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PAR 3015 2023§ 3015KENNTNIS

Bethmannsches Gartenhaus in öffentlicher Hand belassen

Beschluss zuB_36_2023
Gremium

Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau

Sitzung

16

Beschlussdatum

21. März 2023

Gremiensitzung

21. März 2023

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, das Bethmannsche Gartenhaus in öffentlicher Hand zu belassen und es zu vermieten. Die Verhandlungen konzentrieren sich auf die Vermietung des Haupthauses, während das Nebengebäude für kulturelle Zwecke vorgesehen ist. Aktuell fehlen jedoch die finanziellen Mittel für Umbauarbeiten und ein Betreiber für die kulturelle Nutzung.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Beschluss

Die Vorlage B 36 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)