Neues Wohngebiet auf dem ehemaligen Postgelände an der Gießener Straße
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Thema Verkehr und Straße verfolgenInhalt
Anregung an den Magistrat vom 26.09.2013, OM 2528 entstanden aus Vorlage: OF 397/3 vom 07.05.2013
Betreff: Neues Wohngebiet auf dem ehemaligen Postgelände an der Gießener Straße Vorgang: M 185/08 Der Magistrat wird aufgefordert, zu prüfen und zu berichten, 1. wie weit die Planungen für die neue Kindereinrichtung auf dem Gelände neben dem US-Konsulat sind; 2. wie der Einmündungsbereich der Anneliese-Hoevel-Straße gestaltet wird; 3. ob die Anneliese-Hoevel-Straße eine öffentliche Straße ist und wenn ja, ob die dort neu geschaffenen Parkplätze als Kurzzeitparkplätze ausgewiesen werden; 4. ob die Abbiegemöglichkeit auf der Gießener Straße in die Anneliese-Hoevel-Straße so umgestaltet werden kann, dass sie in umgekehrter Richtung genutzt werden kann (als Abbiegemöglichkeit von der Anneliese-Hoevel-Straße in östliche Richtung auf die Gießener Straße); 5. ob die Möglichkeit besteht, die Bedarfsampel am Konsulat so umzugestalten, dass eine Bedarfsampel für Fußgänger mit eingerichtet werden kann; 6. wie weit die Planungen des Radfahrstreifens auf der Gießener Straße (M 185) sind; 7. ob das Wohngebiet langfristig der Theobald-Ziegler-Schule zugeordnet bleibt. Wenn ja, dann sollte eine Schulwegbegehung stattfinden.
Begründung: Das neue Wohngebiet wurde auf einem ehemals gewerblich genutzten Grundstück (Paketverteilungszentrum der Deutschen Post) errichtet. Es gilt nun das Umfeld, eine Straße den neuen Anforderungen eines Wohngebietes anzupassen. Es gibt andere Verkehrsströme wie früher. Gleichzeitig wurden auf der Friedberger Landstraße Verkehrsführungsänderungen durchgeführt, die Auswirkungen auf die Gießener Straße haben. Natürlich bringt auch das US-Generalkonsulat anderes und neues Verkehrsaufkommen. Hierauf muss die Stadtverwaltung möglichst schnell reagieren. Antragstellender Ortsbeirat: Ortsbeirat 3
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 7. Mai 2013OFOF 397/3Neues Wohngebiet auf dem ehemaligen Postgelände an der Gießener StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
- 26. September 2013Sie sind hierOMOM 2528Neues Wohngebiet auf dem ehemaligen Postgelände an der Gießener StraßeDirektanregung
- 13. Januar 2014Antwort des Magistrats · nach 36 WochenSTST 8Neues Wohngebiet auf dem ehemaligen Postgelände an der Gießener StraßeStellungnahme
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Handlungs- oder Prüfauftrag, den der Ortsbeirat ohne Umweg über die Stadtverordnetenversammlung direkt an den Magistrat richtet. Sie entsteht aus einem beschlossenen Ortsbeiratsantrag (OF). Der Magistrat prüft das Anliegen und antwortet mit einer Stellungnahme (ST).
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2als Direktanregung an den Magistrat
- 3Magistrat prüft
- 4Stellungnahme (ST) zurück an den Ortsbeirat
Frist: 12 Wochen für den Bericht des Magistrats