Landstrom für stinkende Hotelschiffe mit Dieselaggregat: Dem Trauerspiel nun endlich ein Ende bereiten!
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Zusammenfassung
Der Magistrat schlägt vor, Landstromanschlüsse am Untermainkai zu installieren, um die Emissionen von Lärm und Luftschadstoffen durch Hotelschiffe mit Dieselaggregaten zu reduzieren. Dies ist notwendig, um die Aufenthaltsqualität in der Umgebung zu verbessern und die Fördermittel des Hessischen Wirtschaftsministeriums zu sichern.
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Thema Stadtplanung verfolgenBericht
In der Vergangenheit waren wiederholt Beschwerden über Geruchs- und Lärmimmissionen durch am Untermainkai liegende Schiffe, deren Dieselmotoren für die Stromversorgung dauerhaft betrieben werden und so die Aufenthaltsqualität am Untermainkai und in der näheren Umgebung einschränken, vorgebracht worden. Eine Alternative zum Motorenbetrieb gibt es mangels einer alternativen Infrastruktur zur Energieversorgung nicht. Eine Verbesserung dieser Situation könnte mit der Einrichtung von Landstromanschlüssen erreicht werden, welche den Betrieb der Schiffsmotoren überflüssig machen und damit die Emission von Lärm und Luftschadstoffen reduzieren würde. Verschiedene Initiativen zur Planung oder Herstellung von Landstromanschlüssen waren in der Vergangenheit stets aus denkmalsschutzrechtlichen, stadtgestalterischen oder hochwasserschutzrechtlichen Vorbehalten nicht weiterverfolgt worden. Aus diesem Grunde hat der Magistrat 2018 für eine Machbarkeitsstudie zur Installation von Landstromanschlüssen 40.000 Euro im Haushalt bereitgestellt. Das Ergebnis der Studie wurde am 05.12.2019 den Stadtverordneten vorgestellt: Untersucht wurden zwei Varianten einer Stromversorgung mit unterschiedlicher Gestaltung des öffentlichen Raums und davon abhängig unterschiedlichem wirtschaftlichen Aufwand. Der nächste Planungsschritt hin zu einer Herstellung erfordert eine Festlegung, welche der Varianten weiter zu verfolgen ist. Diese Festlegung ist von denkmalsschutzrechtlichen, stadt-gestalterischen und wirtschaftlichen Gesichtspunkten abhängig. Die betroffenen Ämter und Gesellschaften favorisieren die jeweils aus ihrem Fachbereich heraus sinnvollste Lösung. Es gibt bezüglich der Ausführung - oberirdisch oder unterirdisch - jedoch keine übereinstimmende Meinung, weswegen eine politische Entscheidung erforderlich ist. Diese Entscheidung muss schnellstmöglich getroffen werden, da seit Oktober 2021 ein Zuwendungsbescheid des Hessischen Wirtschaftsministeriums über eine 50 prozentige Förderung der geplanten Landstromversorgung vorliegt. Die Höhe der Zuwendung beträgt 933.750,00,- Euro. Die Förderung ist an einen Zeitplan gebunden, der vorsieht, dass die Maßnahme unverzüglich begonnen wird, da sie 2023 abgeschlossen sein muss und bis dahin ein erheblicher Aufwand besteht. Andernfalls droht die Förderung zu verfallen. Um zu einer politischen Entscheidung zu gelangen, hat das Dezernat IV am 19.01.2022 die Dezernate III (Planen, Wohnen und Sport), V (Digitalisierung, Bürger:innenservice, Teilhabe und EU-Angelegenheiten), XII (Mobilität und Gesundheit) und X (Klima, Umwelt und Frauen), sowie die HFM eingeladen. Während des Termins wurde der aktuelle Sachstand besprochen. Der Magistrat arbeitet dezernatsübergreifend an der Realisierung des Landstroms am Untermainkai. Hierfür ist der Preisunterschied zwischen den beiden Varianten maßgeblich. Selbst mit Fördergeldern wäre die unterirdische Variante so teuer, dass sie nicht kostendeckend betrieben werden könnte. Ein Teil der Maßnahme müsste deshalb durch die Stadt Frankfurt getragen werden. Es erfolgten weitere Beratungen und Abstimmungen zwischen den beteiligten Ämtern und Gesellschaften. Inzwischen liegt u. a. die Aussage des Frankfurter Denkmalamts vor, das sich diesbezüglich mit dem Landesamt für Denkmalpflege ins Benehmen gesetzt hat, und feststellt, dass nur die unterirdische Lösung infrage kommt, da oberirdische Stromkästen als "störendes Mobiliar" eine erhebliche Beeinträchtigung der denkmalgeschützten Mainuferpromenade darstellen. Da aus anderen Ämtern ebenfalls signalisiert wird, dass einer oberirdischen Lösung nicht zugestimmt werden kann, wird derzeit die unterirdische Ausführung weiterverfolgt. Der Netzdienstleister NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH ist bereits über die Planung informiert und eine Leistungsanmeldung zur erforderlichen Anschlussleistung ist in Vorbereitung. Eine Nutzungspflicht bzw. ein Anschlusszwang für Schiffe, die die Liegeplätze nutzen, wird, soweit es rechtlich zulässig ist, zu gegebener Zeit in die Nutzungsvereinbarungen mit den Reedereien implementiert werden.
Quelle: Originaldokument in PARLIS ansehen
Verfahrensverlauf
Vom Antrag bis zur Antwort — jeder Schritt anklickbar.
- 3. November 2021OFOF 213/1Landstrom für stinkende Hotelschiffe mit Dieselaggregat: Dem Trauerspiel nun endlich ein Ende bereiten!Ortsbeiratsantrag · GRÜNE
- 23. November 2021OAOA 105Landstrom für stinkende Hotelschiffe mit Dieselaggregat: Dem Trauerspiel nun endlich ein Ende bereiten!Anregung
- 20. Mai 2022Sie sind hierBB 233Landstrom für stinkende Hotelschiffe mit Dieselaggregat: Dem Trauerspiel nun endlich ein Ende bereiten!Magistratsbericht
- 9. Dezember 2022BB 482Landstrom für stinkende Hotelschiffe mit Dieselaggregat: Dem Trauerspiel nun endlich ein Ende bereiten!Magistratsbericht
- 26. Mai 2023BB 247Landstrom für stinkende Hotelschiffe mit Dieselaggregat: Dem Trauerspiel nun endlich ein Ende bereiten!Magistratsbericht
- 15. April 2024BB 140Landstrom für stinkende Hotelschiffe mit Dieselaggregat: Dem Trauerspiel nun endlich ein Ende bereiten!Magistratsbericht
- 8. November 2024BB 419Landstrom für stinkende Hotelschiffe mit Dieselaggregat: Dem Trauerspiel nun endlich ein Ende bereiten!Magistratsbericht
- 16. Januar 2026BB 22Landstrom für stinkende Hotelschiffe mit Dieselaggregat: Dem Trauerspiel nun endlich ein Ende bereiten!Magistratsbericht
- 21. August 2026Antwort des Magistrats · nach 250 WochenBB 253Landstrom für stinkende Hotelschiffe mit Dieselaggregat: Dem Trauerspiel nun endlich ein Ende bereiten!Magistratsbericht
Wie wir den Verfahrensweg aus den PARLIS-Daten rekonstruieren:im Blog erklärt.
Was bedeutet diese Vorlage?
Ein Informationsbericht des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung — etwa als Antwort auf eine Anregung oder als Zwischenbericht. Die Stadtverordnetenversammlung nimmt ihn zur Kenntnis, weist ihn zurück oder fordert einen Folgebericht. Es ist keine Sachentscheidung.
- 1Magistrat legt Bericht vor
- 2Stadtverordnetenversammlung nimmt zur Kenntnis
Beratungsverlauf4 Beratungen
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, SPD, FDP und LINKE. gegen CDU, BFF und Die PARTEI (= Zurückweisung)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, AfD, Volt und FRAKTION Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ELF und BFF-BIG (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP und Volt gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD, BFF-BIG, FRAKTION und Gartenpartei (= Kenntnis)
Stimmen beziehen sich auf den jeweiligen Beschluss.
Abstimmung im Original
Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, LINKE., FDP, Volt, BFF-BIG und FRAKTION gegen ÖkoLinX-ELF (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: AfD (= Kenntnis)