Bethmannsches Gartenhaus in öffentlicher Hand belassen
Anregungstext
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. ob das Bethmannsche Gartenhaus nicht besser in der öffentlichen Hand belassen werden kann, anstelle es in Erbpacht zu vergeben (Der Ortsbeirat würde dies bevorzugen.); 2. ob das Bethmannsche Gartenhaus als direkt an die Innenstadt angrenzende Liegenschaft im Rahmen des Innenstadtkonzepts angemessen in Wert gesetzt werden kann, um es einer kulturellen bzw. öffentlichen Nutzung zuzuführen.
Begründung
Das Bethmannsche Gartenhaus ist ein Kleinod im Nordend und trägt, in Verbund mit dem Bethmannpark, zu dessen Identität bei. Nachdem bislang keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden konnte, wie das Gartenhaus bzw. dessen Pavillon auch im Rahmen eines Erbpachtvertrages für die Bewohnerinnen und Bewohner des Nordends für eine kulturelle Nutzung erhalten werden kann, befürwortet der Ortsbeirat, das Bethmannsche Gartenhaus in öffentlicher Hand zu belassen und im Rahmen des Innenstadtkonzepts zu sanieren und für eine kulturelle oder öffentliche Nutzung zur Verfügung zu stellen.
Beratungsverlauf 2 Sitzungen
GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme); AfD, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Volt (= Prüfung und Berichterstattung)
GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme); Gartenpartei (= Annahme)