Bethmannsches Gartenhaus in öffentlicher Hand belassen
Vorlagentyp: B
Bericht
Die Vergabe eines Erbbaurechts ist aktuell nicht mehr vorgesehen. Es soll bei einer Vermietung der Liegenschaft bleiben. Derzeit steht der Magistrat in Verhandlungen dazu, wobei nur das Haupthaus vermietet werden soll und das Nebengebäude für eine kulturelle Nutzung vorgesehen ist. Aktuell stehen jedoch keine Mittel für Umbauarbeiten bereit. Eine vollständige Übernahme der Liegenschaft für kulturelle Zwecke ist bislang nicht erörtert worden, hierfür fehlt aus Sicht des Magistrats sowohl ein Betreiber als auch ein entsprechendes Budget.