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Neues Wohngebiet auf dem ehemaligen Postgelände an der Gießener Straße

Vorlagentyp: STMagistrat
36 Wochen bis zur Antwort3 Stationen im Verfahren
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Inhalt

Stellungnahme des Magistrats vom 13.01.2014, ST 8

Betreff: Neues Wohngebiet auf dem ehemaligen Postgelände an der Gießener Straße Zu 1: Im städtebaulichen Vertrag vom 22.01.2010 zum Bebauungsplan Nr. 868 wurde in § 7 vereinbart, dass der Investor das Grundstück für die Kindertagesstätte (KT) zu einem ermäßigten Preis an die Stadt Frankfurt a. M. verkauft. Trotz mehrfacher Bemühungen des Magistrats konnte das Grundstück vom Investor nicht erworben werden. Da der städtebauliche Vertrag nicht notariell beurkundet wurde, kann der Investor nicht gezwungen werden, das Grundstück an die Stadt zu veräußern. Er beabsichtigt stattdessen ein Mehrfamilienhaus zu bauen, in dem eine KT im Erdgeschoss und

  1. Obergeschoss verortet wird. Diese möchte er an die Stadt verkaufen oder vermieten. Ein Vertragsangebot zur Anmietung hat der Magistrat bereits erhalten. Bisherige Planungen des Investors waren unvollständig und haben nicht dem städtischen Raumprogramm entsprochen. Die überarbeiteten Pläne wird er dem Magistrat in Kürze zukommen lassen. Die KT soll nach Angaben des Investors Anfang 2015 in Betrieb genommen werden. Zu 2 und 4: Zur Anbindung der südlichen Anneliese-Hoevel-Straße an die Gießener Straße ist dem Magistrat vom Investor eine Vorplanung zur Abstimmung vorgelegt worden, die eine Gehwegüberfahrt (ähnlich einer Grundstückszufahrt) im Einmündungsbereich vorsieht und nach entsprechender Änderung der Mittelinsel das Einbiegen in die Gießener Straße sowohl nach Norden als auch nach Süden ermöglichen würde. Zu 3: Die Anneliese-Hoevel-Straße ist im Bebauungsplan B 868 (rechtsverbindlich seit dem 20.12.2011) als private Verkehrsfläche festgesetzt. Die Beordnung des ruhenden Verkehrs obliegt dem Grundstückseigentümer. Zu 5: Es wird derzeit geprüft, ob die technischen und örtlichen Voraussetzungen gegeben sind, den Umbau der Lichtsignalanlage wie gewünscht vorzunehmen. Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, wird der Umbau veranlasst. Zu 6: Der Magistrat beabsichtigt, mit der Umsetzung der geplanten Radverkehrsführung in der Gießener Straße im Frühjahr 2014 zu beginnen. Zu 7: Das Wohngebiet bleibt der Theobald-Ziegler-Schule zugeordnet. Zurzeit ist aber noch nicht bekannt, wie viele schulpflichtige Kinder aus diesem Gebiet die Theobald-Ziegler-Schule besuchen werden.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 7. Mai 2013OFOF 397/3Neues Wohngebiet auf dem ehemaligen Postgelände an der Gießener StraßeOrtsbeiratsantrag · CDU
  2. 26. September 2013OMOM 2528Neues Wohngebiet auf dem ehemaligen Postgelände an der Gießener StraßeDirektanregung
  3. 13. Januar 2014Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 36 Wochen
    STST 8Neues Wohngebiet auf dem ehemaligen Postgelände an der Gießener Straße
    Stellungnahme

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

STStellungnahme des Magistrats

Die Antwort des Magistrats auf einen Antrag, eine Anregung oder eine Anfrage — aus dem Ortsbeirat, der Stadtverordnetenversammlung oder der KAV. Sie gibt die Sicht der Verwaltung wieder und fließt in die weitere Beratung ein.

  1. 1Antrag, Anregung oder Anfrage
  2. 2zuständiges Dezernat prüft
  3. 3Magistrat gibt Stellungnahme ab
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert

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