Bethmannsches Gartenhaus in öffentlicher Hand belassen
Zusammenfassung
Der Ortsbeirat 3 schlägt vor, das Bethmannsche Gartenhaus in öffentlicher Hand zu belassen, um eine kulturelle Nutzung zu ermöglichen. Dies soll im Rahmen des Innenstadtkonzepts geschehen, da bisher keine zufriedenstellende Lösung für eine Erbpacht gefunden werden konnte. Das Ziel ist es, die Identität des Nordends zu bewahren und das Gartenhaus für die Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
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Thema Stadtplanung verfolgenAnregung
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird gebeten, zu prüfen und zu berichten,
- ob das Bethmannsche Gartenhaus nicht besser in der öffentlichen Hand belassen werden kann, anstelle es in Erbpacht zu vergeben (Der Ortsbeirat würde dies bevorzugen. );
- ob das Bethmannsche Gartenhaus als direkt an die Innenstadt angrenzende Liegenschaft im Rahmen des Innenstadtkonzepts angemessen in Wert gesetzt werden kann, um es einer kulturellen bzw. öffentlichen Nutzung zuzuführen.
Begründung
Das Bethmannsche Gartenhaus ist ein Kleinod im Nordend und trägt, in Verbund mit dem Bethmannpark, zu dessen Identität bei. Nachdem bislang keine zufriedenstellende Lösung gefunden werden konnte, wie das Gartenhaus bzw. dessen Pavillon auch im Rahmen eines Erbpachtvertrages für die Bewohnerinnen und Bewohner des Nordends für eine kulturelle Nutzung erhalten werden kann, befürwortet der Ortsbeirat, das Bethmannsche Gartenhaus in öffentlicher Hand zu belassen und im Rahmen des Innenstadtkonzepts zu sanieren und für eine kulturelle oder öffentliche Nutzung zur Verfügung zu stellen.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 29. April 2022MM 55Lenkungskreis zur Förderung der Frankfurter Innenstadt: Initiative InnenstadtMagistratsvortrag
- 20. Juni 2022OFOF 316/3Bethmannsches Gartenhaus in öffentlicher Hand belassenOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 15. September 2022Sie sind hierOAOA 243Bethmannsches Gartenhaus in öffentlicher Hand belassenAnregung
- 13. Januar 2023BB 36Bethmannsches Gartenhaus in öffentlicher Hand belassenMagistratsbericht
- 4. März 2023OFOF 496/3Haushalt 2023 Produktbereich: 15 Produktgruppe: 15.02 Sanierung des Bethmannschen GartenhausesOrtsbeiratsantrag · GRÜNE
- 4. Mai 2023EAEA 113Produktbereich: 15 Bauaufsicht und Denkmalschutz Produktgruppe: 15.02 Denkmalschutz und -pflege Sanierung des Bethmannschen GartenhausesEtatanregung
- 2. April 2024BB 123Sanierung des Bethmannschen GartenhausesMagistratsbericht
- 13. Januar 2025Antwort des Magistrats · nach 141 WochenBB 19Sanierung des Bethmannschen GartenhausesMagistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Der lange Weg: ein beschlossener Ortsbeiratsantrag, der über die Stadtverordnetenversammlung läuft. Die Stadtverordnetenvorsteherin verteilt ihn an Ausschüsse, die beraten und eine Empfehlung geben. Das Plenum entscheidet, danach setzt der Magistrat um.
- 1Ortsbeirat beschließt OF
- 2Anregung an die Stadtverordnetenversammlung
- 3Ausschüsse beraten & empfehlen
- 4Plenum entscheidet
- 5Magistrat setzt um
Frist: 12 Wochen bei Überweisung zur Prüfung und Berichterstattung
Beratungsverlauf2 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD und FDP gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE. und ÖkoLinX-ELF (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, FRAKTION und Gartenpartei (= Annahme) Volt (= Prüfung und Berichterstattung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und Volt gegen CDU und BFF-BIG (= vereinfachtes Verfahren) sowie LINKE., AfD, ÖkoLinX-ELF und FRAKTION (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Gartenpartei (= Annahme)