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Machbarkeitsstudie zur BAB 5

Vorlagentyp: B
158 Wochen bis zur Antwort5 Stationen im Verfahren2 Sitzungen

Zusammenfassung

Die Machbarkeitsstudie zur Erweiterung der A5 zwischen den Autobahnkreuzen Frankfurt und Frankfurt West auf 10 Fahrspuren wurde erstellt, um die Leistungsfähigkeit und technische Rahmenbedingungen zu prüfen. Die Stadt Frankfurt am Main hat eine grundsätzliche ablehnende Haltung zum Ausbau geäußert, fordert jedoch eine frühzeitige Information der Öffentlichkeit über die Planungen.

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Thema Stadtplanung verfolgen

Bericht

Zu 1. und 2.

Zu den Inhalten der Machbarkeitsstudie und dem Stand der Gespräche zwischen der Autobahn GmbH und dem Bundesministerium hat der Magistrat keine neuen Erkenntnisse. Die Autobahn GmbH hat auf Nachfrage mitgeteilt: "Das Netz der Bundesfernstraßen wird nach den Festlegungen des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen ausgebaut, welcher vom Deutschen Bundestag beschlossenen wird. Im geltenden Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen ist die Erweiterung der A5 zwischen dem Autobahnkreuz Frankfurt und dem Autobahnkreuz Frankfurt West auf 10 Fahrspuren enthalten als Projekt im Vordringlichen Bedarf, Engpassbeseitigung. Die Metropolregion Rhein-Main ist in den vergangenen Jahren stark gewachsen, was für den Ausbau ihrer Straßenverkehrsinfrastruktur eine komplexe Herausforderung darstellt.

Dabei sind verschiedene Themen zu bedenken und Belange abzuwägen, die nur in der Gesamtschau zu einem schlüssigen Konzept zusammengefügt werden können. In einem ersten Schritt ist deshalb eine Machbarkeitsstudie erstellt worden, die Fragen im Hinblick auf die geplante Leistungsfähigkeit des o. g. Streckenabschnitts der A5 beantworten sollte. Weiterhin sollten auch einzelne technische Rahmenbedingungen wie Entwässerung, Sicherheit, Beschilderung usw. für einen möglichen 10-streifigen Querschnitt beschrieben werden, da bisher in Deutschland kein Regelwerk für einen solchen Querschnitt existiert und somit keine Erfahrungen vorliegen.

Diese Aspekte sind jedoch nicht allein ausschlaggebend, um eine Entscheidung zur weiteren Vorgehensweise bei der Entwicklung der Straßeninfrastruktur in dem betreffenden Raum treffen zu können. Vielmehr sind noch weitere Aspekte zu betrachten, wie die Engpassbeseitigung der Autobahnkreuze Bad Homburg, Frankfurt Nordwest und West, der umfängliche Lärmschutz, den ein 10-streifiger Ausbau auslösen würde, die vielen Bauwerke mit nur noch kurzer Restnutzungsdauer sowie die voraussichtlichen Planungszeiten bis hin zur Baurechtschaffung.

Die Studie wurde dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr in einem ersten Gespräch Ende November 2022 vorgestellt. Für die Gesamtabwägung zum weiteren Vorgehen wird die Autobahn GmbH des Bundes jedoch noch die weiteren Aspekte aufbereiten und ein Gesamtkonzept zum weiteren Vorgehen auch im Hinblick auf die derzeitigen Bedarfsplaneinstufungen entwickeln.

Vor dem Hintergrund des frühen Planungsstadiums bitten wir um Ihr Verständnis, dass derzeit noch keine weiteren Aussagen zur Realisierung des Vorhabens möglich sind."

Zu 3.

Der Magistrat hat dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr die grundsätzliche ablehnende Haltung der Stadt Frankfurt am Main zum Ausbau der A 5 mitgeteilt. Darüber hinaus hat die Stadt jedoch keine unmittelbare Einflussmöglichkeit auf die Ergebnisse der Bedarfsplanüberprüfung.

Der Magistrat wird das Bundesministerium und die Autobahnverwaltung weiterhin auffordern, die parlamentarischen Gremien und die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig zu informieren - sowohl über die Ergebnisse der Bedarfsplaneinstufung als auch über die konkretisierenden Planungen, die darauf beruhen.

Neben der grundsätzlichen Ablehnung des weiteren Ausbaus von Autobahnen in Frankfurt ist im Koalitionsvertrag Folgendes zur A 5 festgehalten: "Der Übergang von der faktischen zur formalen 8-Spurigkeit der A 5 muss mit dem dringend erforderlichen Lärmschutz für die angrenzenden Wohngebiete verbunden werden."

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Verfahrensverlauf

Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.

  1. 28. August 2020OAOA 605Verkehrswende umsetzen - kein 10-spuriger Ausbau der BAB 5 zwischen Friedberg und NordwestkreuzAnregung
  2. 14. Oktober 2022STST 2449Machbarkeitsstudie zu BAB 5Stellungnahme
  3. 25. Oktober 2022OFOF 227/8Machbarkeitsstudie zur BAB 5Ortsbeiratsantrag · SPD
  4. 23. März 2023OAOA 346Machbarkeitsstudie zur BAB 5Anregung
  5. 8. September 2023Sie sind hierAntwort des Magistrats · nach 158 Wochen
    BB 341Machbarkeitsstudie zur BAB 5
    Magistratsbericht

Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf2 Beratungen
OBR 8
Sitzung 23 · 21.09.2023
TO I, TOP 49
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 341 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

Ausschusses für Mobilität und Smart-City
Sitzung 21 · 16.10.2023
TO I, TOP 29
Zur Kenntnis
nicht auf TO Die Vorlage B 341 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS)

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPLinkeVoltFRAKTIONÖkoLinX-ELFBFF-BIG
Sonstige:
AfD (Kenntnis)
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP, LINKE., Volt, FRAKTION, ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Kenntnis)

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