Einrichtung von Fahrradstreifen in der .Gießener Straße.
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E-Mail-Abo einrichtenBegründung
Die „Giessener Straße“ gilt als Entlastungsstraße der „Homburger Landstraße“. Auf der „Homburger Landstraße“ befindet sich bis auf ein kleines Zwischenstück ein vollständig ausgebauter, gut nutzbarer Fahrradstreifen. Die Fahrradfahrer nutzen diesen Fahrradstreifen, um zielgerecht auf die „Friedberger Landstraße“ zu kommen. Eine Nutzung des Fahrradstreifens in westliche Richtung auf der „Giessener Straße“ ist nicht gewünscht, da sämtliche westlichen Anschlussstellen– also „Berkersheimer Weg, „Sigmund-Freud-Straße“, „Ronneburgstraße“, „Marbachweg“ – zum Teil mit guten Fahrradwegen ausgebaut sind und die Strecker kürzer verläuft, als über die „Giessener Straße“. Der Bedarf ist in westlicher Richtung und nicht über nordöstliche Richtung und dann stadteinwärts, zumal auf der „Friedberger Landstraße“ ab „Rat-Beil-Straße“ überhaupt keine Fahrradstreifen eingerichtet. Eine Hauptbelastung der „Giessener Straße“ wird nach dem Ende des Ausbaus des Wohngebietes „Frankfurter Bogen“ über die Straße „Am Dachsberg“ sein. Der geplante Ausbau mit Fahrradstreifen verringert die Nutzungsmöglichkeit der Straße und führt, insbesondere wegen der geplanten Rotphase während der Einfahrt der U 5 in die „Giessener Straße“, zu enormen Rückstaus. Dies wiederum hat zur Folge, dass die Pkws auf die „Homburger Landstraße“ und den engen Teil von Preungesheim ausweichen werden. Um zunächst einmal diese Phase abzuwarten, welcher Bedarf bei Ausbau des Wohngebietes „Frankfurter Bogens“ benötigt wird, kann hier keine Verengung der „Gießener Straße“ gewollt sein. Im Übrigen steht das gesamte Vorhaben mit einem Kostenplan von 1.705.200,00 € in keinem Verhältnis zu dem Nutzen. Es ist also hier eine Überplanung, insbesondere auf eventuell einen Fahrradstreifen, anzustreben. Die Bürger des Ortsbezirks 10 werden nicht verstehen, warum die häufig genutzten und bereits bestehenden Fahrradwege zum Teil nicht repariert oder ausgebaut werden, während gleichzeitig neue Fahrradstreifen auf einer Straße eingerichtet werden, die dem Bedarf überhaupt nicht entspricht. Antragstellende Fraktion: FDP Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.04.2005, M 76 Beratung im Ortsbeirat: 10 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 10 am 06.09.2005, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 2058 2005
- Der Vorlage M 76 wird unter Hinweis auf die Vorlage OA 2058 zugestimmt.
- Die Vorlage OF 779/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
- Die Vorlage OF 780/10 wurde durch die antragstellende Fraktion zurückgezogen (ersetzt durch Vorlage OF 801/10).
- Die Vorlage OF 801/10 wird abgelehnt.
- Die Vorlage OF 802/10 wird abgelehnt. Abstimmung: zu
- CDU und SPD gegen GRÜNE (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) zu
- CDU und SPD gegen GRÜNE (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) zu
- SPD und GRÜNE gegen CDU und FDP (= Annahme) zu
- CDU, 3 SPD und GRÜNE gegen FDP (= Annahme); 2 SPD (= Enthaltung)
Inhalt
Antrag vom 17.08.2005, OF 802/10
Betreff:
Einrichtung von Fahrradstreifen in der "Gießener Straße"
Der Ortsbeirat möge beschließen:
Die Stadtverordneten werden gebeten zu beschließen:
Die Einrichtung der Fahrradstreifen in der "Giessener Straße“ wird so lange zurückgestellt, bis der Ausbau des Wohngebietes "Frankfurter Bogen“ erfolgt ist.
Danach soll erneut durch die Stadtverordneten und zuständigen Ortsbeiräte darüber abgestimmt werden, ob der Ausbau von Fahrradstreifen auf der "Giessener Straße“ verhältnismäßig und angebracht ist.
Begründung:
Die "Giessener Straße“ gilt als Entlastungsstraße der "Homburger Landstraße“. Auf der "Homburger Landstraße“ befindet sich bis auf ein kleines Zwischenstück ein vollständig ausgebauter, gut nutzbarer Fahrradstreifen. Die Fahrradfahrer nutzen diesen Fahrradstreifen, um zielgerecht auf die "Friedberger Landstraße“ zu kommen. Eine Nutzung des Fahrradstreifens in westliche Richtung auf der "Giessener Straße“ ist nicht gewünscht, da sämtliche westlichen Anschlussstellen– also "Berkersheimer Weg, "Sigmund-Freud-Straße“, "Ronneburgstraße“, "Marbachweg“ – zum Teil mit guten Fahrradwegen ausgebaut sind und die Strecker kürzer verläuft, als über die "Giessener Straße“.
Der Bedarf ist in westlicher Richtung und nicht über nordöstliche Richtung und dann stadteinwärts, zumal auf der "Friedberger Landstraße“ ab "Rat-Beil-Straße“ überhaupt keine Fahrradstreifen eingerichtet.
Eine Hauptbelastung der "Giessener Straße“ wird nach dem Ende des Ausbaus des Wohngebietes "Frankfurter Bogen“ über die Straße "Am Dachsberg“ sein. Der geplante Ausbau mit Fahrradstreifen verringert die Nutzungsmöglichkeit der Straße und führt, insbesondere wegen der geplanten Rotphase während der Einfahrt der U 5 in die "Giessener Straße“, zu enormen Rückstaus. Dies wiederum hat zur Folge, dass die Pkws auf die "Homburger Landstraße“ und den engen Teil von Preungesheim ausweichen werden. Um zunächst einmal diese Phase abzuwarten, welcher Bedarf bei Ausbau des Wohngebietes "Frankfurter Bogens“ benötigt wird, kann hier keine Verengung der "Gießener Straße“ gewollt sein. Im Übrigen steht das gesamte Vorhaben mit einem Kostenplan von 1.705.200,00 € in keinem Verhältnis zu dem Nutzen. Es ist also hier eine Überplanung, insbesondere auf eventuell einen Fahrradstreifen, anzustreben. Die Bürger des Ortsbezirks 10 werden nicht verstehen, warum die häufig genutzten und bereits bestehenden Fahrradwege zum Teil nicht repariert oder ausgebaut werden, während gleichzeitig neue Fahrradstreifen auf einer Straße eingerichtet werden, die dem Bedarf überhaupt nicht entspricht.
Antragstellende Fraktion: FDPHauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 25.04.2005, M 76 Beratung im Ortsbeirat: 10
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. April 2005MM 76Radfahrstreifen in der Gießener StraßeMagistratsvortrag
- 17. August 2005Sie sind hierOFOF 802/10Einrichtung von Fahrradstreifen in der .Gießener Straße.Ortsbeiratsantrag · FDP
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf1 Beratung
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: zu 1. CDU und SPD gegen GRÜNE (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) zu 2. CDU und SPD gegen GRÜNE (= Ablehnung); FDP (= Enthaltung) zu 4. SPD und GRÜNE gegen CDU und FDP (= Annahme) zu 5. CDU, 3 SPD und GRÜNE gegen FDP (= Annahme); 2 SPD (= Enthaltung)