Bespielbare Straßen in Bockenheim
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Bisheriger Verlauf
04.05.2022
10.10.2022
26.02.2023
20.03.2023
Etatantrag
Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Einen weiteren Schritt zur bespielbaren Stadt
Details im PARLIS E_36_202204.05.2022
Etatantrag
Produktbereich: 16 Nahverkehr und ÖPNV Produktgruppe: 16.03 Verkehrsanlagen Einen weiteren Schritt zur bespielbaren Stadt
Details im PARLIS E_36_202210.10.2022
20.03.2023
Partei(en): GRÜNE
S A C H S T A N D :
Antrag vom 26.02.2023, OF 617/2
Betreff: Bespielbare Straßen in Bockenheim
Vorgang: E 36/22; B 393/22 Der Ortsbeirat wolle beschließen: Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob Abschnitte der folgenden Straßen als sog. "bespielbare Straßen" eingerichtet werden können: 1. Kaufunger Straße, zwischen Diemelstraße und Kleine Seestraße 2. Metzstraße Im Fall einer positiven Prüfung soll gemeinsam mit den Interessengruppen vor Ort und planerischem Fachpersonal ein Entwurf für ein Pilotprojekt entwickelt und mit dem Ortsbeirat verabschiedet werden. Begründung:
Mit seinem Bericht B 393 vom 10.10.2022 bittet der Magistrat die Ortsbeiräte, Vorschläge für Straßen oder Straßenabschnitte zu benennen, welche in ein Auswahlverfahren zur Umsetzung als bespielbare Straße aufgenommen werden sollen. Dies sollte bis Ende des ersten Quartals 2023 in Form von Anregungen an den Magistrat erfolgen. Die oben genannten Straßen erfüllen die Randbedingungen, die der Magistrat für ein Pilotprojekt "bespielbare Straßen" definiert hat (B 393) und scheinen geeignet für eine entsprechende Initiative.
dazugehörende Vorlage: Etatantrag vom 04.05.2022, E 36
Bericht des Magistrats vom 10.10.2022, B 393
Beratung im Ortsbeirat: 2
Beratungsergebnisse:
19. Sitzung des OBR 2 am 20.03.2023, TO I, TOP 18 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 3713
2023 Die Vorlage OF 617/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: GRÜNE, CDU, FDP, LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung SPD