Einen weiteren Schritt zur bespielbaren Stadt
Bericht
Der Magistrat bittet die Ortsbeiräte, Vorschläge für Straßen oder Straßenabschnitte zu benennen, welche in ein Auswahlverfahren zur Umsetzung als bespielbare Straße aufgenommen werden sollen. Dies sollte bis Ende des ersten Quartals 2023 im Rahmen ihrer Geschäftsordnung in Form von Anregungen an den Magistrat erfolgen (wie auch bereits geschehen). Der Magistrat wird dann im Sinne des oben genannten Beschlusses als Pilotprojekt eine Straße oder einen Straßenabschnitt zur Umsetzung auswählen. Die Bereitstellung von entsprechenden Haushaltsmitteln hierfür wird befürwortet. Vorsorglich sei hier darauf hingewiesen, dass der vorgesehene Etatansatz von 198.000 Euro für ein Beteiligungsverfahren sowie die Planung und Umsetzung eines Pilotprojekts voraussichtlich nicht auskömmlich sein wird. Folgende Randbedingungen sind bei der Auswahl der Straße oder eines Straßenabschnittes zu beachten: - die Straßen beziehungsweise Straßenabschnitte müssen mindestens Teil einer Tempo-30-Zone oder als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen sein - auf den Straßen darf kein Linienverkehr (ÖPNV) verkehren - in den Straßen dürfen sich aufgrund des erhöhten Verkehrsaufkommen keine zentralen Einrichtungen wie zum Beispiel Feuerwehr oder Polizeidienststellen und Parkhäuser befinden - der Straßenquerschnitt sollte ausreichend breit sein und Spielraum für die vorgesehenen Maßnahmen zulassen. Es wird zudem darauf hingewiesen, dass ein Bespielen des Gehwegs sich nicht mit Gehwegparken verträgt und dieses ggf. in dem Bereich entfallen muss.