Stromanschlüsse am Mainkai
Bericht
In der Vergangenheit waren wiederholt Beschwerden über Geruchs- und Lärmimmissionen durch am Untermainkai liegende Schiffe, deren Dieselmotoren für die Stromversorgung dauerhaft betrieben werden und so die Aufenthaltsqualität am Untermainkai und in der näheren Umgebung einschränken, vorgebracht worden. Eine Alternative zum Motorenbetrieb gibt es mangels einer alternativen Infrastruktur zur Energieversorgung nicht. Eine Verbesserung dieser Situation könnte mit der Einrichtung von Landstromanschlüssen erreicht werden, welche den Betrieb der Schiffsmotoren überflüssig machen und damit die Emission von Lärm und Luftschadstoffen reduzieren würde. Verschiedene Initiativen zur Planung oder Herstellung von Landstromanschlüssen waren in der Vergangenheit stets aus denkmalschutzrechtlichen, stadtgestalterischen oder hochwasserschutzrechtlichen Vorbehalten nicht weiterverfolgt worden. Aus diesem Grunde hat der Magistrat 2018 für eine Machbarkeitsstudie zur Installation von Landstromanschlüssen 40.000 Euro im Haushalt bereitgestellt. Das Ergebnis der Studie wurde am 05.12.2019 den Stadtverordneten vorgestellt: Untersucht wurden zwei Varianten einer Stromversorgung mit unterschiedlicher Gestaltung des öffentlichen Raums und davon abhängig unterschiedlichem wirtschaftlichen Aufwand. Der nächste Planungsschritt hin zu einer Herstellung erfordert eine Festlegung, welche der Varianten weiter zu verfolgen ist. Diese Festlegung ist von denkmalschutzrechtlichen, stadt-gestalterischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten abhängig. Die betroffenen Ämter und Gesellschaften favorisieren die jeweils aus ihrem Fachbereich heraus sinnvollste Lösung. Es gibt bezüglich der Ausführung - oberirdisch oder unterirdisch - jedoch keine übereinstimmende Meinung, weswegen eine politische Entscheidung erforderlich ist. Diese Entscheidung muss schnellstmöglich getroffen werden, da seit Oktober 2021 ein Zuwendungsbescheid des Hessischen Wirtschaftsministeriums über eine 50 prozentige Förderung der geplanten Landstromversorgung vorliegt. Die Höhe der Zuwendung beträgt 933.750,00,- Euro. Die Förderung ist an einen Zeitplan gebunden, der vorsieht, dass die Maßnahme unverzüglich begonnen wird, da sie 2023 abgeschlossen sein muss und bis dahin ein erheblicher Aufwand besteht. Andernfalls droht die Förderung zu verfallen. Um zu einer politischen Entscheidung zu gelangen, hat das Dezernat IV am 19.01.2022 die Dezernate III (Planen, Wohnen und Sport), V (Digitalisierung, Bürger:innenservice, Teilhabe und EU-Angelegenheiten), XII (Mobilität und Gesundheit) und X (Klima, Umwelt und Frauen), sowie die HFM eingeladen. Während des Termins wurde der aktuelle Sachstand besprochen. Der Magistrat arbeitet dezernatsübergreifend an der Realisierung des Landstroms am Untermainkai. Hierfür ist der Preisunterschied zwischen den beiden Varianten maßgeblich. Selbst mit Fördergeldern wäre die unterirdische Variante so teuer, dass sie nicht kostendeckend betrieben werden könnte. Ein Teil der Maßnahme müsste deshalb durch die Stadt Frankfurt getragen werden.