Bethmannsches Gartenhaus in öffentlicher Hand belassen
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat beantragt, das Bethmannsche Gartenhaus in öffentlicher Hand zu belassen, um eine kulturelle Nutzung zu ermöglichen. Dies soll im Rahmen des Innenstadtkonzepts geschehen, da bisher keine zufriedenstellende Lösung für die kulturelle Nutzung gefunden wurde.
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Thema Stadtplanung verfolgenAntrag
Der Ortsbeirat möge beschließen
Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten den Magistrat prüfen und berichten zu lassen:
- Ob das Bethmannsche Gartenhaus nicht besser in der öffentlichen Hand belassen werden kann anstelle es in Erbpacht zu vergeben. Der Ortsbeirat würde dies bevorzugen.
- Ob das Bethmannsche Gartenhaus als direkt an die Innenstadt angrenzende Liegenschaft im Rahmen des Innenstadtkonzepts angemessen in Wert gesetzt werden kann, um es einer kulturellen bzw. öffentlichen Nutzung zuzuführen.
Begründung
Das Bethmannsche Gartenhaus ist ein Kleinod im Nordend und trägt, in Verbund mit dem Bethmannpark, zu dessen Identität bei. Nachdem bislang keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden konnte wie das Gartenhaus bzw. dessen Pavillon auch im Rahmen eines Erbpachtvertrages für die Bewohner*innen des Nordends für eine kulturelle Nutzung erhalten werden kann, befürwortet der Ortsbeirat das Gartenhaus in öffentlicher Hand zu belassen und im Rahmen des Innenstadtkonzeptes zu sanieren und für eine kulturelle oder öffentliche Nutzung zur Verfügung zu stellen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. April 2022MM 55Lenkungskreis zur Förderung der Frankfurter Innenstadt: Initiative InnenstadtMagistratsvortrag
- 20. Juni 2022Sie sind hierOFOF 316/3Bethmannsches Gartenhaus in öffentlicher Hand belassenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 15. September 2022OAOA 243Bethmannsches Gartenhaus in öffentlicher Hand belassenAnregung
- 13. Januar 2023BB 36Bethmannsches Gartenhaus in öffentlicher Hand belassenMagistratsbericht
- 4. März 2023OFOF 496/3Haushalt 2023 Produktbereich: 15 Produktgruppe: 15.02 Sanierung des Bethmannschen GartenhausesOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 4. Mai 2023EAEA 113Produktbereich: 15 Bauaufsicht und Denkmalschutz Produktgruppe: 15.02 Denkmalschutz und -pflege Sanierung des Bethmannschen GartenhausesEtatanregung
- 2. April 2024BB 123Sanierung des Bethmannschen GartenhausesMagistratsbericht
- 13. Januar 2025Antwort des Magistrats · nach 141 WochenBB 19Sanierung des Bethmannschen GartenhausesMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Antrag, den eine Fraktion in den Ortsbeirat einbringt. In der Ortsbeiratssitzung wird darüber beraten und abgestimmt. Wird er beschlossen, geht er — je nach Thema — als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung (OA), als Direktanregung (OM) oder als Initiative (OI) weiter.
- 1Fraktion bringt Antrag ein
- 2Ortsbeirat berät & beschließt
- 3wird zu OA, OM, OI oder V
- 4Magistrat setzt um oder berichtet
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: Einstimmige Annahme
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, LINKE., Volt und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, SPD und FDP (= Ablehnung)