Landstrom für stinkende Hotelschiffe mit Dieselaggregat: Dem Trauerspiel nun endlich ein Ende bereiten!
Bericht
Der Magistrat teilt mit, dass aus den umfangreichen Beratungen auf Ämter- und Dezernatsebene Mitte März festgehalten wurde, dass eine oberirdische Variante für die Stromversorgung der Schiffe aus verschiedenen Gründen nicht weiterverfolgt wird. Entsprechend wird seither die Umsetzung der unterirdischen Variante geplant. Nach Aussage des Hessischen Wirtschaftsministeriums ist eine unterirdische Ausführung möglich, ohne dass die Förderung in Gänze verfällt. Die zusätzlich durch die unterirdische Ausführung entstehenden Kosten können jedoch nicht Gegenstand der Förderung sein und müssen zu 100 % selbst getragen werden. Eine Zusage der Stadtkämmerei, die zusätzlichen Kosten zu tragen, liegt dem Dezernat IV vor. Ein entsprechender Magistratsbeschluss ist in Abstimmung. Der Netzdienstleister NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH (NRM), der bereits an der Erstellung der Machbarkeitsstudie beteiligt war, ist seit einem gemeinsamen Abstimmungstermin Anfang April 2022 über die ausgewählte Variante und den Zeitplan zur Umsetzung sowie weitere Details informiert und eine Leistungsanmeldung zur erforderlichen Anschlussleistung ist erfolgt. Erweiterung und Neubau von Umspannanlagen sind Voraussetzung für die Installation einer Landstromversorgung, da das Netz der NRM in diesem Bereich des Mainufers keine ausreichenden Kapazitäten vorhält, um die geplante Landstromversorgung bedienen zu können. Da die NRM aufgrund von mangelnder erwarteter Rentabilität den Um- und Neubau der Umspannanlagen nicht selbst planen und realisieren wird, hat die HFM im Mai ein Elektrofachplanungsbüro beauftragt, um die erforderlichen Analysen und Beratungsleistungen durchzuführen. Seither werden in enger Abstimmung mit der NRM Entwürfe für den Aus- und Neubau von Umspannanlagen geplant. Im Zuge dieser Planungen wurde klar, dass die notwendige Ertüchtigung einer Umspannanlage einen zusätzlichen Platzbedarf erfordert, der sich in der Machbarkeitsstudie noch nicht abzeichnete. Um diesen Erweiterungsbau mit den zu beteiligenden Ämtern, Denkmalamt, Stadtplanungsamt, Grünflächenamt, Amt für Straßenbau und Erschließung, abstimmen zu können, ist eine ausgearbeitete und visualisierte Planung eines Ingenieurbüros für technische Bauwerke notwendig. Anfang September konnte ein entsprechendes Büro beauftragt werden, das seither in Abstimmung mit der NRM, der HFM und dem Elektrofachplaner an den Entwürfen arbeitet. Parallel wurde die europaweite Ausschreibung der Elektro-Planungsleistungen für das weitere Projekt vorbereitet. Der nächste Schritt ist die Abstimmung mit den beteiligten Ämtern und die daraus resultierende Festlegung auf umzusetzende Varianten des Erweiterungsbaus und des Neubaus je einer Umspannanlage. Daraufhin kann mit der NRM ein Netzanschlussvertrag abgeschlossen und die weitere Elektro-Planungsleistung beauftragt werden, sofern passende Gebote auf die Ausschreibung eingegangen sind.