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Machbarkeitsstudie zur BAB 5

Vorlagentyp: B

Bericht

Zu den Inhalten der Machbarkeitsstudie und dem Stand der Gespräche zwischen der Autobahn GmbH und dem Bundesministerium hat der Magistrat keine neuen Erkenntnisse. Die Autobahn GmbH hat auf Nachfrage mitgeteilt: "Das Netz der Bundesfernstraßen wird nach den Festlegungen des Bedarfsplans für die Bundesfernstraßen ausgebaut, welcher vom Deutschen Bundestag beschlossenen wird. Im geltenden Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen ist die Erweiterung der A5 zwischen dem Autobahnkreuz Frankfurt und dem Autobahnkreuz Frankfurt West auf 10 Fahrspuren enthalten als Projekt im Vordringlichen Bedarf, Engpassbeseitigung. Die Metropolregion Rhein-Main ist in den vergangenen Jahren stark gewachsen, was für den Ausbau ihrer Straßenverkehrsinfrastruktur eine komplexe Herausforderung darstellt. Dabei sind verschiedene Themen zu bedenken und Belange abzuwägen, die nur in der Gesamtschau zu einem schlüssigen Konzept zusammengefügt werden können. In einem ersten Schritt ist deshalb eine Machbarkeitsstudie erstellt worden, die Fragen im Hinblick auf die geplante Leistungsfähigkeit des o. g. Streckenabschnitts der A5 beantworten sollte. Weiterhin sollten auch einzelne technische Rahmenbedingungen wie Entwässerung, Sicherheit, Beschilderung usw. für einen möglichen 10-streifigen Querschnitt beschrieben werden, da bisher in Deutschland kein Regelwerk für einen solchen Querschnitt existiert und somit keine Erfahrungen vorliegen. Diese Aspekte sind jedoch nicht allein ausschlaggebend, um eine Entscheidung zur weiteren Vorgehensweise bei der Entwicklung der Straßeninfrastruktur in dem betreffenden Raum treffen zu können. Vielmehr sind noch weitere Aspekte zu betrachten, wie die Engpassbeseitigung der Autobahnkreuze Bad Homburg, Frankfurt Nordwest und West, der umfängliche Lärmschutz, den ein 10-streifiger Ausbau auslösen würde, die vielen Bauwerke mit nur noch kurzer Restnutzungsdauer sowie die voraussichtlichen Planungszeiten bis hin zur Baurechtschaffung. Die Studie wurde dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr in einem ersten Gespräch Ende November 2022 vorgestellt. Für die Gesamtabwägung zum weiteren Vorgehen wird die Autobahn GmbH des Bundes jedoch noch die weiteren Aspekte aufbereiten und ein Gesamtkonzept zum weiteren Vorgehen auch im Hinblick auf die derzeitigen Bedarfsplaneinstufungen entwickeln. Vor dem Hintergrund des frühen Planungsstadiums bitten wir um Ihr Verständnis, dass derzeit noch keine weiteren Aussagen zur Realisierung des Vorhabens möglich sind. Zu 3. Der Magistrat hat dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr die grundsätzliche ablehnende Haltung der Stadt Frankfurt am Main zum Ausbau der A 5 mitgeteilt. Darüber hinaus hat die Stadt jedoch keine unmittelbare Einflussmöglichkeit auf die Ergebnisse der Bedarfsplanüberprüfung. Der Magistrat wird das Bundesministerium und die Autobahnverwaltung weiterhin auffordern, die parlamentarischen Gremien und die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig zu informieren - sowohl über die Ergebnisse der Bedarfsplaneinstufung als auch über die konkretisierenden Planungen, die darauf beruhen. Neben der grundsätzlichen Ablehnung des weiteren Ausbaus von Autobahnen in Frankfurt ist im Koalitionsvertrag Folgendes zur A 5 festgehalten: "Der Übergang von der faktischen zur formalen 8-Spurigkeit der A 5 muss mit dem dringend erforderlichen Lärmschutz für die angrenzenden Wohngebiete verbunden werden."