Radfahrstreifen in der Gießener Straße: Parkplätze erhalten
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Bericht des Magistrats vom 27.12.2005, B 852
Betreff:
Radfahrstreifen in der Gießener Straße: Parkplätze erhalten
Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom 13.10.2005, § 10108
- OA 2058 OBR 10 -
Entsprechend den Vorgaben des o. a. Stadtverordnetenbeschlusses hat der Magistrat die Vorplanung zur Einrichtung von Radfahrstreifen in der Gießener Straße hinsichtlich des Erhalts von Parkplätzen überprüft.
Im Bereich des Friedhofs kann an der Ostseite der Gießener Straße, unter Inanspruchnahme des vorhandenen Grünstreifens, eine weitere Parkbucht für 6 PKW eingerichtet werden.
Insgesamt können 4 zusätzliche Stellplätze an der Ostseite der Gießener Straße nördlich und südlich der Einmündung der Ronneburgstraße durch Verlängerung der Parkbuchten gewonnen werden. Die Gehwegbreite wird durch die Verlängerung der Parkbuchten um jeweils 11,50 m von 2,60 m auf ca. 2,00 m und 2,20 m an den Engstellen reduziert.
Die o. g. zusätzlichen Stellplätze sind in den Abschnitten vorgesehen, die nach der in der M 76 beschriebenen Vorplanung ohnehin baulich verändert werden müssen.
Die Zahl der durch die Planung entfallenden Stellplätze wird somit um 50 % auf 10 reduziert.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 25. April 2005MM 76Radfahrstreifen in der Gießener StraßeMagistratsvortrag
- 11. Juni 2005OFOF 779/10Radfahrstreifen in der Gießener Straße: Parkplätze erhaltenOrtsbeiratsantrag · CDU
- 6. September 2005OAOA 2058Radfahrstreifen in der Gießener Straße: Parkplätze erhalten Vortrag des Magistrats vom 25.04.2005, M 76Anregung
- 27. Dezember 2005Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 35 WochenBB 852Radfahrstreifen in der Gießener Straße: Parkplätze erhaltenMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf3 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und REP gegen FAG (= Zurückweisung)