält eine Übersichtskarte der Radverkehrsverbindung in der Gießener Straße, die im Norden an die Homburger Landstraße und die Friedberger Landstraße im Süden anbindet. Die Planung beinhaltet im Einzelnen folgende Maßnahmen: - Von der Einmündung der Gießener Straße in die Homburger Landstraße bis südlich des Knotenpunktes Gießener Straße / Weinstraße / Sigmund-Freud-Straße (Anlage 2, Blatt 0) In Höhe der geplanten Stadtbahnstation Preungesheim schließt die Planung des stadteinwärts führenden Radfahrstreifens an die Planung zur Verlängerung der U 5 - Homburger Landstraße an. Südlich der Station Preungesheim wird für die Herstellung der Radfahrstreifen die Fahrbahn auf der Westseite um rund 2,35 m verbreitert. Die Gehwegbreite an der Ostseite der Gießener Straße wird abschnittsweise den Erfordernissen zur Einrichtung der Radfahrstreifen angepasst. Der an der Ostseite gelegene Radfahrstreifen in Richtung Preungesheim wird im Bereich des Knotenpunktes in Mittellage zwischen Rechts- und Linksabbiegestreifen geführt und mündet in der Homburger Landstraße in den vorhandenen Radweg ein. Der Radverkehr wird stadteinwärts bereits in der Knotenpunktzufahrt in der Mittellage geführt, damit Konflikte mit dem Rechtsabbieger vermieden werden. - Von der Station Sigmund-Freud-Straße bis zu der Station Gießener Straße (Anlage 2, Blätter 1-4) Der Radfahrstreifen in der Gießener Straße wird beidseitig am Fahrbahnrand geführt. Zur sicheren Führung des Radverkehrs in den Knotenzufahrten und den Knoteninnenbereichen sind bauliche Eingriffe erforderlich. - Die vorhandenen Stadtbahnstationen auf diesem Streckenabschnitt sind von den Umbaumaßnahmen nicht betroffen. - Bereich des Knotenpunktes Gießener Straße / Marbachweg bis nördlich der Knotenpunktzufahrt Gießener Straße / Friedberger Landstraße (Anlage 2, Blätter 5 und 6) Im Knotenbereich Gießener Straße / Marbachweg werden dem Radverkehr im Zuge der Gießener Straße Aufstellflächen zum indirekten Linksabbiegen bzw. zur Verknüpfung mit den bestehenden Radwegen im Marbachweg eingerichtet. In Nord-Süd-Richtung wird der Radverkehr im Knotenaufstellbereich neben einer aufgeweiteten Spur für den Geradeaus- und Rechtsabbiegeverkehr geführt. Stadtauswärts erfolgt die Führung des Radverkehrs in Mittellage zwischen Geradeaus- und Rechtsabbiegestreifen. Die für die Einrichtung der Radverkehrsanlagen benötigte Fläche kann durch kleine bauliche Eingriffe bereitgestellt werden. Im weiteren Streckenverlauf wird der Radverkehr auf Radfahrstreifen geführt. Die erforderliche Fläche wird durch die Führung des Kfz-Verkehrs auf einem überbreiten Fahrstreifen, der von Pkw zweistreifig befahren werden kann, gewonnen. - Knotenzufahrt und Knotenpunkt Gießener Straße / Friedberger Landstraße (Anlage 2, Blatt 7) In der Friedberger Landstraße sind beidseitig Radwege vorhanden, die auch nach dem geplanten Bau der Straßenbahn erhalten bleiben. Der stadteinwärts führende Radfahrstreifen in der Gießener Straße wird in der Knotenpunktzufahrt ca. 45 m vor der Haltelinie über eine Rampe auf Gehwegniveau geführt und an den bestehenden Radweg angeschlossen. In der Knotenausfahrt geht der Radweg aus der Friedberger Landstraße ca. 40 m nach dem "Zebrastreifen“ in einen Radfahrstreifen über. Der Übergang wird durch eine Grünfläche geschützt. Aus der Planung der Straßenbahn nach Preungesheim (Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 08.11.2001, § 1337) nachrichtlich übernommen wurde die Linkseinbiegemöglichkeit aus der Gießener Straße in die Friedberger Landstraße.
- D)Kosten: Nach grober Kostenschätzung addieren sich die Kosten (brutto) für die bauliche Umsetzung geplanter Radwegeverbindung wie folgt:
- Ausbruch-, Räumungs- und Erdarbeiten 130.000,00 €
- Tragschichten 120.000,00 €
- Deckschichten und Randbefestigungen 200.000,00 €
- Markierung und Beschilderung 180.000,00 €
- Umbau von Lichtsignalanlagen 550.000,00 €
- Baustelleneinrichtung und Unvorhergesehenes 100.000,00 €
- Planung und Bauleitung 190.000,00 € Gesamtsumme netto 1.470.000,00 € 16 % MWST 235.200,00 € Gesamtsumme brutto 1.705.200,00 € Gesamtsumme gerundet 1,7 Mio. Euro Anlage 1 (ca. 4554 KB) Anlage 2_Blatt-0 (ca. 3920 KB) Anlage 2_Blatt-1 (ca. 1346 KB) Anlage 2_Blatt-2 (ca. 542 KB) Anlage 2_Blatt-3 (ca. 647 KB) Anlage 2_Blatt-4 (ca. 449 KB) Anlage 2_Blatt-5 (ca. 947 KB) Anlage 2_Blatt-6 (ca. 666 KB) Anlage 2_Blatt-7 (ca. 940 KB)Nebenvorlage: Antrag vom 12.09.2005, NR 2016 Anregung vom 06.09.2005, OA 2058 Antrag vom 09.05.2005, OF 778/10 Antrag vom 11.06.2005, OF 779/10 Antrag vom 11.06.2005, OF 780/10 Antrag vom 22.08.2005, OF 801/10 Antrag vom 17.08.2005, OF 802/10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. April 2005Sie sind hierMM 76Radfahrstreifen in der Gießener StraßeMagistratsvortrag
- 9. Mai 2005OFOF 778/10Radfahrstreifen in der Gießener Straße hier: Verbesserungswürdiges KonzeptOrtsbeiratsantrag · CDU
- 11. Juni 2005OFOF 780/10Radfahrstreifen in der Gießener Straße hier: einen (max. zwei) Radstreifen auf der westlichen Straßenseite realisierenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 11. Juni 2005OFOF 779/10Radfahrstreifen in der Gießener Straße: Parkplätze erhaltenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 17. August 2005OFOF 802/10Einrichtung von Fahrradstreifen in der .Gießener Straße.Ortsbeiratsantrag · FDP
- 22. August 2005OFOF 801/10Radfahrstreifen in der Gießener Straße hier: nur einen Radstreifen auf der westlichen Straßenseite realisieren und vorhandene Finanzmittel zusätzlich für das Neubaugebiet Frankfurter Bogen nutzenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 6. September 2005OAOA 2058Radfahrstreifen in der Gießener Straße: Parkplätze erhalten Vortrag des Magistrats vom 25.04.2005, M 76Anregung
- 12. September 2005NRNR 2016Radfahrstreifen in der Gießener StraßeSTVV-Antrag · FDP
- 27. Dezember 2005Antwort des Magistrats · nach 35 WochenBB 852Radfahrstreifen in der Gießener Straße: Parkplätze erhaltenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Eine Beschlussvorlage, die der Magistrat der Stadtverordnetenversammlung vorlegt — für Angelegenheiten, die deren Zustimmung brauchen. Sie wird in Ausschüssen und im Plenum beraten, dann entscheidet die Stadtverordnetenversammlung.
- 1Magistrat legt Vortrag vor
- 2Ausschüsse beraten
- 3Plenum entscheidet
Beratungsverlauf15 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU und SPD gegen GRÜNE (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) zu 2. CDU und SPD gegen GRÜNE (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) zu 4. SPD und GRÜNE gegen CDU und FDP (= Annahme) zu 5. CDU, 3 SPD und GRÜNE gegen FDP (= Annahme); 2 SPD (= Enthaltung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. M 76: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP zu 2. CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD, FDP und REP (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, FDP und REP gegen GRÜNE und FAG (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Die Linke. und E.L. (M 76 und OA 2058 = Annahme, NR 2016 = Ablehnung) BFF (M 76, NR 2016 und OA 2058 = Annahme)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. M 76: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG zu 2. CDU, GRÜNE und FAG gegen SPD und FDP (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE und FAG (= Ablehnung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. M 76: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, REP, Die Linke., BFF und E.L. zu 2. CDU, GRÜNE, FAG, Die Linke. und E.L. gegen SPD, FDP, REP und BFF (= Annahme) zu 3. CDU, SPD, FDP, REP, Die Linke., BFF und E.L. gegen GRÜNE und FAG (= Ablehnung)