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- Bessere Spielplätze für unsere Stadt! - Spielanlagen haben hohe soziale Bedeutung - ausreichende Mittel für Spielanlageninvestitionen

Vorlagentyp: B
20 Sitzungen

Zusammenfassung

Der Magistrat schlägt vor, die Mittel für den Neubau und die Instandhaltung von Spiel- und Freizeitanlagen in Frankfurt am Main zu erhöhen. Dies ist notwendig, um den gestiegenen Anforderungen und der wachsenden Bevölkerung gerecht zu werden. Ziel ist es, die Qualität und Anzahl der Spielplätze zu verbessern und somit das Kindeswohl zu fördern.

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Thema Grünflächen, Wald und Friedhöfe verfolgen

Bericht

Der Neubau und die Instandhaltung bzw. Instandsetzung der Frankfurter Spiel- und Freizeitanlagen ist in den letzten Jahren deutlicher in den gesellschaftlichen Fokus gerückt. Das Stadtgebiet wird zur Schaffung von Wohnraum, auch für Kinder, zunehmend verdichtet. Das Kindeswohl und inklusive Spiel- und Freiräume gewinnen an Bedeutung. Das Grünflächenamt unterhält derzeit rund 672 Spiel- und Freizeitanlagen, die für die Bevölkerung öffentlich und kostenlos nutzbar sind. Dazu zählen u.a. 440 Spielplätze, 27 Rollsportanlagen sowie 103 Bolzplätze. Die regelmäßige Bauunterhaltung im Sinne von Reparaturen der vorhandenen Spielplatzeinrichtungen und auch der Ersatz von Geräten, die aus Gründen der Verkehrssicherung abgebaut werden müssen, erfolgt aus dem laufenden Ergebnishaushalt (konsumtiv) des Grünflächenamtes. Neubauten und Umgestaltungen werden aus den zur Verfügung stehenden investiven Mitteln des Grünflächenamtes finanziert. Diese Mittel werden im Investitionsprogramm in der Produktgruppe 22.9 - Grün- und Freiflächen - "Neubau und Wiederherstellung von Spielanlagen" dargestellt. Für Wasserspielanlagen, Fitnessanlagen und die Waldspielparks gibt es in der gleichen Produktgruppe gesonderte investive Programme. Neben der grundsätzlichen Notwendigkeit Spiel- und Freizeitanlagen für die wachsende Bevölkerung Frankfurts zur Verfügung zu stellen, haben sich die inhaltlichen und qualitativen Erfordernisse in den letzten Jahren deutlich erhöht. Bei allen Spieleinrichtungen ist eine inklusive Ausstattung erklärtes Ziel. Die qualitativen Anforderungen an die Ausstattungsgegenstände und Spielgeräte sind ebenfalls erheblich gewachsen, da die Spiel- und Freizeitanlagen (ebenso wie die Grünanlagen) zunehmend stark genutzt werden. Insgesamt bedeutet dies, in Kombination mit einem grundsätzlichen Anstieg der Löhne und der Lieferpreise, dass Spielplätze nur mit einem erheblich höheren finanziellen Aufwand gebaut und instandgehalten werden können, als noch vor 10 Jahren. Demgegenüber wurde der Haushaltsansatz sowohl konsumtiv als auch investiv bis 2022 nicht erhöht. Investive Mittel Im Folgenden findet sich eine Darstellung der Mittelverwendung für Neubauten und Wiederherstellungen (investiv) in den Jahren 2019 bis 2022. 2019 2020 2021 2022 IPG-Ansatz 1.000.000 € 850.000 € 850.000 € 850.000 € Budgetübertrag aus Vorjahr 1.516.013 € 1.466.772 € 1.308.591 € 578.911 € Sollveränderung zur Deckung nicht finanzierter Maßnahmen 650.000 € Aus Etatantrag E 109 +E 110 (Betrag stand ab 02.12.2022 zur Verfügung) 1.188.000 € Zur Verfügung stehende Mittel 2.516.013 € 2.966.772 € 2.158.591 € 2.616.911 € IST (Ausgabe) 1.049.242 € 1.658.181 € 1.579.679 € 767.445 € Übertragung ins Folgejahr 1.466.772 € 1.308.591 € 578.91 € 1.849.46 € Im gleichen Zeitraum wurden Umgestaltungen und Wiederherstellungen von Spielplätzen aus Fördermitteln im Gesamtwert von 1,33 Mio € abgeschlossen. Für das Jahr 2023 ff. sind weitere Maßnahmen aus Fördermitteln im Gesamtwert von 4,7 Mio € im Bau oder in Planung. In den Haushaltsjahren vor 2019 war ein erheblicher Haushaltsrest entstanden, da die Mittelabflüsse aufgrund fehlender Personalkapazitäten im Grünflächenamt mehrfach unter dem Jahresansatz blieben. Insofern wurde ab dem Jahr 2020 der Ansatz reduziert. Durch eine zusätzliche befristete Stelle in der Neubauabteilung konnten personalintensive Kleinmaßnahmen umgesetzt und damit die Reste abgebaut werden. Die Reste aus 2021 in Höhe von 578.911€ zur Übertragung nach 2022 waren bereits vollständig durch vergebene Aufträge gebunden, sodass für das Haushaltsjahr 2022 nur der Ansatz von 850.000 € zur Verfügung gestanden hätte. Über die Etatanträge E 109 und E 110 vom 04.05.2022 wurden einmalig zusätzliche Mittel in Höhe von 1.188.000,- € für das Jahr 2022 bereitgestellt. Da noch keine entsprechenden Planungen vorbereitet waren, können diese Mittel erst 2023 kassenwirksam werden und es ist ein entsprechend hoher Jahresübertrag verblieben. Ab dem Haushaltsjahr 2023 sind in der Fortschreibung des IPG 1.200.000 € jährlich geplant. Mit diesem Betrag können ca. 4 Spielplätze mit mittlerem Investitionsbedarf pro Haushaltsjahr erneuert werden. Konsumtive Mittel Das Grünflächenamt kalkuliert im konsumtiven Bereich für das Jahr 2023 einen jährlichen Bedarf von 2.615.000 € für Spielplatzkontrollen, Instandsetzungsmaßnahmen auf Spiel- und Freizeitanlagen, die Ersatzbeschaffung von Spiel- und Freizeitgeräten, Sandreinigung und Sandwechsel. Diesen kalkulierten Bedarfen stehen nur 880.000 € zur Verfügung stehende Mittel gegenüber. Das Grünflächenamt meldet seinen Mittelbedarf in der Grünflächenunterhaltung, zu der auch die Unterhaltung der Spiel- und Freizeitanlagen gehört, anhand seiner Statistiken an. Die Mittel konnten dem Grünflächenamt jedoch bisher nicht in der erforderlichen Höhe vom Magistrat zur Verfügung gestellt werden, da die Mittelbereitstellung von der allgemeinen Haushaltslage abhängt. Für das Haushaltsjahr 2023 wird das Budget aufgrund der allgemeinen Haushaltslage wie 2021/22 fortgeschrieben. Das bedeutet pro Jahr ein Budget von 880.000 €. Daraus können die Kosten für Sandreinigung, Sandwechsel und externe Spielplatzkontrolle (zusammen ca. 500.000 €) gedeckt werden. Für Instandsetzungsmaßnahmen auf den Spiel- und Freizeitanlagen sowie die Ersatzbeschaffung von Spiel- und Freizeitgeräten verbleiben somit jährlich 380.000 € für 672 Anlagen. Auf Grundlage des Etatantrages E 109 sollen die 880.000 € jährlich zweckgebunden festgeschrieben werden. Die Bedarfe für Instandsetzungsmaßnahmen (Reparaturen) haben sich wegen nicht ausreichendem Budget über die Jahre akkumuliert. Gleichzeitig erfahren die Spiel- und Freizeitanlagen eine höhere Nutzung und unterliegen somit einem zunehmenden Verschleiß. Je Bezirk müssten, in Abhängigkeit von Anzahl und Größe der Spiel-und Freizeitanlagen, jährlich ca. 8 - 14 Anlagen grundsaniert werden. In der Summe wären dies jährlich ca. 30 - 55 Anlagen. Fazit: Spiel- und Freizeitanlagen sind ein wichtiger Bestandteil der sozialen Infrastruktur. Der Neubau dieser Anlagen ist jedoch sehr kostenintensiv. Pro neuem Spielplatz muss je nach Größe und Lage von Gesamtkosten zwischen 250.000 € und 950.000 € ausgegangen werden. Neubauten werden vornehmlich in Erschließungsgebieten realisiert, über Förderprogramme finanziert oder sind Teil eines Einzelprojektes im Investitionshaushalt. Eine Grunderneuerung bzw. Wiederherstellung der Spiel- und Freizeitanlagen sollte nach ca. 12 Jahren erfolgen. Ab diesem Zeitpunkt zeigen die Anlagen zunehmend Verschleiß, Nutzungsmöglichkeiten werden zunehmend eingeschränkt. Hier ist mit einem mittleren Investitionsbedarf von 300.000 € pro Anlage zu kalkulieren. Mit den zur Verfügung stehenden investiven Haushaltsmitteln von 1.200.000 €/ Jahr können etwa 4 der 440 Kinderspielplätze pro Jahr erneuert oder nachhaltig umgestaltet werden. Für die Instandhaltung und Pflege der 672 Spiel- und Freizeitanlagen stehen dem Grünflächenamt derzeit 880.000 €/ Jahr zur Verfügung. Daraus müssen folgende Leistungen erbracht werden: Spielplatzkontrollen, Instandsetzungsmaßnahmen auf Spiel- und Freizeitanlagen, die Ersatzbeschaffung von Spiel- und Freizeitgeräten, Sandreinigung und Sandwechsel. Rechnerisch stehen demnach pro Anlage für die oben genannten Leistungen pro Jahr 1.300 € zur Verfügung. Davon für den Ersatz von Spiel- und Freizeitgeräten theoretisch pro Jahr und Anlage 565 €. Die Auswahl der jährlich angegangen Umgestaltungs- und größeren Instandhaltungsmaßnahmen erfolgt nach fachlicher Einschätzung der Unterhaltungsbezirke des Grünflächenamtes in Rücksprache mit den jeweils zuständigen Ortsbeiräten und Kinderbeauftragten. Zusätzlich wird ein Runder Tisch pro Bezirk mit den jeweils zuständigen Kinderbeauftragten betrieben, um die Priorisierung der Maßnahmen transparent und gemeinsam zu entwickeln. Diese Abstimmungen haben 2022 erstmals stattgefunden und werden im Frühjahr 2023 fortgeführt. Die Grunderneuerung bzw. Wiederherstellung größerer Spielanlagen nach heutigem Standard erfolgt bei vorhandenen Personalressourcen mit einer moderierten Kinderbeteiligung, um eine bedarfsgerechte und hohe Akzeptanz erwirkende Ausstattung zu erreichen. Der Magistrat teilt mit, dass die im Etatantrag E 109/2022 in Ziffer 1 beantragte Bildung von zwei neuen Produktgruppen "Neubau von Spielanlagen" sowie "Sanierung von Spielanlagen" aufgrund mangelnder Praktikabilität nicht realisiert werden konnte. Unter Produktgruppen versteht man die mittlere Gliederungsebene der Produkthierarchie des kommunalen Produkthaushalts. Produktgruppen dienen demnach der Bündelung vergleichbarer investiver und konsumtiver Produkte innerhalb eines Sachzusammenhangs. Die Bildung von Produktgruppen für einzelne investive Projekte und der Separierung der zugehörigen Unterhaltung in eine weitere Produktgruppe würde die Strukturiertheit und Übersichtlichkeit des Haushaltsplans massiv beeinträchtigen. Zudem hat die Beibehaltung der Angliederung des Neubaus und der Unterhaltung von Spielplätzen unter die bisherige Produktgruppe 22.09 keinen Einfluss auf die Qualität, Quantität und Umsetzungsgeschwindigkeit der Maßnahmen. Die im Haushalt für die Spielplätze bereitgestellten Budgets können über die bestehende Projektdefinition sowie im Rahmen der "gesondert ausgewiesenen Erträge und Aufwendungen" transparent abgelesen werden. Aus diesem Grunde hat der Magistrat davon Abstand genommen, für eine einzelne investive Maßnahme sowie für deren anschließende Unterhaltung zusätzlich zur bestehenden Produktgruppe 22.09 "Grün- und Freiflächen" zwei weitere eigenständige Produktgruppen einzurichten.

Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen

Was bedeutet diese Vorlage?

BBericht des Magistrats

Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.

  1. 1Magistrat legt Bericht vor
  2. 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis

Der Weg dieser Vorlage

Am 28. April 2023 veröffentlichte der Magistrat diesen Bericht. Sie geht auf E 109 zurück — Etatantrag von GRÜNE, SPD, FDP, Volt, beschlossen am 4. Mai 2022. In 20 Sitzungen wurde über die Vorlage beraten.

Wie Frankfurter Lokalpolitik funktioniert
Beratungsverlauf20 Beratungen
Jugendhilfeausschusses
Sitzung 76 · 22.05.2023
TO I, TOP 2
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 173 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

OBR 9
Sitzung 21 · 01.06.2023
TO II, TOP 14
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 173 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeBFFFraktionslos
Ablehnung:
CDUFDP
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE., BFF und fraktionslos gegen CDU und FDP (= Zurückweisung)

OBR 11
Sitzung 21 · 05.06.2023
TO I, TOP 22
Zur Kenntnis
Anregung OA 359 2023 1. Die Vorlage B 173 dient unter Hinweis auf OA 359 zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 471/11 wird als Anregung an die Stadtverordnetenversammlung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
Alle
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme

OBR 14
Sitzung 21 · 05.06.2023
TO I, TOP 21
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 173 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 21 · 06.06.2023
TO I, TOP 36
Beraten
Die Vorlage B 173 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 10
Sitzung 21 · 06.06.2023
TO II, TOP 35
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 173 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 7
Sitzung 20 · 06.06.2023
TO II, TOP 5
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 173 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 1
Sitzung 21 · 06.06.2023
TO I, TOP 60
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 173 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeDie Partei
Ablehnung:
CDUÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP, LINKE. und Die Partei gegen CDU und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

OBR 2
Sitzung 21 · 12.06.2023
TO I, TOP 49
Beraten
Die Vorlage B 173 wird bei Stimmengleichheit zurückgewiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Grüne1 LinkeÖkoLinX-ARL
Ablehnung:
CDU1 SPD1 FDPBFF1 Linke
Abstimmung im Original

Einzelne Angaben konnten nicht sicher zugeordnet werden. Maßgeblich ist der Originaltext.

Abstimmung: GRÜNE, 1 LINKE. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, 1 SPD, 1 FDP und BFF (= Kenntnis) bei Abwesenheit 1 SPD, 1 FDP und 1 LINKE.

OBR 13
Sitzung 21 · 13.06.2023
TO I, TOP 11
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 173 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 4
Sitzung 21 · 13.06.2023
TO II, TOP 23
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 173 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDCDULinkeVoltdFfmBFF
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, CDU, LINKE., Volt, dFfm und BFF gegen ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

OBR 16
Sitzung 21 · 13.06.2023
TO I, TOP 20
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 173 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 3
Sitzung 21 · 15.06.2023
TO I, TOP 48
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 173 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
GrüneSPDLinkeFDP
Ablehnung:
CDUÖkoLinX-ARL
Abstimmung im Original

Abstimmung: GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen CDU und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung)

OBR 8
Sitzung 21 · 15.06.2023
TO I, TOP 31
Beraten
Die Vorlage B 173 wird zurückgewiesen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
CDU2 SPDFDPFreie WählerFraktionslos
Ablehnung:
Grüne1 SPDLinke
Abstimmung im Original

Abstimmung: CDU, 2 SPD, FDP, FREIE WÄHLER und fraktionslos gegen GRÜNE, 1 SPD und LINKE. (= Kenntnis)

OBR 12
Sitzung 21 · 16.06.2023
TO I, TOP 12
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 173 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 15
Sitzung 21 · 16.06.2023
TO I, TOP 24
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 173 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 5
Sitzung 21 · 16.06.2023
TO I, TOP 59
Zur Kenntnis
Die Vorlage B 173 dient zur Kenntnis.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: Einstimmige Annahme

OBR 6
Sitzung 22 · 04.07.2023
TO I, TOP 8
Zur Kenntnis
Auskunftsersuchen V 702 2023 1. Die Vorlage B 173 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OF 789/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
CDUGrüneLinkeFDPBFFFraktionslos
Ablehnung:
SPD
zu 2)
Zustimmung:
Alle
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und fraktionslos gegen SPD (= Kenntnis als Zwischenbericht) zu 2. Einstimmige Annahme

Ausschusses für Klima- und Umweltschutz
Sitzung 19 · 06.07.2023
TO I, TOP 117
Zur Kenntnis
1. Die Vorlage B 173 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 359 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeAfDVoltBFF-BIG
Ablehnung:
CDUÖkoLinX-ELF
Sonstige:
FRAKTION (B 173 = Kenntnis, OA 359 = Annahme)Gartenpartei (B 173 = Kenntnis, OA 359 = Annahme)
zu 2)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPVolt
Ablehnung:
LinkeBFF-BIGAfDÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt und BFF-BIG gegen CDU und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE. und BFF-BIG (= Annahme) sowie AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und Gartenpartei (B 173 = Kenntnis, OA 359 = Annahme)

Stadtverordnetenversammlung
Sitzung 24 · 20.07.2023
TO II, TOP 56
Zur Kenntnis
1. Die Vorlage B 173 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage OA 359 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.

Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.

zu 1)
Zustimmung:
GrüneSPDFDPLinkeAfDVoltFRAKTIONBFF-BIGGartenpartei
Ablehnung:
CDUÖkoLinX-ELF
zu 2)
Zustimmung:
GrüneCDUSPDFDPVolt
Ablehnung:
LinkeFRAKTIONBFF-BIGGartenparteiAfDÖkoLinX-ELF
Abstimmung im Original

Abstimmung: zu 1. GRÜNE, SPD, FDP, LINKE., AfD, Volt, FRAKTION, BFF-BIG und Gartenpartei gegen CDU und ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) zu 2. GRÜNE, CDU, SPD, FDP und Volt gegen LINKE., FRAKTION, BFF-BIG und Gartenpartei (= Annahme) sowie AfD und ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung)

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