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Radfahrstreifen in der Gießener Straße: Parkplätze erhalten

Vorlagentyp: B
35 Wochen bis zur Antwort4 Stationen im Verfahren3 Sitzungen

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Inhalt

Bericht des Magistrats vom 27.12.2005, B 852

Betreff:

Radfahrstreifen in der Gießener Straße: Parkplätze erhalten

Vorgang:

Beschl. d. Stv.-V. vom 13.10.2005, § 10108

- OA 2058 OBR 10 -

Entsprechend den Vorgaben des o. a. Stadtverordnetenbeschlusses hat der Magistrat die Vorplanung zur Einrichtung von Radfahrstreifen in der Gießener Straße hinsichtlich des Erhalts von Parkplätzen überprüft.

Im Bereich des Friedhofs kann an der Ostseite der Gießener Straße, unter Inanspruchnahme des vorhandenen Grünstreifens, eine weitere Parkbucht für 6 PKW eingerichtet werden.

Insgesamt können 4 zusätzliche Stellplätze an der Ostseite der Gießener Straße nördlich und südlich der Einmündung der Ronneburgstraße durch Verlängerung der Parkbuchten gewonnen werden. Die Gehwegbreite wird durch die Verlängerung der Parkbuchten um jeweils 11,50 m von 2,60 m auf ca. 2,00 m und 2,20 m an den Engstellen reduziert.

Die o. g. zusätzlichen Stellplätze sind in den Abschnitten vorgesehen, die nach der in der M 76 beschriebenen Vorplanung ohnehin baulich verändert werden müssen.

Die Zahl der durch die Planung entfallenden Stellplätze wird somit um 50 % auf 10 reduziert.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 25. April 2005MM 76Radfahrstreifen in der Gießener StraßeMagistratsvortrag
  2. 11. Juni 2005OFOF 779/10Radfahrstreifen in der Gießener Straße: Parkplätze erhaltenOrtsbeiratsantrag · CDU
  3. 6. September 2005OAOA 2058Radfahrstreifen in der Gießener Straße: Parkplätze erhalten Vortrag des Magistrats vom 25.04.2005, M 76Anregung
  4. 27. Dezember 2005Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 35 Wochen
    BB 852Radfahrstreifen in der Gießener Straße: Parkplätze erhalten
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf3 Beratungen
OBR 10
Sitzung 46 · 10.01.2006
TO I, TOP 34
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 852 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 47 · 19.01.2006
TO II, TOP 9
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 852 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDP
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

Verkehrsausschusses
Sitzung 48 · 14.02.2006
TO I, TOP 28
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 852 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDUSPDGrüneFDPREP
Ablehnung:
FAG
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und REP gegen FAG (= Zurückweisung)

Mitdiskutieren

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